Schule an der Forstenrieder Allee
In Forstenried entstehen eine fünfzügige Realschule mit Sporthalle und ein Haus für Kinder.
Projekt
Um die Versorgung des Münchner Südwestens mit weiterführenden Schulen zu verbessern, werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Realschulstandort an der Forstenrieder Allee 256 geschaffen. Das Projekt ist Teil der Schulbauoffensive 2013 bis 2030, des größten kommunalen Schulbauprogramms in Deutschland.
Steckbrief
Stadtbezirk: Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Lage: zwischen Forstenrieder Allee und Bundesautobahn A95
Fläche: 5,45 Hektar
Bisher: Kleingärten auf Freizeitanlage, Gemeinschaftsunterkunft, Tennisanlage
Geplant: fünfzügige Realschule, Sporthalle, Haus für Kinder, Frei- und Sportflächen
Bebauungsplan Nummer: 2160
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Lage
Das Planungsgebiet liegt im 19. Stadtbezirk, westlich der Forstenrieder Allee und östlich der Bundesautobahn 95. Es hat eine Fläche von rund 5,45 Hektar.
Details zur Planung
Im Planungsgebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Neubauten einer fünfzügigen Realschule mit einer Dreifach-Sporthalle, eines Hauses für Kinder sowie entsprechende Pausenhof- und Freisportflächen geschaffen werden.
Die Schule ist ganztagsgerecht geplant. Es sind insgesamt fünf Lernhäuser für circa 1.020 Schüler*innen, Lehrkräfte und Erziehungspersonal sowie ein Haus für Kinder mit je zwei Kinderkrippen- und Kindergartengruppen für 74 Kinder und die entsprechenden Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen geplant.
Außerhalb der Schulzeiten sollen die Sporthalle und die Freisportflächen auch für den Breitensport sowie die Pausenhofflächen von der Öffentlichkeit genutzt werden.
Das Planungsgebiet zeichnet sich durch einen umfangreichen und schützenswerten Baumbestand aus. Bei der weiteren Planung wird der Schwerpunkt darauf gelegt, den wertvollen Baumbestand größtmöglich zu erhalten und in die Gestaltung der Freiflächen zu integrieren. So soll eine möglichst grüne Umgebung für die Kinder und Jugendlichen geschaffen werden.
Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob und wie die denkmalgeschützte Villa im Nordosten des Planungsgebiets in das Projekt eingebunden werden kann. Sie bietet mit ihrem Gebäudezuschnitt und den baumbewachsenen Freiflächen in Zukunft die Möglichkeit für eine öffentliche, soziokulturelle Nutzung innerhalb der Gemeinbedarfsflächen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit konnten die Planungsunterlagen von 16. Januar bis 17. Februar 2026 eingesehen werden. Die Äußerungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind, werden geprüft und fließen in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen trifft der Stadtrat mit dem Billigungsbeschluss.
Chronologie
01 bis 02/2026 Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch mit Erörterung
02/2020: Aufstellungsbeschluss des Stadtrats für Bebauungspläne im Rahmen der Schulbauoffensive 2013 bis 2030 (hier: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2160)