Übermittlungssperre

Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen.

Beschreibung

Die Speicherung der Übermittlungssperren gilt solange, bis wir von Ihnen einen Widerruf erhalten.

Das Melderecht sieht die Möglichkeit der Eintragung einer Übermittlungssperre in folgenden Fällen vor:

  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen: Im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene dürfen einfache Melderegisterauskünfte über Wahlberechtigte (nach dem Lebensalter zusammengesetzte Zielgruppen) erteilt werden. Die Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und die derzeitige Anschrift. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben.
     
  • Auskünfte an öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften: Zu den Aufgaben der Meldebehörden gehört es, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften die Daten ihrer Mitglieder zu übermitteln. Von Familienangehörigen eines Kirchenmitglieds, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, übermittelt die Meldebehörde einige Grunddaten.Familienangehörige sind in diesem Fall die Ehepartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern. Als betroffenes Familienmitglied können Sie eine Übermittlungssperre beantragen und so die Weitergabe Ihrer Daten unterbinden.
Bei Anträgen für minderjährige Kinder ist die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Soweit die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden, gilt dieses Widerspruchsrecht nicht.
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen: An Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und deren Bewerber sowie an Presse und Rundfunk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen erteilt werden. Die Auskunft enthält den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Der Widerspruch eines Ehegatten gegen die Übermittlung von Ehejubiläen gilt auch für den anderen Ehegatten. Ein Widerruf dieses Widerspruchs kann nur durch beide Ehegatten gemeinsam erfolgen.
  • Auskünfte an Adressbuchverlage: Das Meldegesetz erlaubt eine Auskunft über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift von Einwohnern, die mindestens 18 Jahre alt sind. Dieser Auskunft können Sie widersprechen.
  • Auskünfte an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr: Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr jeweils zum 31. März den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Auskunft können Sie widersprechen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Services:

  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel.
  • Ihre elektronische Indentifizierungsfunktion ist aktiv.
  • Sie besitzen die AusweisApp2, ein NFC-fähiges Smartphone oder ein entsprechendes Gerät.
  • Sie sind im Bayernportal mit Ihrer elektronischen ID registriert (die Registrierung ist im Online-Service möglich)

Benötigte Unterlagen

ausgefülltes Formular „Übermittlungssperre“

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

gebührenfrei

Fragen & Antworten

Ja, Übermittlungssperren verhindern die Weitergabe der Daten nur für den genannten Zweck. Einfache Melderegisterauskünfte an Privatpersonen, sonstige öffentliche Stellen und Behörden sind weiterhin möglich.

Informationen dazu gibt es  beim Thema "Auskunftssperren".

Rechtliche Grundlagen

§ 42 Abs. 3 BMG, § 50 Abs. 2 und 5 BMG, § 50 Abs. 1 und 5 BMG, § 50 Abs. 3 und 5 BMG, § 36 Abs. 2 BMG

Landeshauptstadt München

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Bürgerbüro Orleansplatz

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Fax: +49 89 233-49401

Adresse

Orleansstraße 50
81667 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Auskunftssperre

Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen.

Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Urkundenbestellung

Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.

Änderung im Sterberegister

Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.

Meldebescheinigung

Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.

Beglaubigung von Unterschriften

Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen.

Melderegisterauskunft

Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Beglaubigung von bis zu 5 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv

Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.