Volljährige (unter 21 Jahre) in Unterhaltsfragen beraten
Volljährige, die ihren Unterhaltsbedarf nicht voll aus eigenen Mitteln decken können, können einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen haben
Beschreibung
Als junge*r Volljährige*r haben Sie bis zum 21. Geburtstag Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Stadtjugendamt München bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gegenüber Ihren Eltern (§ 18 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch), wenn Sie im Stadtgebiet München wohnen.
Wir beraten und unterstützen Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche (Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit)
- Erstberechnung von Unterhaltsansprüchen bzw. Neuberechnung des Unterhalts ab Volljährigkeit sowie weitere Schritte zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs
- Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs durch Pfändungsmaßnahmen
- Verjährung, Verwirkung von Unterhaltsrückständen und Insolvenzverfahren
- Sozialleistungen für junge Volljährige* in Schul- oder Berufsausbildung.
Bitte vereinbaren Sie vorab mit uns einen Beratungstermin, damit wir uns für Sie Zeit nehmen können.
Benötigte Unterlagen
Werden bei der Terminvereinbarung abgeklärt; in der Regel Einkommensbelege aller Beteiligten, gegebenenfalls bestehende Unterhaltstitel.
Fragen & Antworten
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des / der jungen Volljährigen*.
Rechtliche Grundlagen
§ 18 Abs. 4 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch)
Sozialreferat
Volljährigenberatung
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Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Volljährigenberatung
Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München
Fax: +49 89 233-67531
Adresse
Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Zugang ist barrierefrei, Aufzug im Haus vorhanden