Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Beschreibung
Um eine Tätigkeit als Heilpraktiker*in aufzunehmen, müssen Sie folgendes Verfahren durchlaufen:
- Antragstellung Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein.
- Anmeldung zur schriftlichen Kenntnisüberpfüfung Es finden zwei Überprüfungen im Jahr statt: Am 3. Mittwoch im März (Anmeldefrist: 01.07. des Vorjahres bis 15.12. des Vorjahres) sowie am 2. Mittwoch im Oktober (Anmeldefrist: 01.01. des selben Jahres bis 15.06. des selben Jahres)
- Einladung zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung Das Versenden der Einladungen zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung erfolgt durch das Gesundheitsamt spätestens zwei Wochen vor Überprüfungstermin.
- Überprüfungstag Am Tag der Kenntnisüberprüfung ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Inhalte der Überprüfung können den aktuellen Leitlinien zur Heilpraktikerüberprüfungvom 22.03.2018 entnommen werden.
- Mündliche Überprüfung Die mündlichen Überprüfungstermine beginnen frühestens drei Wochen nach dem schriftlichen Teil der Kenntnisüberprüfung. Die Einladung mit den Angaben über Termin und Ort ergeht zeitnah schriftlich durch das Gesundheitsamt.
- Erlaubnisbescheid Nach Bestehen der mündlichen Überprüfung erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid. Wurde die Überprüfung nicht bestanden, ergeht ein schriftlicher Ablehnungsbescheid.
- Niederlassung Die tatsächliche selbständige Berufsausübung beziehungsweise Praxiseröffnung müssen Sie dem Gesundheitsamt (meldestelle-ihm.gsr@muenchen.de) spätestens am Tag der Eröffnung beziehungsweise Aufnahme der Tätigkeit melden. Wer der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Bei der Heilpraktikerüberprüfung erfolgt eine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Grundsätzlich werden alle vollständigen Antragsunterlagen nach Antragseingang bis zum Erreichen der Maximalteilnehmerzahl berücksichtigt.
Ausländische Antragsdokumente müssen gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt übersetzt werden.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie berechtigt nicht dazu, die Berufsbezeichnung Heilpraktiker*in oder Psychotherapeut*in zu führen. Das unbefugte Führen von Berufsbezeichnungen ist ebenso strafbar wie das Führen von Bezeichnungen, die ihr zum Verwechseln ähnlich sind (§ 132 a Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 Abs. 2 StGB). Als rechtlich unbedenklich kann die Verwendung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker*in, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ empfohlen werden.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet München gemeldet oder lassen sich erstmalig als Heilpraktiker*in im Stadtgebiet München nieder.
- Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben mindestens eine abgeschlossene Volks- bzw. Hauptschulbildung
- Gegen Sie liegen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen vor.
- Sie sind gesundheitlich zur Ausübung des Heilpraktikerberufes geeignet.
- Sie haben erfolgreich an einer schriftlichen und mündlichen Kenntnisüberprüfung teilgenommen.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder postalisch bei uns einreichen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich. Falsche Angaben können die Versagung oder, sollten sie sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, den Widerruf der zuvor erteilten Erlaubnis zur Folge haben.
Die folgenden Unterlagen sind als PDF-Datei oder in Kopie einzureichen:
- Antragsformular
- Lebenslauf
- Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie nicht über eine EU-Staatsangehörigkeit verfügen, legen Sie zusätzlich Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei.
- Bildungsnachweis: Hauptschulabschlusszeugnis bzw. gleich- oder höherwertige Bildungsnachweise
- Führungszeugnis: Beantragen Sie frühestens 3 Monate vor Ihrer Antragstellung auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beim Kreisverwaltungsreferat ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „BO“). Das Führungszeugnis wird dann automatisch an uns übermittelt. Legen Sie Ihrem Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis die Quittung, die Ihnen das Kreisverwaltungsreferat ausstellt, bei.
- Ärztliches Attest: Aus dem Attest muss hervorgehen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Heilpraktikerberufes geeignet sind. Die Untersuchung darf bei Antragsstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
- Erklärung über erstmalige Aufnahme der Heilpraktikertätigkeit in München: Wenn Ihr amtlicher Wohnsitz nicht im Stadtgebiet München liegt, legen Sie Ihren Mietvertrag, Anstellungsvertrag oder andere Dokumente bei, die Ihre heilkundliche Tätigkeit in München nachweisen.
- Bestätigung über die Richtigkeit eingereichter Dokumente (Vordruck)
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV1)
- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
SG Infektionsschutz-Heilkunde-Gefahrenabwehr
Internet
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Schwanthalerstraße 69
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Fax: +49 89 233-66953
Adresse
Schwanthalerstraße 69
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Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag
09.00 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr