Quartier an der Pappenheimstraße

Auf einem Teil des Telekom-Geländes zwischen Pappenheim- und Blutenburgstraße sollen zirka 170 Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Gewerbeflächen entstehen.

Aktuelles

Beteiligung der Öffentlichkeit

Von Freitag, 29. August, bis Dienstag, 30. September 2025, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2089 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) ausgelegt. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über den Planungsstand auf der digitalen Beteiligungsplattform Bauleitplanung online München informieren und dazu äußern.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Die Planungsunterlagen sowie Möglichkeiten zu Äußerungen und Stellungnahmen finden Sie auf der Plattform.

Weiterer Auslegungsort

Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum von 29. August bis 30. September 2025 auch an folgendem Auslegungsort über die Planungen informieren:

Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a), Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr
(Hinweis: Aufgrund eines defekten Aufzuges kommt es momentan zu Einschränkungen des barrierefreien Zugangs vor Ort in der Blumenstraße 28a. Sollten Sie sich vor Ort über die Planungen informieren wollen und auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sein, bitten wir Sie, sich vorab an die im Folgenden genannten Kontaktdaten der Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zu wenden.)

Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für Auskünfte zum Bebauungsplan zur Verfügung:

  • per E-Mail unter plan.ha2-22v@muenchen.de
  • telefonisch unter (089) 233-25299 Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 15 Uhr und Freitag von 9.30 bis 12 Uhr

Gutachten

Die Gutachten sind Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Alle Inhalte der Gutachten (Texte, Grafiken, Fotos) sind urheberrechtlich geschützt.

Projekt

Visualisierung der künftigen Wohnbebauung an der Pappenheimstraße. Links eine viergeschossige Gebäudezeile die mittig in einem sechsgeschossigen Gebäude endet. Rechts daneben sieht man die Bestandgebäude. Im Vordergrund ist eine Grünfläche zu sehen.
dreisterneplus Architektur + Stadtplanung
Innerstädtisch und grün: das neue Quartier an der Pappenheimstraße (Visualisierung)

Lage

Das Planungsgebiet liegt im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt zwischen der Blutenburgstraße und der Pappenheimstraße und ist in privatem Eigentum. Es ist etwa 1,1 Hektar groß. Die Umgebung ist geprägt von einem Wohnquartier mit Läden, Gastronomie und Büros im Norden. Östlich des Planungsgebiets liegen das Winterquartier des Circus Krone sowie die Spatenbrauerei. Südlich befinden sich der Circus Krone, ein Gymnasium und ein Berufsschulzentrum.

Planungsziele

Auf dem ehemaligen Telekom-Gelände in der Pappenheimstraße sollen rund 170 Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Gewerbeflächen entstehen. Die Nutzungen werden in zwei Neubauten und in einem denkmalgeschützten Gebäude untergebracht. Innerhalb dieser offenen Blockbebauung entstehen die Freifläche der Kindertagesstätte sowie private Grünflächen im rückwärtigen Teil des Grundstücks. Ein Großteil des Baumbestands soll erhalten bleiben.

Um die städtebauliche Qualität zu sichern, sollen die zukünftigen Bauvorhaben in der Kommission für Stadtgestaltung vorgestellt werden.

Verfahrensstand

Im Juli 2022 hat der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf gebilligt. Von Ende August bis Ende September 2025 wird die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die eingegangenen Äußerungen werden im Referat für Stadtplanung und Bauordnung geprüft, ausgewertet und abgewogen und dem Stadtrat im Satzungsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt.

Chronologie

07/2022 Vorbehaltlicher Satzungs- und Billigungsbeschluss
02-03/2019: Frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB
11/2016 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Absatz 3 BauGB
7/2014 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2089

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