Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten
Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen oder Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Zulassung bitten wir um Einreichung des entsprechenden Antragsformulars unter Beifügung der im Formular aufgeführten Unterlagen. Zudem ist bei Genehmigungen der Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung des Bauvorhabens einzureichen.
Rechtliche Grundlagen
§§ 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Art. 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Überschwemmungsgebietsverordnungen
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