Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen

Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Beschreibung

Selbständige / freiberufliche nichtärztliche Heilberufe müssen im Stadtgebiet München unter Angabe des Namens und Anschrift der Niederlassung  unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt (im Stadtgebiet München: Gesundheitsreferat, Abteilung Hygiene und Umweltmedizin) angezeigt werden.

Eine Anmeldebestätigung wird auf Wunsch ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis / Pass
  • Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung (im Original oder in beglaubigter Kopie)
  • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in Kopie

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

15 Minuten

Gebührenrahmen

Anmeldung gebührenfrei.

Anmeldebestätigung 18,-- Euro.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Art. 10 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) - Versicherungs- und Anzeigepflichten

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47848

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Raum: 2041

Parteiverkehr wird derzeit ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten während der Feiertage:

  • 23. Dezember 2024: geöffnet von 9 bis 12 Uhr
  • 24. bis 27. Dezember 2024: geschlossen
  • 30. Dezember 2024: geöffnet von 9 bis 12 Uhr
  • 31. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025: geschlossen
  • 2. Januar 2025: geöffnet von 13 bis 16.30 Uhr
  • 3. Januar 2025 ​: geschlossen

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