Bewilligung für gewerbliche Tätigkeiten auf den städtischen Friedhöfen
Gewerbetreibende, besonders friedhofsspezifische Branchen und Gewerke, benötigen eine Bewilligung, um gewerblich auf städtischen Friedhöfen tätig werden zu dürfen.
Beschreibung
Gewerbetreibende und vor allem friedhofsspezifische Branchen und Gewerke wie Steinmetze, Friedhofsgärtnereien, Bildhauer*innen, Kunstschmied*innen u. ä. benötigen eine Bewilligung, damit sie gewerblich auf den städtischen Friedhöfen tätig werden können.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Zuverlässigkeit in fachlicher, persönlicher und betrieblicher Sicht nachgewiesen wird.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag mit Beschreibung der gewerblichen Friedhofsarbeiten
- Eintrag in die Handwerksrolle
- Meister- oder Gesellenbrief mit Sachkundenachweis oder gleichartige Qualifikation
- geeignete Fachausbildung
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1
Internet
Post
LHM
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1
Damenstiftstraße 8
80331 München
Adresse
Damenstiftstraße 8
80331 München
Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.