Wohnsiedlung an der Fauststraße 90
Am südöstlichen Stadtrand unmittelbar am Truderinger Wald sollen 76 Wohnungen im Grünen mit einem festen Anteil an geförderten Wohnungen entstehen.
Das Projekt
In der Mitte der Siedlung ist ein zentraler Platz mit Sitzgelegenheiten und Bäumen geplant. 1971 wurde das Gebiet mit einer Freizeit- und Sportanlage bebaut, die jedoch nicht mehr genutzt wird.
Geplant sind sieben Bauten, die im Wesentlichen auf den Flächen der ehemaligen Sportanlage errichtet werden. Die dreigeschossigen, kompakten Gebäude gruppieren sich um einen zentralen Platz und fügen sich zwischen die bestehende hohe Baumkulisse ein. Auf den Flachdächern werden Terrassen und Gärten angelegt. Insgesamt ist das Planungsgebiet fast 20.000 Quadratmeter groß, bebaut werden aber nur rund 2.400 Quadratmeter im westlichen Bereich des Areals. Es bleibt ausreichend Platz für eine neue öffentliche Grünfläche mit einem naturbetonten Kinderspielplatz. Im Ostteil des Planungsgebiets soll ein lichter Eichen-Hainbuchen-Wald angelegt und der vorhandene Fichtenbestand zu einem naturnahen Laubmischwald umgebaut werden.
Der Verkehr soll über die Fauststraße geführt werden, dort ist auch die Zufahrt für die Tiefgarage geplant. An der Oberfläche bleibt das neue Wohngebiet für rund 180 Menschen weitgehend autofrei.
Lage
Das Planungsgebiet liegt im 15. Stadtbezirk Trudering-Riem. Ein Teil davon befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt München. Im Süden wird das Planungsgebiet von Bannwald, im Westen durch die Wohnbebauung entlang des Schanderlweges und im Nordosten von der Fauststraße, die in die Schwedensteinstraße übergeht, begrenzt. Es befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Waldgebiete bei Trudering einschließlich Friedenspromenade“. Zudem liegt das Areal in einem Regionalen Grünzug und Wasserschutzgebiet. Diese besondere Lage stellt hohe Anforderungen an das neue Quartier.
Aktueller Stand
Am 10. Juli 2024 hat der Stadtrat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Mit dem neuen Quartier entstehen auf dem jahrelang ungenutzten und nicht mehr zugänglichen Areal neue Wohnungen, öffentliche und private Grün- und Freiflächen sowie Waldbereiche.
Den Status als Landschaftsschutzgebiet berücksichtigen vielfältige Maßnahmen und Festsetzungen, wie beispielsweise die naturnahe Ausgestaltung der privaten Freiflächen und der öffentlichen Grünfläche. Zudem werden die bestehenden Waldbereiche erweitert und durch Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert. Auch der nördlich und südlich angrenzende Bannwald und die Gehölze im Planungsgebiet werden nicht angetastet. Dies stärkt langfristig die naturräumliche Vernetzung und das Landschaftsbild.
Der Verkehr wird sich Prognosen zufolge nur in sehr geringem Maße erhöhen. Die Verkehrsprognose wie auch weitere Gutachten finden Sie in der Link-Liste am Ende der Seite.
Chronologie
7/2024: Satzungsbeschluss des Stadtrats
6 bis 07/2021: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
2/2021: Billigungsbeschluss des Stadtrats (Entwurf)
8 bis 09/2019: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
7/2017: Erörterungsveranstaltung
6/2017: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
12/2016: Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
10/2016: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119
Urheberrechtshinweis
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