Volljährige (unter 21 Jahre) in Unterhaltsfragen beraten
Volljährige, die ihren Unterhaltsbedarf nicht voll aus eigenen Mitteln decken können, können einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen haben
Beschreibung
Als junge*r Volljährige*r haben Sie bis zum 21. Geburtstag Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Stadtjugendamt München bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gegenüber Ihren Eltern (§ 18 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch), wenn Sie im Stadtgebiet München wohnen.
Wir beraten und unterstützen Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche (Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit)
- Erstberechnung von Unterhaltsansprüchen oder Neuberechnung des Unterhalts ab Volljährigkeit sowie weitere Schritte zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs
- Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs durch Pfändungsmaßnahmen
- Verjährung, Verwirkung von Unterhaltsrückständen und Insolvenzverfahren
- Sozialleistungen für junge Volljährige* in Schul- oder Berufsausbildung.
Hinweis zur Leistung
Bitte vereinbaren Sie vorab mit uns einen Beratungstermin, damit wir uns für Sie Zeit nehmen können.
Aufgrund eingeschränkter Personalkapazitäten ist derzeit mit schlechter Erreichbarkeit der Berater*innen sowie mit längeren Wartezeiten auf einen Beratungstermin zu rechnen.
Benötigte Unterlagen
Werden bei der Terminvereinbarung abgeklärt; in der Regel Einkommensbelege aller Beteiligten, gegebenenfalls bestehende Unterhaltstitel.
Rechtliche Grundlagen
§ 18 Abs. 4 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch)
Kontakt
Sozialreferat
Urkundsangelegenheiten - Team 2
Landeshauptstadt München
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Urkundsangelegenheiten - Team 2
Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München
Fax: +49 89 233-767531
Adresse
Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Zugang ist barrierefrei, Aufzug im Haus vorhanden