Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten
Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in einem ermittelten und kartierten Überschwemmungsgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden mindestens in vierfacher Ausfertigung in Papier sowie zusätzlich digital an wasserrecht.rku@muenchen.de benötigt
- Antrag formlos
- Erläuterungsbericht mit Angaben zum geplanten Vorhaben und detailliertem Konzept zum zeitgleichen Ausgleich des Retentionsraums (Rückhalteraum)
- Freiflächengestaltungsplan mit Einzeichnung der Hochwasserschutzmaßnahmen/Retentionsraumausgleich
- Übersichtslageplan
Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen je nach Einzelfall nach WPBV (Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren) erforderlich.
Rechtliche Grundlagen
Paragrafen 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Überschwemmungsgebietsverordnungen
Referat für Klima- und Umweltschutz
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