Bürgerservice-Suche
14 Ergebnisse für "Asylbewerber"
Bezahlkarte für Asylbewerber*innen
Wenn Sie als Asylbewerber*in eine Bezahlkarte erhalten haben, müssen Sie uns über Zahlungen an Dritte informieren.
Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber*innen, die kein oder geringes Einkommen haben, erhalten wirtschaftliche Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Aufenthaltserlaubnis – Jugendliche und junge Volljährige
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts zwischen 14 und 26 Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich gut integriert haben.
Aufenthaltserlaubnis – Nachhaltige Integration
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Für Leistungsberechtigte, Auszubildende und Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich.
Zuschuss zum Kauf eines Computers für Senior*innen
Wenn Sie sich als Senior*in einen Laptop, Computer oder ein Tablet gekauft haben, unterstützt die Stadt München den Kauf mit einem Zuschuss.
Asyl beantragen
Ausländer*innen, die sich auf das Asylrecht berufen (Asylbewerber*innen), müssen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylgesetz festgelegt ist.
Beratung in Unterkünften - Familienhebammen
In Gemeinschaftsunterkünften bieten wir Gesundheitsberatungen durch Familienhebammen an.
Beratung in Unterkünften - Krankenpflege
In Gemeinschaftsunterkünften bieten wir Gesundheitsberatungen durch Gesundheits- und Krankenpfleger*innen an.
Beratung in Unterkünften - Kinderkrankenpflege
In Gemeinschaftsunterkünften bieten wir Gesundheitsberatungen durch Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen an.
Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte
Das Gesundheitsreferat überwacht die Hygiene in den in §36 Infektionsschutzgesetz genannten Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene im Stadtgebiet München.
Leistungen aus dem Bildungspaket
Menschen unter 25 Jahren, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.