Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

Beschreibung

In München ist die Untere Bauaufsichtsbehörde ein Teil der Lokalbaukommission (LBK).

Vor Bauantragstellung erhalten Sie Auskunft zu Ihren Fragen im Beratungszentrum der LBK.

Benötigte Unterlagen

Die Voraussetzung für einen rechtssicheren Genehmigungsbescheid ist ein Bauantrag mit vollständigen Unterlagen.

Einreichen per Post:

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung IV – Lokalbaukommission 
Blumenstraße 28 b
80331 München

Persönliche Abgabe:

Theke im Beratungszentrum:
Blumenstraße 19, Erdgeschoss
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16 Uhr

Zentrale Posteinlaufstelle:
Blumenstraße 28 b (Hochhaus)
Zimmer 009, Erdgeschoss
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag
13 bis 15 Uhr

Einwurf Briefkasten:
Nebeneingang Hochhaus Blumenstraße 28b
(Arkade Unterer Anger)

Amtsbriefkasten für fristgebundene Anträge:
Marienplatz 8
Rathaus beim Pförtner
Eingang am Fischbrunnen

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Diese ist abhängig von der Art der baulichen Anlage sowie vom Genehmigungsverfahren.

Gebührenrahmen

Je nach Art und Umfang des Verfahrens ab einer Mindestgebühr von 40 Euro.

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

Blumenstraße 28b
80331 München

Adresse

Blumenstraße 19
80331 München

Beratungszentrum

Persönliche Beratung:
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16 Uhr

Telefonische Beratung:
Montag bis Donnerstag
9 bis 16 Uhr
Freitag
9 bis 12 Uhr

Ähnliche Leistungen

Beratung zum Baurecht

Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)

Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.