Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden
Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.
Beschreibung
Ist ein Baum so geschädigt, dass seine Erhaltung nicht mehr im öffentlichen Interesse liegt, wird ein baumschutzrechtliches Verfahren durchgeführt.
Benötigte Unterlagen
Fällantrag mit Lageskizze und aussagekräftigen Bildern
Rechtliche Grundlagen
Bayerische Bauordnung, Baumschutzverordnung, Naturschutzgesetz
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
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