Formen der Kinderbetreuung: Kita, Kindertagesbetreuung und Co.
Öffentlich oder privat organisiert, in der Kita oder zu Hause – in München gibt es viele Arten der Kinderbetreuung. Welche passt zu Ihnen und Ihrem Kind?
Kindertageseinrichtungen
In einer Kindertageseinrichtung, auch Kita oder Kindertagesstätte genannt, betreut ausgebildetes Personal Kindergruppen im Rahmen von festgelegten Öffnungszeiten. Je nach Alter der Kinder heißt die Kita anders:
- Krippe: Ab der neunten Woche bis drei Jahre
In der Kinderkrippe sollen sich die Kleinsten von Anfang an geborgen fühlen. Daher können sich die Kinder in einer mehrwöchigen Eingewöhnungszeit in die neue Umgebung einleben. Dabei wird in den städtischen Kinderkrippen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern viel Wert gelegt. Auch der Übergang in den Kindergarten wird mit allen Beteiligen gemeinsam gestaltet. - Kindergarten: Ab drei Jahren bis zur Einschulung
Im Kindergarten erwerben Kinder soziale Kompetenzen und erhalten vielfältige Möglichkeiten zum gemeinsamen Spielen und Lernen. Behutsam werden sie auf den Übertritt in die Schule vorbereitet. In den eineinhalb Jahren vor der Einschulung liegt dabei ein besonderer Fokus auf der Sprachentwicklung. Die Kindergärten in städtischer Trägerschaft arbeiten eng mit den Grundschulen zusammen. - Hort: Von der ersten bis zur vierten Klasse
In Horten kommen Kinder aus verschiedenen Schulen und verschiedenen Alters zusammen. Sie schließen Freundschaften, planen gemeinsam Aktivitäten und erledigen eigenständig ihre Hausaufgaben. Das pädagogische Personal der städtischen Horte arbeitet dabei eng mit den Lehrkräften der Grundschulen zusammen, um eine attraktives Lernumfeld zu schaffen. - Haus für Kinder: Altersübergreifende Betreuung
Häuser für Kinder bieten Plätze für Kinder verschiedener Altersstufen. Üblich ist eine Kombination aus Krippe und Kindergarten. Andere Häuser bieten Kindergarten und Hort gemeinsam an. Sogar eine durchgängige Betreuung von neun Wochen bis zum zwölften Lebensjahr ist möglich. So können die Kinder über einen längeren Zeitraum in ein und derselben Einrichtung bleiben.
Die Öffnungszeiten sind je nach Einrichtung unterschiedlich. Städtische Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder sind Montag bis Freitag in der Regel von 7.30 bis 17 Uhr geöffnet.
Die Kosten für einen Kita-Platz werden vom Träger der Einrichtung festgelegt. In städtischen Krippen sind die Besuchsgebühren nach der Betreuungszeit und dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Zudem wird für Essen und Getränke ein monatliches Verpflegungsgeld fällig. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Kosten für einen Kita-Platz.
Es gibt viele verschiedene Kita-Anbieter. 450 der insgesamt fast 1.500 Kitas in München betreibt die Stadt München als Träger selbst. Daneben gibt es Kitas von Organisationen wie der Arbeiterwohlfahrt, von kirchlichen Trägern oder auch von Eltern selbst – sogenannte Eltern-Kind-Initiativen. Alle Kindertageseinrichtungen in München stehen unter der Aufsicht des Referats für Bildung und Sport.
Bei KITA Arbeiten: Die Einsatzorte im Überblick
Die Stadt München bietet eine Vielzahl an Betreuungsformen für Kinder unterschiedlichen Alters. Jede Einrichtung ist auf die spezifischen Bedürfnisse der Kinder abgestimmt und bietet pädagogischen Fachkräften vielfältige Karriere- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Kita-Platzsuche und Online-Anmeldung
Betreuung an Grund- und Mittelschulen
Tagesheime sind Einrichtungen für Schulkinder zur Betreuung in der unterrichtsfreien Zeit. Aufgabe des Tagesheimes ist es, einen möglichst engen pädagogischen Verbund zwischen Schule und Tagesheim anzustreben. Die Erziehungsaufgabe wird von hauptamtlichen Erziehungskräften geleistet und von Lehrkräften im Nebenamt unterstützt.
Die Mittagsbetreuung ist ein sozial- und freizeitpädagogisches Angebot an Schulen, das Kinder im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht betreut. Die Länge der Betreuungszeit und das inhaltliche Angebot obliegen dabei jedem einzelnen Träger vor Ort. Je nach Länge des Angebots ist ein gemeinsames Mittagessen Bestandteil der Mittagsbetreuung.
Dieses neue Ganztagsmodell für Grundschulkinder verbindet Unterricht und eine anschließende Betreuungsphase am Schulstandort. Lehrkräfte und Erziehungskräfte arbeiten dabei eng zusammen.
Kindertagespflege im eigenen Haushalt
In der Kindertagespflege im eigenen Haushalt betreuen qualifizierte Kindertagespflegepersonen – häufig „Tagesmutter“ oder „Tagesvater“ genannt – bis zu fünf Kinder bei sich zuhause. Dieser familiäre Rahmen ist gerade für Kinder unter drei Jahren ein Vorteil gegenüber einer Einrichtung mit großen Gruppen. Aber auch für ältere Kinder bietet die Kindertagespflege eine flexible Alternative.
Die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege variieren je nach Angebot der Kindertagespflegeperson. Die Anzahl der Betreuungsstunden wird von den Eltern mit der jeweiligen Kindertagespflegeperson individuell vereinbart. Betreuungsplätze können ab einer Mindestbetreuungszeit von zehn Wochenstunden vergeben werden. Bei Ausfall der Kindertagespflegeperson organisiert das Stadtjugendamt eine geeignete Ersatzbetreuung. Voraussetzung dafür ist eine Betreuungsvereinbarung zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson.
Informationen über Betreuungsmöglichkeiten zu Randzeiten wie frühmorgendlicher oder Abendbetreuung erhalten interessierte Eltern in der Beratung zur Kindertagespflege.
Besteht eine Betreuungsvereinbarung zwischen Eltern und der Kindertagespflegeperson, zahlen Eltern je nach Buchungsdauer einen Kostenbeitrag von maximal 100 Euro. Der Elternbeitrag wird direkt über das Stadtjugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe erhoben. Eine Geschwisterermäßigung ist grundsätzlich möglich. Eltern mit geringerem Einkommen können einen Erlass des Kostenbeitrags gemäß Paragraph 90 SGB VIII bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragen. Auch über das Krippengeld des Freistaats Bayern kann ein Zuschuss beantragt werden.
Bietet eine Kindertagespflegeperson keinen von der Landeshauptstadt München geförderten Betreuungsplatz an, legt sie die Betreuungskosten selbst fest.
Die Liste der qualifizierten Kindertagespflegepersonen in München ist nicht öffentlich. Wenn Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz suchen, unterstützt die Beratung zur Kindertagespflege Sie gerne dabei, eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) in Ihrem Stadtteil zu finden.
Münchner Großtagespflege
In einer Großtagespflege werden fünf bis zehn Kinder von zwei bis drei qualifizierten Kindertagespflegepersonen in dafür geeigneten Räumen betreut. Die kleinen, familiären Gruppen eignen sich für Kinder im Vorschulalter, besonders für Kleinkinder unter drei Jahren. Auch als Nachmittagsbetreuung für Schulkinder stellt die Großtagespflege ein interessantes Angebot dar.
Anders als in Kindertagesstätten ist in einer Großtagespflege jedes Kind einer Kindertagespflegeperson persönlich und vertraglich zugeordnet. Diese Betreuungsperson ist auch Ansprechpartner*in für alle Belange und Fragen der Eltern.
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kindertagespflegepersonen wird in einer Konzeption mit den pädagogischen Schwerpunkten beschrieben. Das Stadtjugendamt München berät und begleitet die Kindertagespflegepersonen bei allen pädagogischen und organisatorischen Angelegenheiten.
Die Betreuungszeiten in der Großtagespflege variieren je nach Angebot. Die Anzahl der Betreuungsstunden wird von den Eltern mit der jeweiligen Großtagespflege vereinbart. Betreuungsplätze können ab einer Mindestbetreuungszeit von zehn Wochenstunden vergeben werden. Für Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen organisiert das Stadtjugendamt München eine geeignete Ersatzbetreuung. Voraussetzung dafür ist eine Betreuungsvereinbarung zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern.
Da die Kinderbetreuungsplätze in der Großtagespflege staatlich gefördert werden, ist für die Aufnahme des Kindes ein besonderes Antragsverfahren erforderlich. Der Elternbeitrag wird anschließend direkt über das Stadtjugendamt München, Wirtschaftliche Jugendhilfe erhoben. Eine Geschwisterermäßigung ist auf Antrag möglich. Eltern mit geringerem Einkommen können einen Erlass des Kostenbeitrags gemäß § 90 SGB VIII bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragen. Auch über das Krippengeld des Freistaats Bayern kann ein Zuschuss beantragt werden.
Als Eltern zahlen Sie – gestaffelt nach der Buchungsdauer – einen Kostenbeitrag von maximal 100 Euro. Weitere Zuzahlungen an die Großtagespflege sind nicht vorgesehen und werden vom Stadtjugendamt München ausdrücklich nicht befürwortet. Auch eine Beitragserstattung für weitere Zuzahlungen ist seitens der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen, den Kostenbeitrag und mögliche Zuzahlungen vor Vertragsabschluss mit der Großtagespflege und der vertraglich und pädagogisch zugeordneten Kindertagespflegeperson zu klären.
In der Regel schließen sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen oder pädagogische Fachkräfte zusammen und leiten selbstständig eine Großtagespflege. Auch Träger*innen bieten diese Form der Kinderbetreuung an. In beiden Fällen sind die Kinder einer Kindertagespflegeperson persönlich und vertraglich zugeordnet.
Für die Suche nach einem Betreuungsplatz wenden Sie sich direkt an die jeweilige Großtagespflege.
Filtern Sie die Suche für Einrichtungen zur Kinderbetreuung nach der Einrichtungsart „Großtagespflege“, um eine Liste der Großtagespflegen in München zu erhalten.
Die Filterfunktion ist rechts unter der Übersichtskarte.
Ist ein passender Betreuungsplatz für Ihr Kind frei, bekommen Sie von der Großtagespflege ein Informationsschreiben zum Antragsverfahren für die Aufnahme des Kindes, das Ihnen die nächsten Schritte erklärt.
Darauf finden Sie auch die Kontaktdaten der Fachstelle Großtagespflege im Stadtjugendamt München.
Was ist wichtig bei der Auswahl eines Betreuungsplatzes für mein Kind in der Großtagespflege?
Die Kindertagespflegeperson wird eine wichtige Bindungsperson für Ihr Kind sein. Lernen Sie deshalb die Kindertagespflegeperson kennen, der Sie ihr Kind zukünftig anvertrauen.
- Entspricht das Konzept der Kindertagespflegeperson Ihrer pädagogischen Grundhaltung?
- Können Sie sich mit der höchstpersönlich zugeordneten Kindertagespflegeperson eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft vorstellen?
- Wird sich Ihr Kind mit der Kindertagespflegeperson und in den Räumlichkeiten wohlfühlen können?
- Kann die Kindertagespflegeperson Ihren Betreuungsbedarf abdecken?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Eltern? Fragen Sie nach, wie Sie als Eltern beteiligt und informiert werden.
- Wie ist der Austausch zwischen den Eltern und Kindertagespflegepersonen geregelt? Gibt es ein Beschwerdemanagement, zum Beispiel einen Beschwerdekasten, damit Sie und Ihr Kind im Bedarfsfall konstruktive Kritik äußern können?
Wie unterstützt die Fachstelle Großtagespflege im Stadtjugendamt München?
Vor dem Beginn der Betreuung findet, im Rahmen des Antragsverfahrens für die Aufnahme des Kindes, ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen sozialpädagogischen Fachkraft statt. Diese ist auch während der gesamten Betreuungszeit Ihre Ansprechperson zu allen Fragen rund um die Großtagespflege.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte im Stadtjugendamt überprüfen, beraten und begleiten alle Großtagespflegestellen.
Was ist eine Betreuungsvereinbarung?
Die Betreuungsvereinbarung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und der Kindertagespflegeperson. Dieser Vertrag ist für beide Parteien mit allen Rechten und Pflichten verbindlich. In der Großtagespflege sind die Kindertagespflegepersonen den Kindern höchstpersönlich zugeordnet. Grundsätzlich wird Ihr Kind nur von der Kindertagespflegeperson betreut, mit der Sie die Betreuungsvereinbarung geschlossen haben.
Was ist wichtig bei der Eingewöhnung?
Die Eingewöhnung ist ein verantwortungsvoller und ernstzunehmender Bestandteil beim Betreuungsstart. Gerade in dieser Zeit braucht Ihr Kind besondere Aufmerksamkeit und viel Einfühlungsvermögen. Im engen Austausch mit der Kindertagespflegeperson legen Sie die ersten Trennungsversuche fest. Die Dauer wird schrittweise ausgedehnt, bis sich das Kind in der Großtagespflege wohlfühlt und sich von der Kindertagespflegeperson trösten und versorgen lässt. Bitte planen Sie für diesen Prozess genügend Zeit ein. Das Tempo der Eingewöhnung bestimmt das Kind.
Welche Qualifikation müssen Kindertagespflegepersonen haben?
Kindertagespflegepersonen verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege. Das kann durch das Zertifikat "Qualifizierte Kindertagespflegeperson" vom Bundesverband für Kindertagespflege oder durch eine pädagogische Berufsgruppe nachgewiesen werden.
Kinder mit Behinderung
- Kitas mit Integrationsplätzen
Krippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder bieten Plätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf an. Um Ihr Kind mit Behinderung anzumelden, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit der gewünschten Kita auf und fragen Sie nach einem Integrationsplatz. Alternativ können Sie Ihr Kind auch über den kita finder+ für einen integrativen Platz anmelden. - Integrative Kindertageseinrichtungen
Integrative Kitas betreuen Kindern mit und ohne Behinderung gemeinsam. Dank einer besseren personellen, fachlichen und räumlichen Ausstattung kann in auf die individuellen Bedürfnisse aller Kinder eingegangen werden. In den städtischen Integrationseinrichtungen werden in der Regel drei bis fünf Kinder mit Behinderung aufgenommen. - Heilpädagogische Tagesstätten
In einer heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) werden ausschließlich Kinder mit seelischer, körperlicher, geistiger Behinderung oder drohender Behinderung betreut. Die HPT bietet eine Förderung in kleinen Gruppen, überwiegend für Kinder ab 3 Jahren. Wenn Sie Ihr Kind anmelden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Einrichtungsleitung auf. Heilpädagogische Tagesstätten in ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite des Bezirks Oberbayern.