Einstieg als Kindertagespflegeperson
Sie suchen eine neue berufliche Perspektive und haben Freude an der Betreuung von Kindern? Dann werden Sie Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt!
Selbstständig als Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder -vater)
Wenn Sie als qualifizierte Kindertagespflegeperson Betreuungsplätze für Kinder anbieten, sind Sie selbständig tätig. Ihr Arbeitsplatz ist Ihr eigener Haushalt. Dort kümmern Sie sich um eine kleine Gruppe von maximal fünf Tageskindern. Haben Sie eigene Kinder, können Sie diese zusammen mit den anderen Tageskindern im gewohnten Umfeld zuhause betreuen – die Zusammensetzung der Gruppe und die Betreuungszeiten bestimmen Sie selbst. Das Stadtjugendamt München unterstützt Sie beim Aufbau und der Konzeption Ihres Angebots. Neben der fachlichen Begleitung erhalten Sie auch eine finanzielle Förderung.
Ihr Weg zur Kindertagespflege
Der erste Schritt auf dem Weg zur Kindertagespflegeperson ist der Besuch einer Informationsveranstaltung des Stadtjugendamts. Hier erfahren Sie alles über die rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen. Außerdem werden Sie über das Anforderungsprofil einer Kindertagespflegeperson informiert. Für die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich.
Wir bitten um Verständnis, dass es aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, die Veranstaltung mit kleinen Kindern zu besuchen.
Interessent*innen, die außerhalb Münchens als Kindertagespflegeperson tätig werden wollen, wenden sich bitte an das für sie zuständige Jugendamt oder Landratsamt.
Nach dem Besuch der Informationsveranstaltung wird Ihre persönliche und fachliche Eignung überprüft. Dazu führen Sie Gespräche mit einer sozialpädagogischen Fachkraft und müssen verschiedene Unterlagen vorlegen.
- Persönliche Eignung zeigen Sie dann, wenn Sie Freude an der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern haben und über Kompetenzen wie Feingefühl im Umgang mit Kindern, Verlässlichkeit, emotionale Stabilität, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit verfügen.
- Fachliche Fähigkeiten können Sie über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung, etwa zur Erzieherin oder zum Erzieher, nachweisen. Sind Sie keine pädagogische Fachkraft, müssen Sie vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit einen Abschluss als „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ erwerben. In jedem Fall sind gute Deutschkenntnisse (mindestens B2 Level) erforderlich.
Die Betreuung von Kindern erfordert eine besondere räumliche Ausstattung. Vor Beginn Ihrer Tätigkeit werden die Räume auf die Kriterien „geeignet und kindgerecht“ überprüft. Lassen Sie sich dazu von den sozialpädagogischen Fachkräften beraten.
Wurde im Überprüfungsverfahren Ihre persönliche und fachliche Eignung zur Kindertagespflegeperson bestätigt, erhalten Sie die für die Tätigkeit erforderliche Pflegeerlaubnis (§43 SGB VIII) und können mit der Betreuung beginnen.