Gesucht: Impuls- und Zwischennutzungen im Münchner Nordosten
Für Impuls- und Zwischennutzungen im Münchner Nordosten suchen wir engagierte Bürger*innen, Initiativen und Flächeneigentümer*innen. Melden Sie sich bei uns!
Gemeinsam für einen lebendigen Münchner Nordosten
Ein Kulturkiosk, Sport im Grünen, eine Ausstellung, Open-Air-Action für Kinder oder etwas ganz anderes? Wir laden Sie herzlich ein, sich aktiv an der Entwicklung und Umsetzung von Impuls- und Zwischennutzungen im Münchner Nordosten zu beteiligen! Wir wollen mit Ihnen kreative, nachhaltige und nachbarschaftliche Ideen, Formate und Konzepte suchen – und so schon während der Planung für einen neuen Stadtteil im Münchner Nordosten brachliegende Orte und Flächen temporär zum Leben erwecken.
Wir suchen Sie!
Sie haben konkrete Vorschläge, die die Vielfalt und Lebendigkeit des Nordostens aufgreifen, und/oder Räume und Flächen, in denen diese umgesetzt werden können? Dann freuen wir uns, wenn Sie diese mit uns weiterentwickeln und Realität werden lassen. Ortsunabhängige Begegnungsformate sind ebenso willkommen wie Ideen für temporäre Installationen, Kulturveranstaltungen, soziale Initiativen, sportliche Aktivitäten oder ökologische Projekte.
Engagierte Akteur*innen und Organisationen
Neben Ideen, Konzepten und Flächen suchen wir auch engagierte Einzelpersonen und Organisationen, die sich aktiv an der Entwicklung und Umsetzung beteiligen. Nutzen Sie diese Chance, denn Ihr Beitrag kann der Schlüssel für eine nachhaltige und gemeinschaftsorientierte Entwicklung sein!
Flächeneigentümer*innen
Für die Ideen und Konzepte der Zwischennutzungen braucht es Flächen und Räume. Wenn Sie über Flächen oder Räumlichkeiten verfügen und bereit sind, diese für Zwischennutzungskonzepte temporär zur Verfügung zu stellen, möchten wir Sie gerne als wichtige Partner*innen gewinnen.
Melden Sie sich bei uns!
Die erste Bewerbungsrunde ist vorbei. Dennoch können Sie auch weiterhin Ideen und Konzepte einreichen. Um einen Überblick über Ihre Ideen, Konzepte und die zur Verfügung stehenden Flächen und Räume zu bekommen, benötigen wir ein paar Angaben von Ihnen. Bitte füllen Sie den nachfolgenden Fragebogen vollständig aus und schicken Sie ihn, gegebenenfalls inklusive weiterer Unterlagen, an nordosten@muenchen.de.
Datenschutz
(Informationspflicht nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO)
Für die Einreichung von Ideen, Konzepten und Flächen/Gebäuden für Zwischennutzungen im Münchner Nordosten, die Weiterentwicklung dieser Konzepte sowie die Begleitung der Projekte vor und während der Umsetzung ist es für einen reibungslosen Informationsfluss zwingend notwendig, dass personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden. Diese Informationen und Hinweise gelten für die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die:
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Blumenstraße 28b, 80331 München
E-Mail: plan@muenchen.de
Landeshauptstadt München
Datenschutzbeauftragte der LHM
Marienplatz 8, 80331 München
E-Mail: datenschutz@muenchen.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken erhoben:
- Registrierung der Interessent*innen
- Kontaktaufnahme
- Einladungen zu Workshops (Kreativwerkstatt) und sonstigen Veranstaltungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Zwischennutzungen stehen (z.B. Themenstammtische, Get together,...)
- Informationen über aktuelle Entwicklungen via E-Mail
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO
Arten personenbezogener Daten
Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Yalla Yalla! GbR, Mannheim (mit der Betreuung der Zwischennutzung beauftragte Kreativagentur)
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Daten werden so lange gespeichert, bis das jeweilige Zwischennutzungsprojekt abgeschlossen ist bzw. der/die Zwischennutzer*in bzw. Flächeneigentümer*in schriftlich mitteilt, dass sie/er kein weiteres Interesse mehr an der (Weiter)entwicklung einer Idee hat bzw. die entsprechenden Flächen/Gebäude nicht mehr zur Verfügung stellt.
In diesen Fällen werden alle elektronisch und analog gespeicherten Daten bei der Landeshauptstadt München und Yalla Yalla! gelöscht.
Betroffenenrechte
Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf
- Auskunft (Art. 15 DSGVO): Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (vgl. insbesondere Art. 10 BayDSG).
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Löschung (Art. 17 DSGVO): Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO).
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO) verlangen.
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO).
Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Bayern der
Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München
Tel.: 089/212672-0
Fax: 089/212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Wie geht es nach der Einreichung weiter?
Zunächst prüfen wir die Einreichungen formell, ob sie vollständig sind. Außerdem sollen die Ideen nicht im Widerspruch zu den übergeordneten städtebaulichen, sozialen und landschaftsplanerischen Leitlinien der Entwicklung des Münchner Nordostens stehen.
Anschließend verschicken wir Einladungen für eine Kreativwerkstatt. Dort lernen sich die Akteur*innen kennen und können die eingereichten Konzepte verfeinern. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Konzepte und Flächen zusammenzuführen.
Ob und wann die Konzepte realisiert werden können, hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten sind
- Umsetzbarkeit
- Fläche und Konzept müssen zusammenpassen
- Einvernehmen zwischen Ideengeber*in und Flächeneigentümer*in
Gut zu wissen
Die Landeshauptstadt München begleitet den Zwischennutzungsprozess und berät Ideengeber*innen und Flächeneigentümer*innen, die sich an Zwischennutzungen beteiligen wollen. Die konkrete Vereinbarung über Art, Umfang und Dauer der Zwischennutzung treffen Ideengeber*in und Flächeneigentümer*in aber untereinander.
Häufige Fragen und Antworten
Zwischennutzung bedeutet, leere oder brachliegende Orte kreativ zu nutzen, bis dort langfristige Planungen umgesetzt werden können. Es geht darum, Gebäude und Freiflächen auf Zeit mit Leben zu füllen.
Die Zwischennutzungen im Münchner Nordosten bieten die Chance, vorübergehend nicht genutzte Flächen und Räume mit Leben zu füllen und möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen. Diese Projekte können Menschen zusammenbringen. Außerdem unterstützen Zwischennutzungsprojekte die Entwicklung von lebendigen und nachbarschaftlichen Quartieren. Dabei ist es egal ob es sich um eine Einzelaktion an nur einen Tag handelt, einige Wochen oder sogar Monate und Jahre dauert, in einem kleinen Raum oder großflächig, drinnen oder draußen – jede Idee, jedes Projekt zählt.
Zunächst ist das Konzept auf Eigenfinanzierung ausgelegt. Wir schauen aber gemeinsam, wie sich die Umsetzung Ihrer Ideen finanziell unterstützen lässt. Dazu gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.
Eine Garantie, dass eine Idee oder ein Konzept umgesetzt wird, gibt es leider nicht. Ob, wo und wie lange welches Konzept umgesetzt werden kann, hängt nicht zuletzt von der Verfügbarkeit, Lage und Beschaffenheit der Flächen ab. Zwischennutzungen sind außerdem nur auf solchen Flächen möglich, die dafür von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Wenn es mit der Umsetzung nicht sofort klappt, dann vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt oder auf einer anderen Fläche / in einem anderen Gebäude.
Auch das kann passieren. Vielleicht lässt sich eine Idee so anpassen, dass sie zu Ihrer Fläche passt. Oder es findet sich zu einem späteren Zeitpunkt jemand, dessen Konzept zur Fläche passt.