Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

Beschreibung

In München ist die Untere Bauaufsichtsbehörde ein Teil der Lokalbaukommission (LBK).

Vor Bauantragstellung erhalten Sie Auskunft zu Ihren Fragen im Beratungszentrum der LBK.

Benötigte Unterlagen

Die Voraussetzung für einen rechtssicheren Genehmigungsbescheid ist ein Bauantrag mit vollständigen Unterlagen.

Einreichen per Post:

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung IV – Lokalbaukommission 
Blumenstraße 28 b
80331 München

Persönliche Abgabe:

Theke im Beratungszentrum:
Blumenstraße 19, Erdgeschoss
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16 Uhr

Zentrale Posteinlaufstelle:
Blumenstraße 28 b (Hochhaus)
Zimmer 009, Erdgeschoss
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag
13 bis 15 Uhr

Einwurf Briefkasten:
Nebeneingang Hochhaus Blumenstraße 28b
(Arkade Unterer Anger)

Amtsbriefkasten für fristgebundene Anträge:
Marienplatz 8
Rathaus beim Pförtner
Eingang am Fischbrunnen

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Diese ist abhängig von der Art der baulichen Anlage sowie vom Genehmigungsverfahren.

Gebührenrahmen

Je nach Art und Umfang des Verfahrens ab einer Mindestgebühr von 40 Euro.

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Team 13 Servicezentrum

Blumenstraße 28b
80331 München

Adresse

Blumenstraße 19
80331 München

Beratungszentrum

Persönliche Beratung:
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16 Uhr

Telefonische Beratung:
Montag bis Donnerstag
9 bis 16 Uhr
Freitag
9 bis 12 Uhr

Ähnliche Leistungen

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Hausnummernvergabe beantragen

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Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

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Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

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Bauberatung für laufende Bauvorhaben

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Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

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