Beglaubigung von Unterschriften

Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen.

Beschreibung

Die Meldebehörde ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer privaten Stelle (Unternehmen oder Bank), die beauftragt ist, öffentliche Aufgaben zu erfüllen oder bei der Erfüllung mitzuwirken (zum Beispiel Entgegennahme von Kreditanträgen bei öffentlicher Förderung).

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Voraussetzungen

Unterschriften und Handzeichen dürfen in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden.

Hinweis für Verpflichtungserklärungen:

  • Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen von Privatpersonen für Besuchseinreisen von Ausländern erhalten Sie nur bei der Ausländerbehörde.

  • Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen von Firmen- oder Vereinsvertretern erhalten Sie bei der Meldebehörde.

Die Unterschrift darf nur beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück benötigt wird zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer privaten Stelle (Unternehmen oder Bank), die beauftragt ist, öffentlich Aufgaben zu erfüllen oder bei der Erfüllung mitzuwirken (zum Beispiel Entgegennahme von Kreditanträgen bei öffentlicher Förderung)

Nicht beglaubigt werden:

  • Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigungen bedürfen. Dazu gehören Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten. Hier empfiehlt sich die Unterschrift von einem Notar beglaubigen zu lassen.
  • Unterschriftsbeglaubigungen, die zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind, sind den Notariaten vorbehalten.
  • Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) dürfen nicht beglaubigt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Pass oder Personalausweis (im Original) von der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll.
    Eine zusätzliche Vollmacht ist nicht erforderlich.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

  • Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens: 20 Euro
  • Unterschriftsbeglaubigungen von Firmen und Vereinsvertretern: 50 Euro

Unterschriftsbeglaubigungen für Rentenzwecke können Sie im Versicherungsamt gebührenfrei vornehmen.

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

  • bei Unterschrift ohne Text („Blanko-Unterschrift“)
  • wenn der Text in einer fremden Sprache geschrieben ist
  • für Vorlagen bei ausländischen Behörden
  • wenn es sich um einen Teil einer eidesstattlichen Versicherung handelt
  • wenn eine öffentliche Beglaubigung erfolgen muss (bei Angelegenheiten aus dem Erbrecht, Familienrecht, Vereinsrecht, Grundbuch, Handelsregister). Dazu wendet man sich an einen Notar.
Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Meldewesen, Kfz- und Fundangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45371

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Nur nach Terminvereinbarung

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

Alle Bürgerbüros sind barrierefrei zugänglich.

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigung von bis zu 5 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Haushaltsbescheinigung

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung der auf dem Formular eingetragenen Meldedaten Ihrer Familienangehörigen.

Auskunftssperre

Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen.

Meldebescheinigung

Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.

Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv

Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.

Änderung im Sterberegister

Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.

Melderegisterauskunft

Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.