Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen oder Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Zulassung bitten wir um Einreichung des entsprechenden Antragsformulars unter Beifügung der im Formular aufgeführten Unterlagen. Zudem ist bei Genehmigungen der Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung des Bauvorhabens einzureichen.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen bis zu drei Monate, je nach Komplexität des Falls.

Gebührenrahmen

Für eine Genehmigung: bis 0,6 Prozent der Bausumme, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung

Für eine Zulassung: 50 € bis 4000€, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§§ 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Überschwemmungsgebietsverordnungen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Montag bis Donnerstag
9.30 bis 15

Freitag
9.30 bis 13 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung

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