Meldebescheinigung
Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.
Beschreibung
Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag der betroffenen Person können in die Meldebescheinigung weitere Daten aufgenommen werden:
- frühere Namen (sofern gespeichert)
- Ordensname, Künstlername (sofern gespeichert)
- Geburtsort, bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Geschlecht
- Daten zum gesetzlichen Vertreter
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Religion
- frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
- Einzugdatum, Auszugdatum, Statuswechseldatum
- Familienstand
- bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschaft, im Ausland auch den Staat
- Daten zum Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner
- Daten zu minderjährigen Kindern
- Personalausweis/ Pass/ eID-Karte-Daten
Die persönliche Antragstellung ist nur im Bürgerbüro Ruppertstraße möglich. Dafür benötigen Sie einen Termin.
Aus Datenschutzgründen darf die Meldebescheinigung nur der meldepflichtigen beziehungsweise der bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen.
Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Voraussetzungen
Die schriftlichen Anträge können nur bearbeitet werden, wenn Sie in München gemeldet sind oder waren. Die Beantragung über den Online-Service ist nur möglich, wenn Sie aktuell in München gemeldet sind.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis: Pass oder Personalausweis der antragstellenden beziehungsweise der bevollmächtigten Person (bei der Beantragung über den Online-Service den neuen elektronischen Personalausweis beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine in Deutschland ausgestellte eID-Karte (EU) mit der freigeschalteten Online-Ausweisfunktion)
- gegebenenfalls ausgefüllter Antrag (inklusive Vollmacht)
- Zahlungsnachweis (bei schriftlichen Anträgen)
Wenn Sie die Meldebescheinigung schriftlich beantragen, überweisen Sie vorab die Gebühr an das Kreisverwaltungsreferat:
Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
BIC: SSKMDEMM
Verwendungszweck: 92004301010121
Ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden.
Durchschlag oder Kopie des Überweisungsträgers gelten nicht als Zahlungsnachweis.
Fragen & Antworten
Dann können Sie ein zusätzliches Formular mit der Übersetzungshilfe in der jeweiligen Landessprache erhalten. Dieses Formular enthält Angaben zum Wohnsitz oder Familienstand.
Sie können bei uns eine elektronische Meldebescheinigung gebührenfrei beantragen. Wenn Sie mit einem Termin persönlich im Bürgerbüro Ruppertstraße vorsprechen (Personalausweis oder Reisepass mitbringen), erhalten Sie diese sofort. Wenn Sie die Meldebescheinigung schriftlich beantragen, erhalten Sie die Meldebescheinigung an Ihre aktuelle Anschrift zugesandt. Bei der persönlichen oder schriftlichen Antragstellung beträgt die Gebühr 5 Euro.
Das ist nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings, dass die anwesende Person auch als sorgeberechtigter Elternteil eingetragen ist.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
Termin
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-27225
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze
Barrierefreier Zugang