Allgemeine Heilpraktikererlaubnis
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Beschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Unter die Ausübung der Heilkunde fällt dabei prinzipiell jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Um eine Tätigkeit als Heilpraktiker*in aufzunehmen, müssen Sie folgendes Verfahren durchlaufen:
- Antragstellung
- Anmeldung zur schriftlichen Kenntnisüberpfüfung
- Einladung zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung
- Überprüfungstag
- Mündliche Überprüfung
- Erlaubnisbescheid
- Niederlassung
Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein.
Es finden zwei Überprüfungen im Jahr statt: Am 3. Mittwoch im März (Anmeldefrist: 01.07. des Vorjahres bis 15.12. des Vorjahres) sowie am 2. Mittwoch im Oktober (Anmeldefrist: 01.01. des selben Jahres bis 15.06. des selben Jahres)
Das Versenden der Einladungen zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung erfolgt durch das Gesundheitsamt spätestens zwei Wochen vor Überprüfungstermin.
Am Tag der Kenntnisüberprüfung ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Inhalte der Überprüfung können den aktuellen Leitlinien zur Heilpraktikerüberprüfung vom 22.03.2018 entnommen werden
Die mündlichen Überprüfungstermine beginnen frühestens drei Wochen nach dem schriftlichen Teil der Kenntnisüberprüfung. Die Einladung mit den Angaben über Termin und Ort ergeht zeitnah schriftlich durch das Gesundheitsamt.
Nach Bestehen der mündlichen Überprüfung erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid. Wurde die schriftliche oder mündliche Überprüfung nicht bestanden, ergeht ein schriftlicher Ablehnungsbescheid.
Die tatsächliche selbständige Berufsausübung beziehungsweise Praxiseröffnung müssen Sie dem Gesundheitsamt (meldestelle-ihm.gsr@muenchen.de) spätestens am Tag der Eröffnung beziehungsweise Aufnahme der Tätigkeit melden. Wer der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Bei der Heilpraktikerüberprüfung erfolgt eine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Grundsätzlich werden alle vollständigen Antragsunterlagen nach Antragseingang bis zum Erreichen der Maximalteilnehmerzahl berücksichtigt.
Ausländische Antragsdokumente müssen gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt übersetzt werden.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet München gemeldet oder lassen sich erstmalig als Heilpraktiker*in im Stadtgebiet München nieder.
- Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben mindestens eine abgeschlossene Volks- bzw. Hauptschulbildung
- Gegen Sie liegen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen vor.
- Sie sind gesundheitlich zur Ausübung des Heilpraktikerberufes geeignet.
- Sie haben erfolgreich an einer schriftlichen und mündlichen Kenntnisüberprüfung teilgenommen.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder postalisch bei uns einreichen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich. Falsche Angaben können die Versagung oder, sollten sie sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, den Widerruf der zuvor erteilten Erlaubnis zur Folge haben.
Die folgenden Unterlagen sind als PDF-Datei oder in Kopie einzureichen:
- Antragsformular
- Lebenslauf
- Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie nicht über eine EU-Staatsangehörigkeit verfügen, legen Sie zusätzlich Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei.
- Bildungsnachweis: Hauptschulabschlusszeugnis bzw. gleich- oder höherwertige Bildungsnachweise.
- Führungszeugnis: Beantragen Sie frühestens 3 Monate vor Ihrer Antragstellung auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beim Kreisverwaltungsreferat ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „BO“). Das Führungszeugnis wird dann automatisch an uns übermittelt. Legen Sie Ihrem Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis die Quittung, die Ihnen das Kreisverwaltungsreferat ausstellt, bei.
- Ärztliches Attest: Aus dem Attest muss hervorgehen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Heilpraktikerberufes geeignet sind. Die Untersuchung darf bei Antragsstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
- Erklärung über erstmalige Aufnahme der Heilpraktikertätigkeit in München: Wenn Ihr amtlicher Wohnsitz nicht im Stadtgebiet München liegt, legen Sie Ihren Mietvertrag, Anstellungsvertrag oder andere Dokumente bei, die Ihre heilkundliche Tätigkeit in München nachweisen.
- Bestätigung über die Richtigkeit eingereichter Dokumente (Vordruck)
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
SG Infektionsschutz-Heilkunde-Gefahrenabwehr
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Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66953
Adresse
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Raum: 219
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag
09.00 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Der Zugang ist barrierefrei