Wasserrechtliche Erlaubnis - Genehmigung von Anlagen an Gewässern

Wenn eine Anlage bis 60 Meter an, in, über oder unter einem Gewässer gebaut, geändert oder stillgelegt werden soll, ist eine wasserrechtliche Genehmigung nötig.

Beschreibung

Für das Errichten, Erweitern, wesentlich Ändern oder Stilllegen von baulichen Anlagen an, in, über und unter Gewässern ist in einem Bereich von 60 Metern eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

In der Stadt München gilt dies an folgenden Gewässern:

  • Isar,
  • Würm,
  • Würmkanal,
  • Hachinger Bach,
  • Nymphenburg-Biedersteiner Kanal,
  • Auer Mühlbach,
  • Schleißheimer Kanal,
  • Eisbach,
  • Fabrikbach,
  • Stadtmühlbach,
  • Stadtsägmühlbach,
  • Oberstjägermeisterbach einschließlich der Seitenarme zum Schwabinger Bach,
  • Schwabinger Bach und
  • Garchinger Mühlbach.

Unter den Begriff der baulichen Anlage fallen zum Beispiel:

  • Stege, Schuppen, Kompostanlagen, Zäune, Pflastersteine, kleinere Gartenhäuser, die baurechtlich nicht genehmigungspflichtig sind
  • Gebäude, Hütten, größere Gartenhäuser, etc, die eine Baugenehmigung benötigen (die erforderliche wasserrechtliche Anlagengenehmigung wird zusammen mit der Baugenehmigung von der Lokalbaukommission erteilt)

Benötigte Unterlagen

Antragsformular mit Anlagen

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

0,5 Prozent der Bausumme

Rechtliche Grundlagen

§ 36 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 20 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.

Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete

Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.

Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben, könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen oder Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.

Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten

Für die flächige Regenwasserversickerung in den Untergrund in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.