Rechtsberatung in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen

Wir beraten zu Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und junger Erwachsener bis zum 21. Geburtstag sowie zu Betreuungsunterhalt.

Beschreibung

Rechtsberatung: Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern, jungen Erwachsenen zwischen 18 und 20 Jahren sowie von alleinerziehenden Elternteilen mit Kleinkindern zu deren Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

  • Mütter und Väter, die alleinerziehend und / oder alleinsorgeberechtigt sind, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres minderjährigen Kindes ( § 18 Abs.1 Nr.1 SGB VIII).
  • Mütter und Väter, die nicht miteinander verheiratet sind, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB (Betreuungsunterhalt) (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII).
  • Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, haben nach Geburt des Kindes Anspruch auf Beratung und Unterstützung, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes (§ 52 a SGB VIII).
  • Junge Volljährige haben bis zum 21. Geburtstag Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gegenüber ihren Eltern (§ 18 Abs. 4 SGB VIII).

 

Benötigte Unterlagen

Bitte im konkreten Einzelfall vorab telefonisch erfragen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens und wegen Personalmangel muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Sofern bereits eine Beistandschaft besteht, bitten wir Sie, in der Zwischenzeit von Sachstandsanfragen abzusehen, weil sie die Bearbeitung weiter verzögern.

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

§§ 18 und 52 a SGB VIII
§ 1615l BGB

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Beistandschaften

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Beistandschaften

Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München

Fax: +49 89 233-67531

Adresse

Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9 bis 12 Uhr

Mittwoch 13 bis 15 Uhr nur telefonisch unter +49 89 233-67514

Termine mit Ihrer Sachbearbeitung: Nach Vereinbarung

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

barrierefreier Zugang, behindertengerechte Aufzüge im Haus
Parkmöglichkeiten sind nur sehr eingeschränkt vorhanden und direkt vor dem Dienstgebäude kostenpflichtig.

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

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