In der Regel dürfen Sie nur einen gültigen deutschen Pass besitzen. Für eine Ausnahme (Zweitpass, mehrere Pässe) müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Brauchen Sie sofort einen Reisepass und würde selbst das Expressverfahren zu lange dauern, können Sie in dringenden Fällen einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Wenn Sie bereits Ihren neuen Wohnsitz angemeldet haben, die Adresse in Ihrem Ausweisdokument jedoch noch nicht aktualisiert wurde, können Sie dies hier nachholen.
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Behördennummer 115
Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.