Beendigung der Ersatzpflanzung
Wenn Sie einen Baum gefällt haben, könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.
Beschreibung
Nach Baumfällungen oder anderen Veränderungen des Gehölzes in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen kann als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden.
Ist die Ersatzpflanzung abgeschlossen, müssen Sie das der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt München melden.
Füllen Sie hierzu das unten aufgeführte Formular aus. Das schicken Sie dann per E-Mail oder Post an die Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München.
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten
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Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde, Fachgutachten
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Blumenstraße 28b
80331 München