Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW
Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Beschreibung
Grundsätzlich sind grundwasserbetriebene Wärmepumpen im ganzen Stadtgebiet, mit Ausnahme des Wasserschutzgebietes Waldtrudering, möglich. Allerdings befindet sich im Münchner Süden das Grundwasser relativ tief (15 bis 25 Meter) und in Stadtvierteln wie Solln oder Großhadern ist bereichsweise nur wenig Grundwasser vorhanden. Wir empfehlen Ihnen daher zur sicheren Planung die Grundwasserstände an Ihrem Standort bei uns zu erfragen:
Grundwasserauskünfte des Referats für Klima- und Umweltschutz
Für die Bohrung der Förder- und Schluckbrunnen ist eine gesonderte Anzeige erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in Papier in vierfacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.
Außer dem Antragsformular werden die im Merkblatt des Wasserwirtschaftsamts München aufgelisteten Unterlagen benötigt.
Rechtliche Grundlagen
§§ 8 – 15 Wasserhaushaltsgesetz,
Art. 15 Bayerisches Wassergesetz
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
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Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.