Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Das Gesundheitsreferat überwacht das ordnungsgemäße Verschreiben von Betäubungsmitteln und deren Nachweisführung.
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Die Aufgaben bei der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs umfassen unter anderem die routinemäßige Kontrolle von Apotheken und Substitutionspraxen sowie anlassbezogene Überprüfungen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten hinsichtlich der Verordnung von Betäubungsmitteln (BtM).
Ziel der Überwachung ist es, sowohl die Sicherheit im Umgang mit Betäubungsmitteln zu gewährleisten, als auch Missbrauch zu verhindern.
Erläuterungen zu den gesetzlichen Vorgaben
Im Betäubungsmittelgesetz und in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sind die formalen Vorgaben zur Verordnung von Betäubungsmitteln verankert. Hier ist festgelegt, dass Betäubungsmittel nur "begründet" verschrieben werden dürfen. Verwaltungsfachangestellte und Ärztinnen des Gesundheitsreferates kontrollieren die formale Korrektheit, also die fachliche Begründetheit der Verordnung. Im Betäubungsmittelgesetz heißt es hierzu: "Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann" (§13 Abs.1 Satz 2 BtMG).