Sie sind auf den städtischen Friedhöfen tätig? Alle Regelungen rund um Grabpflege, Befahrung und Co.
Gewerbetreibende, besonders friedhofsspezifische Branchen und Gewerke, benötigen eine Bewilligung, um gewerblich auf städtischen Friedhöfen tätig werden zu dürfen.
Betriebe können für gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen eine Kfz-Vignette für ein Fahrzeug mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht beantragen.
Wenn Sie ein Grabmal errichten, Grabmalfundament einbauen oder reparieren möchten, brauchen Sie eine Genehmigung.
Maßgebliche Satzungen und Formulare der Städtischen Friedhöfe München