Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten
Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Für eine wasserrechtlichen Genehmigung muss das Antragsformular mit den im Formular genannten Unterlagen eingereicht werden. Sofern Veränderungen am Gelände vorgenommen werden sollen, ohne eine bauliche Anlage (Gebäude) zu errichten, ist eine Zulassung zu beantragen.
Zudem ist bei einer Genehmigung der Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung des Bauvorhabens einzureichen.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 76 bis 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Überschwemmungsgebietsverordnungen
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Sachgebiet Wasserrecht
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