Quartier an der Pappenheimstraße
Auf einem Teil des Telekom-Geländes zwischen Pappenheim- und Blutenburgstraße sollen zirka 170 Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Gewerbeflächen entstehen.
Projekt
Lage
Das Planungsgebiet liegt im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt zwischen der Blutenburgstraße und der Pappenheimstraße und ist in privatem Eigentum. Es ist etwa 1,1 Hektar groß. Die Umgebung ist geprägt von einem Wohnquartier mit Läden, Gastronomie und Büros im Norden. Östlich des Planungsgebiets liegen das Winterquartier des Circus Krone sowie die Spatenbrauerei. Südlich befinden sich der Circus Krone, ein Gymnasium und ein Berufsschulzentrum.
Planungsziele
Auf dem ehemaligen Telekom-Gelände in der Pappenheimstraße sollen rund 170 Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Gewerbeflächen entstehen. Die Nutzungen werden in zwei Neubauten und in einem denkmalgeschützten Gebäude untergebracht. Innerhalb dieser offenen Blockbebauung entstehen die Freifläche der Kindertagesstätte sowie private Grünflächen im rückwärtigen Teil des Grundstücks. Ein Großteil des Baumbestands soll erhalten bleiben.
Um die städtebauliche Qualität zu sichern, sollen die zukünftigen Bauvorhaben in der Kommission für Stadtgestaltung vorgestellt werden.
Verfahrensstand
Im Juli 2022 hat der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf gebilligt. Von Ende August bis Ende September 2025 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die eingegangenen Äußerungen werden im Referat für Stadtplanung und Bauordnung geprüft, ausgewertet und abgewogen und dem Stadtrat im Satzungsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt.
Gutachten
Die Gutachten sind Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Alle Inhalte der Gutachten (Texte, Grafiken, Fotos) sind urheberrechtlich geschützt.
Chronologie
08 bis 09/2025 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs: Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB
07/2022 Vorbehaltlicher Satzungs- und Billigungsbeschluss
02-03/2019: Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB
11/2016 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Absatz 3 BauGB
7/2014 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2089