Dokumente und Bescheinigungen

Sie brauchen eine Urkunde oder ein Beglaubigung für Ihre Unterlagen? Alle Informationen, Gebühren und Anlaufstellen auf einen Blick.

Urkundenbestellung

  • Eheurkunde

    Wenn Sie in München geheiratet haben, können bei uns eine Eheurkunde online bestellen. Die Urkunde wird per Post zugesandt, auch ins Ausland.

  • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in München begründet haben, können Sie bei uns eine Lebenspartnerschaftsurkunde bestellen.

  • Geburtsurkunde – Neugeborene

    Die Geburt Ihres Kindes muss im Geburtenbüro Ihres Standesamtes beurkundet werden.

  • Geburtsurkunde – Geburt im Ausland

    Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland geboren wurden, können sie die Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.

  • Geburtsurkunde – Erwachsene und Kinder ab 3 Monate

    Wenn Sie in München geboren wurden, können bei uns Ihre Geburtsurkunde online bestellen. Die Urkunde wird per Post zugesandt, auch ins Ausland.

  • Sterbeurkunde

    Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.

  • Sterbeurkunde bei Todesfall im Ausland

    Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben sind, können Sie als Angehörige den Sterbefall im Inland nachbeurkunden lassen.

  • Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv

    Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.

Bescheinigungen und Melderegister

  • Meldebescheinigung

    Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.

  • Haushaltsbescheinigung

    Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung der auf dem Formular eingetragenen Meldedaten Ihrer Familienangehörigen.

  • Melderegisterauskunft

    Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

  • Auskunftssperre

    Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen.

  • Übermittlungssperre

    Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen.

  • Lebensbescheinigung

    Sie erhalten eine Rente von einem ausländischen Rentenversicherungsträger? Dann müssen Sie diesem in der Regel einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung einreichen.

Beglaubigungen

  • Beglaubigung von bis zu 5 Dokumenten

    Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

  • Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten

    Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

  • Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten

    Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

  • Beglaubigung von Unterschriften

    Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen.

  • Beglaubigung für Rentenzwecke

    Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es notwendig, dass dem Träger Originale oder amtlich beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden.

Kontakt

  • Behördennummer 115

    Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

    115

    Nicht erreichbar