Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten
Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen oder Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Für eine wasserrechtlichen Genehmigung oder Zulassung muss das Antragsformular mit den im Formular genannten Unterlagen eingereicht werden.
Zudem ist bei einer benötigten Genehmigungen der Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung des Bauvorhabens einzureichen.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Überschwemmungsgebietsverordnungen
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