Alarmübertragungs- und Brandmeldeanlagen

Hier finden Sie Ansprechpartner*innen und Dokumente rund um Alarmübertragungs- und Brandmeldeanlagen.

Brandmeldeanlage

Anschlussbedingungen

Durch die Anschlussbedingungen der Branddirektion München für Brandmeldeanlagen (AB-BMA) wird die Alarmorganisation, unter Berücksichtigung der standortspezifischen Gegebenheiten, geregelt. Dies dient der Schaffung einheitlicher Betriebsbedingungen, um eine effiziente Alarmverfolgung durch die Feuerwehr im Interesse der Betreibenden von Brandmeldeanlagen sicherzustellen.

Um den Sachverständigen, Errichtern, Fachplanern und Betreibenden von Brandmeldeanlagen eine Grundlage für den Anschluss und den Betrieb von Brandmeldeanlagen in der Landeshauptstadt München zu geben, wurden Anschlussbedingungen (AB-BMA) für die Einrichtung und den Betrieb von baurechtlich geforderten Brandmeldeanlagen erarbeitet.

Wichtiger Hinweis

Stand Juli 2026

Anpassung des Antragsverfahrens

Mit dem neuen Formular wird die Beantragung der Aufschaltung mit einem Dokument möglich. Die unterschiedlichen Formulare für die Varianten ÜE-Fremd und ÜE-BD entfallen ersatzlos.

Die Festlegung des Erstweges (Variante DSL oder LTE) wird für die ÜE-BD nur durch die Branddirektion München getroffen.

Für die Aufschaltung einer ÜE-Fremd entfallen die bisher erforderlichen Teilschritte Bestätigung der Konfiguration und Bestätigung Funktionsprüfung.

Das neue Formular Antrag auf Aufschaltung gilt sowohl für die ÜE-Fremd als auch die ÜE-BD und ersetzt auch das Formular Bestätigung Inbetriebsetzung ÜE-BD.

Für beide Varianten ÜE-Fremd und ÜE-BD entfällt der Teilschritt Deaktivierung der ÜE nach Abschluss der Funktionsprüfung. Dies hat zur Folge, dass auch der Folgeschritt Dauerhafte Aktivierung der ÜE entfällt. Nach der erfolgreichen Prüfung bleibt die ÜE-Fremd bzw. ÜE-BD nun dauerhaft aufgeschaltet.


Bearbeitungshinweis Betreiberwechsel

Das Formular Anzeige Betreiberwechsel BMA-Anschluss wurde überarbeitet und mit Bearbeitungshinweisen ergänzt. Diese sind im Folgenden aufgeführt:

  • Die Änderung der postalischen Adresse sowie Umfirmierungen der Betreibenden ist formlos per E-Mail an das Sachgebiet Kundendienst Alarmübertragung zu senden und nicht über das Formular anzuzeigen.
  • Bei einem Wechsel der Verwaltenden, z. B. Hausverwaltungen, ist es ausreichend, dass die entsprechende Vollmacht oder der Verwaltervertrag per E-Mail zugesendet wird.
  • Es können nur Verrechnungsdaten weiterbearbeitet werden, die keine Postfächer oder c/o-Adressierung beinhalten. Maßgeblich sind hierbei die Eintragungen in den einzelnen Registerverzeichnissen.
  • Stimmen Gebäudeeigentümer und Betreiber nicht über ein und sollen die laufenden Kosten an die Betreibenden verrechnet werden, ist ein Nachweis über das Vertragsverhältnis (z. B. Miet- oder Pachtvertrag) dem Antrag beizufügen.
     

Beantragung von Berechtigungen für Arbeiten an der BMA

Das Formular Bestätigung Unterweisung Fremdfirmen wurde vollständig überarbeitet und inhaltlich an die AB-BMA angepasst. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden die betrieblichen Festlegungen im Anhang ausgeführt. Das Formular wurde umbenannt und heißt nun Antrag Berechtigung für Arbeiten an einer BMA.


Feuerwehrlaufkarten / Meldergruppenübersicht

Damit die Einsatzkräfte die ausgelösten Melder auffinden können, sind Feuerwehrlaufkarten erforderlich.

Die grundlegenden Anforderungen werden in der AB-BMA beschrieben und als Hilfestellung für die Erstellung kann eine Auswahl von Musterlaufkarten und die Meldergruppenübersicht dienen.

Leistungen und Ansprechpartner*innen

Die Abteilung Einsatzvorbeugung besteht aus mehreren Unterabteilungen (unter anderem Brandschutzprüfung und Kontrolle), welche im Rahmen der Baugenehmigungsphase sowie der bereits genutzten Gebäude Festlegungen trifft und Anforderungen stellt.

Brandschutzprüfung

Die Beratungsleistungen der Brandschutzprüfung umfassen die nachfolgenden Bereiche. 
Festlegung des Umfangs der Ausführung hinsichtlich:

  • Positionierung der Erstanlaufstelle der Feuerwehr / Brandmelderzentrale (BMZ) und ggf. Stellungnahme hierzu 
  • Lage der Blitzleuchte sowie des Feuerwehrschlüsseldepots FSDw und Zugänglichkeit zum Objekt
  • Anzahl und Position von Feuerwehrhilfsmittel (z. B. Leitern, Plattenheber und dgl.)
  • Objektschließung (z. B. Anzahl Schlüsselsätze, elektrische Systeme)
  • Erfordernis einer Objekt- bzw. Gebäudefunkanlage
  • Teilinbetriebnahme 

Ausführungsberatung bei einsatztaktischen Belangen: 

  • Feuerwehrzufahrt 
  • Erstinformationsstelle / BMZ
  • Löschanlagen
  • Entrauchungstableau 
  • Anzahl und Ausführung der Laufkarten 

Kontakt Brandschutzprüfung

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, Einsatzvorbeugung
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
Tel. 089/2353-44444
E-Mail: bfm.brandschutzpruefung@muenchen.de


Feuerbeschau

Die Leistungen der Feuerbeschau umfassen: 

  • Die Kontrolle der Objekte mit BMA im laufenden Betrieb auf Betriebssicherheit und Wirksamkeit
  • Überwachung der Mängelabstellung 
  • Bearbeitung von Stilllegungen eines Anschlusses 
  • Bearbeitung von Anfragen zur zeitlich begrenzten Abschaltung einer brandschutztechnischen Einrichtung
  • Siegelung von Feuerwehr-Zufahrten

Kontakt Feuerbeschau

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion, Einsatzvorbeugung
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
Tel. 089/2353-44444
E-Mail: bfm.feuerbeschau@muenchen.de

Das Sachgebiet Kundendienst Alarmübertragung ist Ihr Ansprechpartner für technische Fragestellungen rund um die Inbetriebsetzung und den fortlaufenden Betrieb der Alarmübertragungsanlagen im Gebiet der Landeshauptstadt München.

Die Leistungen umfassen die folgenden Bereiche: 

  • Beratungsleistungen zum Antragsverfahren und den Anschlussbestimmungen
  • Begleitung bzw. Durchführung der Inbetriebsetzung der Alarmübertragungsanlage 
  • Prüfung der Anlage (Brandmeldezentale, Feuerwehr-Peripherie, Anbindung zur Integrierten Leitstelle München) im Rahmen der Abnahme
  • Die Hinterlegung der Objektschließung im FSD und ggf. zusätzliche Aufbewahrungssystemen
  • Die Durchführung von Servicedienstleistung im Zusammenhang mit dem FSD und ggf. weiteren Aufbewahrungssystemen
  • Die Sicherstellung des Betriebes der AÜA und Überwachung der Betriebszustände
  • Die Durchführung von Schaltungen an der AÜA
  • Freigabe der Wartungsschlüssel zur Feuerwehr-Schließungen Typ München für Objekte mit einer BMA 
  • Erteilung der Berechtigung für Arbeiten an der BMA mit Aufschaltung zur ILS München

Kontakt

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat, Branddirektion

KVR-IV-BD IT35
Einsatz-Informations- und Kommunikationstechnik
Sachgebiet Kundendienst Alarmübertragung

Telefon: 089/2353-93112
E-Mail: bfm.brandmeldeanlagen.kvr@muenchen.de

Erreichbarkeiten Sachgebiet Kundendienst Alarmübertragung

E-Mail: bfm.brandmeldeanlagen.kvr@muenchen.de

Für Terminvereinbarungen sowie Beratungen zu unseren Dienstleistungen:

  • IT-Servicedesk der Branddirektion
    089/2353-93112 Durchwahl 4
    Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr
    und von 13 Uhr bis 15 Uhr
    Freitag und Faschingsdienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr

Für die Beauftragung von Schaltungen an der AÜA sowie bei Störungen:

  • IT-Servicedesk der Branddirektion
    089/2353-93112 Durchwahl 5
    Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16 Uhr
    Freitag und Faschingsdienstag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr

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