Realschule an der Forstenrieder Allee
In Forstenried entsteht eine fünfzügige Realschule mit Sporthalle und ein Haus für Kinder.
Projekt
Der neue Realschulstandort an der Forstenrieder Allee 256, für den die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, soll die schulische Versorgung des Münchner Südwestens mit weiterführenden Schulen verbessern. Das Projekt ist Teil der Schulbauoffensive 2013 bis 2030, dem größten kommunalen Schulbauprogramm in Deutschland.
Projekt-Steckbrief
Stadtbezirk: Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Lage: zwischen Forstenrieder Allee und Bundesautobahn A95
Fläche: 5,45 Hektar
Bisher: Kleingärten auf Freizeitanlage, Gemeinschaftsunterkunft, Tennisanlage
Geplant: fünfzügige Realschule, Sporthalle, Haus für Kinder, Frei- und Sportflächen
Bebauungsplan Nummer: 2160
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss
Lage
Details zur Planung
Geplant ist eine fünfzügige Realschule mit 30 Klassen, einer Dreifachsporthalle sowie Frei- und Sportflächen. Die Sportflächen sollen auch dem Vereinssport zur Verfügung stehen. Zusätzlich ist ein Haus für Kinder mit Kinderkrippe und Kindergarten vorgesehen.
Das Planungsgebiet zeichnet sich durch einen umfangreichen und schützenswertem Baumbestand aus. Bei der weiteren Planung wird ein Augenmerk darauf gelegt, den wertvollen Baumbestand weitestgehend zu erhalten und in die Gestaltung der Freiflächen zu integrieren, um so eine möglichst grüne Umgebung für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen.
Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob die denkmalgeschützte Villa, die im Nordosten des Planungsgebiets an der Forstenrieder Allee liegt, in das Projekt eingebunden werden kann. Damit könnte ein wichtiger städtebaulicher Impuls für die Adressbildung des Schulstandortes gesetzt werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs ist für das erste Quartal 2025 geplant.
Chronologie
02/2020: Aufstellungsbeschluss des Stadtrats für Bebauungspläne im Rahmen der Schulbauoffensive 2013 bis 2030 (hier: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2160)