Beendigung der Ersatzpflanzung
Wenn Sie einen Baum gefällt haben könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.
Beschreibung
Nach Baumfällungen oder anderen Veränderungen des Gehölzes in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen kann als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Möchten Sie diese abschließen ist der Unteren Naturschutzbehörde dies zu melden. Füllen Sie hierzu das unten aufgeführte Formular aus und lassen Sie es der Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz per E-Mail oder postalisch zukommen.
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten
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