Gewerbeband Steinhausen
Für das zirka 2,3 Kilometer lange Gewerbegebiet vom Vogelweideplatz bis Daglfing wurde eine Rahmenplanung als langfristige Entwicklungsperspektive erarbeitet.
Das Projekt
Für das Gewerbegebiet entlang der Autobahn A94, vom Vogelweideplatz am Ende der Prinzregentenstraße bis nach Daglfing wurde durch die Büros allmannwappner, München, Studio Vulkan, München, und Urban Standards GmbH, München, unter interdisziplinärer Begleitung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Referat für Arbeit und Wirtschaft sowie das Mobilitätsreferat ein Rahmenplan erarbeitet, der die Ziele und "Spielregeln" für Entwicklungen im Gebiet enthält.
Umgriff
Das 250 bis 320 Meter breite Gewerbeband ist eines der großen Gewerbegebiete in München. Es ist geprägt von einem dichten Nebeneinander unterschiedlichster Nutzungen: von kleinen Werkstätten und Handwerksbetrieben bis hin zu Logistikunternehmen, produzierendem Gewerbe und Büros.
Das Ziel
Um die richtigen Weichen für den dort vorhandenen städtebaulichen Entwicklungsdruck zu stellen, hat der Stadtrat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung am 23. Juni 2021 mit einer ganzheitlichen und langfristigen Entwicklungsperspektive für das Gewerbegebiet beauftragt. Um es verkehrlich besser zu erschließen, soll das Mobilitätsreferat Lösungen entwickeln. Gemeinsam mit den Stadtwerken München wird die Machbarkeit einer Trambahnverlängerung in Richtung Trabrennbahn Daglfing untersucht.
Vision
Das Gewerbegebiet soll eine eigene Identität entfalten. Durch die langfristige Weiterentwicklung der vorhandenen gemischten Nutzungsstruktur soll sich ein lebendiges Nebeneinander heterogener baulicher Ausprägungen entwickeln. Die große Vielfalt verschiedenartiger Gewerbebetriebe soll einen lebendigen und facettenreichen Standort entstehen lassen. Sofern die Erschließung gesichert ist, soll bauliche Dichte ermöglicht werden, beispielsweise durch eine Mischung aus produzierendem und höherwertigem Gewerbe innerhalb eines Gebäudes oder durch Gewerbehöfe. Auch konkretisiert der Rahmenplan Bereiche im Gebiet, in denen Hochhäuser vorbehaltlich der Berücksichtigung der in der Hochhausstudie vorgegebenen Qualitätskriterien und Planungsschritte grundsätzlich denkbar sind.
Für die verkehrliche Erschließung des Gewerbebands ist eine bessere Vernetzung mit dem ÖPNV zwingend erforderlich. Das PKW-Aufkommen soll durch Mobilitätskonzepte möglichst gering gehalten werden. Insgesamt soll für das Gebiet eine bessere Vernetzung, sowohl intern als auch in die angrenzenden Stadtteile, erreicht werden.
Sachstand
Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklungsmöglichkeiten des Gewerbebands Steinhausen sind bereits durch übergeordnete Konzepte der Stadtentwicklungsplanung definiert: das Zentrenkonzept, das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, das Gewerbehofprogramm sowie die Fortschreibung der Hochhausstudie.
Um eine zukunftsfähige Konzeption für das in die Jahre gekommene Gewerbeband zu entwickeln befassten sich die Beteiligten in einem ersten Bearbeitungsschritt, dem sogenannten Teil 1, auf einer übergeordneten Ebene mit den Trends und Anforderungen, denen innerstädtische Gewerbegebiete heute und künftig gerecht werden müssen. In dieser Projektphase wurde für das Gewerbegebiet Steinhausen und das Gewerbegebiet Frankfurter Ring das Leitbild des "Produktiven Stadtquartiers" entwickelt.
Dieses bekennt sich zur Produktion in der Stadt. Durch Mischung der verschiedenen Gewerbetypen entsteht jedoch ein vielfältiger und vernetzter Standort. Im Zuge von Nachverdichtung können zugleich Freiflächen geschaffen werden, die als Aufenthaltsflächen den Arbeitenden und Besucher*innen zugute kommen, ökologische Funktionen übernehmen und zur Klimaanpassung beitragen.
Die Erkenntnisse aus der ersten Bearbeitungsphase wurden dann im zweiten Bearbeitungsschritt (Teil 2) in konkrete Rahmenpläne für die beiden Gebiete und ihre spezifischen Besonderheiten umgesetzt.
Die Ergebnisse der Rahmenplanung wurden dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Chronologie
07/2023: Beschluss Rahmenplanung
03/2023: Beschluss der Vollversammlung zum Frankfurter Ring (LOS 1)
06/2021: Grundsatzbeschluss