Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen oder Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Für eine wasserrechtlichen Genehmigung oder Zulassung muss das Antragsformular mit den im Formular genannten Unterlagen eingereicht werden.

Zudem ist bei einer benötigten Genehmigungen der Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung des Bauvorhabens einzureichen.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen bis zu drei Monate, je nach Komplexität des Falls.

Gebührenrahmen

Für eine Genehmigung: bis 0,6 Prozent der Bausumme, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung.

Für eine Zulassung: 50 Euro bis 4.000 Euro, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
  • Überschwemmungsgebietsverordnungen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

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