Volljährige (unter 21 Jahre) in Unterhaltsfragen beraten

Volljährige, die ihren Unterhaltsbedarf nicht voll aus eigenen Mitteln decken können, können einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen haben

Beschreibung

Als junge*r Volljährige*r haben Sie bis zum 21. Geburtstag Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Stadtjugendamt München bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gegenüber Ihren Eltern (§ 18 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch), wenn Sie im Stadtgebiet München wohnen.

Wir beraten und unterstützen Sie insbesondere zu folgenden Themen:

  • Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche (Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit)
  • Erstberechnung von Unterhaltsansprüchen bzw. Neuberechnung des Unterhalts ab Volljährigkeit sowie weitere Schritte zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs
  • Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs durch Pfändungsmaßnahmen
  • Verjährung, Verwirkung von Unterhaltsrückständen und Insolvenzverfahren
  • Sozialleistungen für junge Volljährige* in Schul- oder Berufsausbildung.

Bitte vereinbaren Sie vorab mit uns einen Beratungstermin, damit wir uns für Sie Zeit nehmen können.

Benötigte Unterlagen

Werden bei der Terminvereinbarung abgeklärt; in der Regel Einkommensbelege aller Beteiligten, gegebenenfalls bestehende Unterhaltstitel.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Fragen & Antworten

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des / der jungen Volljährigen*.

Rechtliche Grundlagen

§ 18 Abs. 4 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch)

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Volljährigenberatung

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Volljährigenberatung

Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München

Fax: +49 89 233-67531

Adresse

Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Zugang ist barrierefrei, Aufzug im Haus vorhanden

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

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