Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.
Wenn Sie von der Vertretung Ihres Kindes ausgeschlossen sind, kann das Stadtjugendamt wegen Anfechtung der Vaterschaft zum Ergänzungspfleger bestellt werden.
Verweigert bei unverheirateten Eltern ein Elternteil die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung, kann den Eltern die Sorge gemeinsam übertragen werden.
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.
Volljährige, die ihren Unterhaltsbedarf nicht voll aus eigenen Mitteln decken können, können einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen haben
Informationen und Ratgeber
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