Ersatzbetreuung für die Kindertagespflege
Fällt eine Kindertagespflegeperson aus, springt die Ersatzbetreuung ein: Erfahrene Fachkräfte kümmern sich in dieser Zeit um die Kinder.
Hilfe beim Ausfall einer Kindertagespflegeperson
Die Kindertagespflegeperson kann gerade aus wichtigen Gründen die Betreuung nicht übernehmen?
Dann hilft die Ersatzbetreuung: Eine erfahrene pädagogische Fachkraft oder Kindertagespflegeperson mit Pflegeerlaubnis kümmert sich um die Kinder, bis die Betreuungsperson wieder einsatzfähig ist.
Die Ersatzbetreuung bietet so Kindertagespflegepersonen Entlastung und Unterstützung. Aber auch für Eltern und Kinder wird die Kindertagespflege durch die Ersatzbetreuung noch zuverlässiger. Den Eltern entstehen keine zusätzlichen Kosten, lediglich Essenskosten werden in Rechnung gestellt.
Das Stadtjugendamt ist für die Organisation der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege zuständig. Sozialpädagogische Fachkräfte beraten und begleiten Eltern und Kindertagespflegepersonen zu allen Fragen der Ersatzbetreuung.
Voraussetzungen für die Ersatzbetreuung
- Betreuungsvereinbarung:
Die Betreuungsvereinbarung ist die vertragliche Grundlage für die Ersatzbetreuung. Sie regelt für die Eltern die Ersatzbetreuungsform, den Kostenbeitrag und sichert den Kindertagespflegepersonen ein Tagespflegegeld und weitere Leistungen zu. - Eingewöhnung und Kontaktauffrischungen:
Damit sich das Kind während der Ersatzbetreuung wohlfühlt, ist eine intensive Eingewöhnung nach dessen individuellem Bedarf eine unbedingte Voraussetzung. Regelmäßige Kontakte zwischen den Kindern und den Personen, die die Ersatzbetreuung leisten, sind ebenso erforderlich. Dadurch können sich die Kinder im Bedarfsfall ohne Stress auf die ihnen bereits vertraute Person, Umgebung und Kindergruppe einlassen.
Formen der Ersatzbetreuung
Im Städtischen Tageskindertreff werden die Kinder in kindgerechten Räumen von pädagogischen Fachkräften betreut. Die Ersatzbetreuung im TKT kann nach telefonischer Absprache im Rahmen der Öffnungszeiten genutzt werden.
Konzept: Ersatzbetreuung im Tageskindertreff
Die Mobile Tagesbetreuungsperson ist eine pädagogische Fachkraft, die in der Regel bei einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe angestellt ist. Die Ersatzbetreuung durch die „MobiTa“ kann im Bedarfsfall nach telefonischer Absprache im Rahmen der Öffnungszeiten genutzt werden. Die Ersatzbetreuung findet normalerweise in den kindgerechten Räumen des freien Trägers statt, sie kann jedoch auch im Haushalt der Kindertagespflegeperson erfolgen.
Träger:
In einem Tageseltern-Team arbeiten zwei selbstständige qualifizierte Kindertagespflegepersonen zusammen und vertreten sich gegenseitig. Sie planen gemeinsame Aktivitäten mit den Kindern, tauschen sich über pädagogische Fragen aus und stimmen ihre Organisation sowie die Betreuungszeiten der Tagespflegekinder aufeinander ab. Die Kindergruppe umfasst entsprechend der gesetzlichen Vorgabe auch im Ersatzbetreuungsfall nicht mehr als fünf Kinder.
Konzept: Ersatzbetreuung im Tageselternteam
Die Ersatzbetreuung in den Räumen der Großtagespflege wird von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt. Die Großtagespflegestelle hat zwei bis drei zugeordnete Ersatzbetreuungskräfte. Diese sind pädagogische Fachkräfte oder Kindertagespflegepersonen mit einer Erlaubnis für die Tätigkeit. Bei Ausfall einer Kindertagespflegeperson kann eine Ersatzkraft angefordert werden. Die Ersatzkraft kommt in die Räume der Großtagespflege und betreut dort gemeinsam mit der anwesenden Kindertagespflegeperson die Kinder.
Träger: