Gewerbeflächen am Rappenweg
Für das Gebiet im Münchner Osten wird ein neues Konzept für ein nachhaltiges und urbanes Quartier mit Gewerbe- und Wohnnutzung entwickelt.
Projekt
Auf den gewerblich genutzten Flächen am Rappenweg könnte ein dichtes, gemischtes und nachhaltiges Quartier mit Wohnungen sowie Flächen für Gewerbe und Einzelhandel entstehen. Hierfür wird nun ein grundlegendes Konzept für eine ökologisch und ökonomisch umsetzbare Lösung entwickelt.
Das etwa 24,5 Hektar große Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 1728g liegt im Osten Münchens, an der Stadtgrenze zur Gemeinde Haar. Seit den 1960er Jahren siedelten sich auf den ehemaligen Kiesabbauflächen am Rappenweg Gewerbebetriebe ohne Baugenehmigung an. Dadurch ist eine größere Gewerbeansiedlung entstanden, die jedoch große städtebauliche Mängel aufweist, beispielsweise fehlende Verkehrswege, unzureichenden Brandschutz und fehlende Kanalisation.
Nach einem Wechsel der Eigentümer*innen wird nun ein neuer Planungsansatz für das Gebiet verfolgt und eine ökonomische, ökologische und dem Umweltschutz entsprechende Lösung für die Flächen entwickelt. Zielsetzung ist, an diesem Standort ist ein urbanes Quartier mit Gewerbe- und Wohnnutzung sowie Einrichtungen zur Nahversorgung zu schaffen. Hierfür ist eine neue, zweite Erschließung des Planungsgebiets Voraussetzung .
Verfahrenssstand
Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 21. September 2022 beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die erforderlichen Altlastenuntersuchungen, die Prüfungen von Sanierungskonzepten sowie die planerische und technische Machbarkeitsuntersuchung für eine zweite Erschließung vornehmen zu lassen. Falls bestätigt wird, dass die Schaffung eines zeitgemäßen und nachhaltigen gemischten Wohn- und Gewerbequartiers möglich ist, soll ein geeignetes konkurrierendes Verfahren für einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwurf folgen. Das daraus resultierende Planungskonzept wird die Grundlage für das anschließende Bebauungsplanverfahren werden.
Chronologie
03/2023 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2187, Verlängerung Rappenweg
09/2022 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728g, Entwicklung urbanes Quartier mit Gewerbe- und Wohnnutzung