Marktberichte Pflege und Pflegebedarfsermittlungen

Jährliche Marktübersicht über die teil- und vollstationäre pflegerische Versorgung in München.

Hintergrund

Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde 1995 ein Pflegemarkt geschaffen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ergreift das Sozialreferat der Landeshauptstadt München alle vorhandenen Möglichkeiten, um auf die pflegerische Versorgung einzuwirken (§§ 8, 9 SGB XI und Art. 68, 69 AGSG, Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze).

Die gesetzliche Grundlage für eine regelmäßige kommunale Pflegebedarfsermittlung mit den „Marktberichten Pflege des Sozialreferats“ liegt unter anderem im Art. 69 AGSG.

Ohne eine kontinuierliche Pflegemarktbeobachtung mit eigenen Datenerhebungen und der Analyse demografischer Entwicklungen kann der Pflegebedarf in einer Kommune nicht solide ermittelt werden. Die Erfassung, Analyse und Bewertung dieser Daten (wie aktuelle und prognostische Anzahl der Pflegebedürftigen, aktuelle und künftige Anzahl der Dienste und Einrichtungen der pflegerischen Infrastruktur) sind zudem die Voraussetzung für die Wahrnehmung einer aktiven kommunalen Rolle im Pflegemarkt. Daher erstellt das Sozialreferat:

  • seit 1999 Pflegebedarfsermittlungen (Turnus: etwa alle vier bis fünf Jahre),
  • seit 2011 einen jährlichen Marktbericht Pflege zur teil- und vollstationären pflegerischen Versorgung auf der Basis einer eigenen umfassenden Vollerhebung mit einer Marktübersicht und
  • seit 2020 alle drei Jahre einen Marktbericht ambulante Pflege (davor Datenerhebungen im Bereich der ambulanten Pflege in unregelmäßigen Abständen)

Der „13. Marktbericht Pflege des Sozialreferat - Jährliche Marktübersicht über die teil- und vollstationäre pflegerische Versorgung“ ((Sitzungsvorlage 20-26 / V 10655 wurde am 17. Oktober 2023 im Sozialausschuss bekannt gegeben.

Daten und Informationen zu den Münchner ambulanten Pflegediensten werden alle drei Jahre durch eine Online-Befragung des Sozialreferats gewonnen. Die derzeit aktuellsten „Ergebnisse der Befragung bei den ambulanten Pflegediensten in München 2021“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04398) wurden am 14. Oktober 2021 im Sozialausschuss bekannt gegeben.

Auch durch die Einwirkung des Sozialreferats auf den Münchner Pflegemarkt (unter anderem durch Flächensicherungen, Förderprogramme) steht heute ein zahlenmäßig größeres und differenzierteres Angebot in der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege zur Verfügung.
Die Münchner Pflegeeinrichtungen berücksichtigen spezifische Hilfe- und Pflegebedarfe (zum Beispiel bei Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund oder bei Pflegebedürftigen mit Demenzerkrankungen) und können dabei die Förderprogramme nutzen.

13. Marktbericht Pflege des Sozialreferats

Der "13. Marktbericht Pflege" wurde im Sozialausschuss am 17. Oktober 2023 im Sozialausschuss bekannt gegeben.
Trotz der vielen Herausforderungen in der Langzeitpflege wirkten auch in diesem Jahr wieder alle 84 Münchner teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (57 vollstationäre Pflegeeinrichtungen, zwei solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen, zwei vollstationäre Hospize und 23 solitäre Tagespflegeeinrichtungen) an der Daten-Vollerhebung des Sozialreferats mit. Es konnte wieder ein 100-prozentiger Rücklauf erzielt werden. Das Sozialreferat bedankt sich bei allen Beteiligten für die engagierte Kooperation.

Ergebnisse des Zwölften Marktberichts Pflege des Sozialreferats

  • Für den Stichtag wurden in der LH München insgesamt 7.903 vollstationäre Pflegeplätze in 57 Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr (2021: 7.966 Plätze) konnte ein Rückgang an vollstationären Pflegeplätzen festgestellt werden (Rückgang um 63 Plätze, das heißt 0,8 Prozent). Zwei vollstationäre Pflegeeinrichtungen hatten am Stichtag 13 der 7.903 vollstationären Pflegeplätze eigens für Geflüchtete bereitgestellt und freigehalten.
  • Die Marktanteile der Träger bzgl. der vollstationären Pflegeplätze sind im Vergleich zum Vorjahr weitgehend gleichgeblieben (vollstationäre Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrt sowie weiterer kirchlicher Träger und gemeinnütziger Stiftungen: 53,74 Prozent, MÜNCHENSTIFT GmbH: 26,62 Prozent, vollstationäre Pflegeeinrichtungen privat-gewerblicher Träger: 19,64 Prozent).
  • Am Stichtag 15. Dezember 2022 waren 285 Plätze nicht belegbar, das heißt rund 3,6 Prozent der 7.903 Plätze. Als Gründe für nicht-belegbare Plätze wurden unter anderem Umbau- und Renovierungsmaßnahmen, die Corona-Pandemie oder Belegungsstopps wegen des Mangels an beruflich Pflegenden angegeben.
  • Die Auslastung auf den faktisch vorhandenen 7.618 vollstationären Pflegeplätzen betrug 97,5 Prozent. Die Belegungsquote hat sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren wieder verbessert (2021: 96,3 Prozent, 2020: 94,3 Prozent) und lag somit auf einem sehr hohen Niveau.
  • Die 7.618 belegbaren vollstationären Pflegeplätze waren von 7.427 Bewohner*innen belegt, davon waren 5.284 Frauen (71,15 Prozent) und 2.142 Männer (28,84 Prozent) und eine diverse Person (0,01 Prozent).
  • 688 der 7.427 Bewohner*innen hatten einen Migrationshintergrund (9,3 Prozent). Der Anteil der Bewohner*innen mit Migrationshintergrund lag in den letzten Jahren zwischen 7,2 Prozent und 9,6 Prozent (2017: 7,7 Prozent, 2018: 7,2 Prozent, 2019: 7,5 Prozent, 2020: 9,6 Prozent, 2021: 9,5 Prozent). Insgesamt befanden sich am Stichtag 33 geflüchtete Pflegebedürftige in den 57 Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen.


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Grundsätzlich beziehen sich die erhobenen Daten auf den Stichtag 15. Dezember 2022, sofern keine anderen Stichtage genannt sind.

  • In der LH München hatten 58 vollstationäre Pflegeeinrichtungen einen Versorgungsvertrag nach SGB XI abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr (2020: 7.955 Plätze) konnte eine minimale Zunahme an vollstationären Pflegeplätzen festgestellt werden (Zunahme um elf Plätze).
  • Die Marktanteile der Träger hinsichtlich der vollstationären Pflegeplätze blieb im Vergleich zum Vorjahr weitgehend gleich (MÜNCHENSTIFT GmbH: 26,46 Prozent, Wohlfahrt und weitere kirchliche Träger, vollstationäre Pflegeeinrichtungen gemeinnütziger Stiftungen: 54,08 Prozent, vollstationäre Pflegeeinrichtungen privat-gewerblicher Träger: 19,46 Prozent).
  • 306 Plätze waren nicht belegbar (rund 3,8 Prozent der 7.966 Plätze).
  • Die Auslastung der faktisch vorhandenen 7.660 vollstationären Pflegeplätzen betrug 96,3 Prozent. Die Belegungsquote verbesserte sich somit im Vergleich zum Vorjahr wieder (2020: 94,3 Prozent) und lag nach wie vor auf einem hohen Niveau.
  • Die 7.660 belegbaren vollstationären Pflegeplätze waren von 7.375 Bewohner*innen belegt - 5.284 Frauen (71,65 Prozent) und 2.091 Männer (28,35 Prozent).
  • 699 der 7.375 Bewohner*innen hatten einen Migrationshintergrund (9,5 Prozent). Der Anteil der Bewohner*innen mit Migrationshintergrund lag in den letzten Jahren zwischen 7,0 und 10,0 Prozent (2017: 7,7 Prozent, 2018: 7,2 Prozent, 2019: 7,5 Prozent, 2020: 9,6 Prozent, 2021: 9,5 Prozent)

  • Der Angebotsschwerpunkt bei der Kurzzeitpflege lag nach wie vor bei den eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen (Angebot in 55 von 57 vollstationären Pflegeeinrichtungen).
  • Am Stichtag 15. Dezember 2022 standen insgesamt 86 feste, im Voraus buchbare Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung (19 sog. „solitäre“ Kurzzeitpflegeplätze in zwei vollstationären Pflegeeinrichtungen mit eigenen Kurzzeitpflegebereichen und 67 sog. „fix plus x“-Kurzzeitpflegeplätze in 21 vollstationären Pflegeeinrichtungen).
  • Die Anzahl der festen, im Voraus buchbaren Kurzzeitpflegeplätze nahm im Vergleich zum Vorjahr um einen Platz zu (15. Dezember 2021: 85 feste Kurzzeitpflegeplätze).
  • Fünf feste Kurzzeitpflegeplätze (5,8 Prozent der 86 festen Kurzzeitpflegeplätze) konnten am Stichtag aufgrund von Umbaumaßnahmen, Personalmangel oder Corona nicht angeboten und belegt. 2021 waren 10,6 Prozent der der damals 85 festen KZP-Plätze nicht belegbar. Die Belegbarkeit hat sich somit verbessert.
  • Die Belegungsquote auf den belegbaren festen Kurzzeitpflegeplätzen betrug am Stichtag 15. Dezember 2022 80,5 Prozent. So hat sich auch die Belegungsquote im Vergleich zum Vorjahr verbessert (2021: 77,6 Prozent Belegungsquote).
  • Die 81 belegbaren festen Kurzzeitpflegeplätze waren von 65 Kurzzeitpflegeplätzen am Stichtag belegt (43 Frauen, 22 Männer, 0 divers).
  • Die „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege“ sind am 01. März 2023 auf Bundesebene in Kraft getreten. Die Regelungen gelten in Bayern seit dem 01. Juli 2023 und können von jeder Kurzzeitpflegeeinrichtung bei der nächsten regulären Pflegesatzverhandlung angewandt werden. Im Bereich der Kurzzeitpflege werden dadurch und eventuell auch durch die Förderungen des Sozialreferats voraussichtlich neue, im Voraus buchbare Angebote entstehen.

  • Der Angebotsschwerpunkt bei der Tagespflege (TP) war nach wie vor bei den sogenannten solitären TP-Plätzen zu erkennen: Am Stichtag hatten 23 solitäre TP-Einrichtungen Versorgungsverträge für insgesamt 467 TP-Plätze abgeschlossen.
  • Die Anzahl der solitären TP-Plätze stieg kontinuierlich an (2021: 431, 2020: 374 solitäre TP-Plätze).
  • Auf den belegbaren solitären TP-Plätzen konnten an den vier Stichtagen ähnliche Auslastungsquoten erreicht werden wie im Vorjahr (16.03.: 81,2 Prozent, 17.06.: 83,6 Prozent, 17.09.: 78,9 Prozent, 15.12.2022: 83,6 Prozent, 2021 Belegungsquoten: 77,0 Prozent - 85,4 Prozent).
    Generell muss hierbei berücksichtigt werden, dass viele TP-Gäste nur einzelne Tage in der solitären Tagespflege buchen.
  • Von den 362 TP-Gästen am 15. Dezember 2022 wurden 215 Frauen (59,4 Prozent) und 147 Männer (40,6 Prozent) festgestellt (Bisher wurden (noch) keine diversen TP-Gäste festgestellt.).
  • Der Anteil der TP-Gäste mit Migrationshintergrund betrug am 15. Dezember 2022 10,2 Prozent (16.03.: 9,6 Prozent, 17.06.: 9,1 Prozent, 19.09: 10,4 Prozent, 15.12.2021: 10,2 Prozent).
  • Durch die kontinuierliche Marktbeobachtung ist dem Sozialreferat bereits jetzt eine neue solitäre Tagespflegeeinrichtungen bekannt. Somit beträgt die Anzahl der solitären TP-Plätze für den Stichtag 15. Dezember 2023 voraussichtlich 482 solitären TP-Plätze in 24 TP-Einrichtungen ansteigen.
  • Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege liegt der Angebotsschwerpunkt bei der Tagespflege nicht bei den eingestreuten TP-Plätzen.
    Die Anzahl der eingestreuten TP-Plätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI lag am Stichtag 15. Dezember 2022 lediglich bei 47 TP-Plätzen in den Pflegebereichen der vollstationären Pflegeeinrichtungen. Sie pendelte sich in den letzten Jahren auf einem niedrigen Niveau ein (2021: 55, 2020: 65 eingestreute TP-Plätze). Zudem waren viele eingestreuten TP-Plätze nicht belegbar (am 15.12.2022: 23 belegbare, eingestreute TP-Plätze). Darüber hinaus lagen die Belegungsquoten an den vier Stichtagen auf den belegbaren Plätzen bei niedrigen Werten (16.03.: 4,4 Prozent, 17.06.: 4,4 Prozent, 17.09.: 8,7 Prozent, 15.12.2022: 8,7 Prozent). Das Angebot der eingestreuten TP-Plätze ist in der Bevölkerung nach wie vor weitgehend unbekannt. Das Sozialreferat geht davon aus, dass eingestreute TP-Plätze in Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen wegen der geringen Nachfrage weiter reduziert werden oder künftig womöglich sogar ganz eingestellt werden.
  • An den vier Stichtagen bestand kein Angebot an Nachtpflege mit Versorgungsvertrag nach SGB XI in der Landeshauptstadt München. Dies entspricht der bundesweiten Situation, da es hier bislang aus betriebswirtschaftlichen Gründen kaum ein entsprechendes und nachhaltiges Angebot gibt. Es ist bekannt, dass in Bayern einige Träger Nachtpflege anbieten möchten. Allerdings kam es in Bayern bislang zu keinen Vertragsabschlüssen mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände. Diese führt derzeit mit zwei vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bayern eine Studie zur Umsetzung von Nachtpflege durch. Erst nach Auswertung des Projekts in den beiden Pflegeeinrichtungen wird man sehen, welche Konzepte der Nachtpflege einer Vertragsverhandlung zugrunde gelegt werden können.

Der (Gesamt-)Eigenanteil, den die*der Bewohner*in selbst für einen Platz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufbringen muss, besteht aus:

  • den Kosten für Unterkunft
  • den Kosten für Verpflegung
  • dem Investitionsbetrag je nach Zimmergröße und
  • dem sogenannten „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege beziehungsweise dem pflegebedingten Aufwand (unabhängig von den Leistungen, die die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad noch beisteuert und unabhängig von den aufenthaltsabhängigen Leistungszuschlägen der Pflegekasse), sowie Zusatzkosten (beispielsweise dem Ausbildungszuschlag).

Für einen Platz in einem Einzelzimmer in einer Münchner Pflegeeinrichtung mussten die Bewohner*innen im Median am 01. Dezember 2022 insgesamt 3.153,84 Euro (im Doppelzimmer: 2.975,39 Euro) im ersten Jahr ihres Aufenthalts bezahlen.
Die im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und im nachfolgenden Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossene schrittweise Senkung der Eigenanteile entlastet die Bewohner*innen - insbesondere im ersten Jahr ihres Aufenthalts in der vollstationären Pflegeeinrichtung - nur minimal.
Im PUEG (§ 43c SGB XI) sind die aufenthaltsabhängigen Leistungszuschläge, die die Pflegebedürftigen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen ab Pflegegrad 2 zu ihrem Pflegeentgelt/pflegebedingten Aufwand erhalten, festgelegt und werden durch das PUEG ab 01. Januar 2024 etwas erhöht:

  • bei einer Verweildauer von 0 bis 12 Monaten von 5 auf 15 Prozent
  • bei einer Verweildauer von 13 bis 24 Monate von 25 auf 30 Prozent,
  • bei einer Verweildauer von 25 bis 36 Monate von 45 auf 50 Prozent und
  • bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten von 70 auf 75 Prozent.

Das Sozialreferat fordert seit langem, dass die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen in der Höhe und in der Zeit nicht nur durch die Zuschläge zu reduzieren, sondern dauerhaft und nachhaltig auf ein verträgliches Maß zu begrenzen sind.

Zum Stichtag wurden insgesamt 2.502 Leistungsbezieher*innen von „Hilfe zur Pflege“ (Sozialhilfe, SGB XII) in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen festgestellt. Somit konnten rund 33,8 Prozent der Bewohner*innen die Kosten für ihren vollstationären Pflegeplatz nicht aus Eigenmitteln (Renten, Pensionen, Ersparnissen et cetera) begleichen und bezogen zur Finanzierung ihres Platzes „Hilfe zur Pflege“ (2021: rund 36,5 Prozent, 2020: 36,3 Prozent).

In der diesjährigen Datenerhebung wurde einmalig ein Fragenkomplex zum Umgang mit aktuellen Herausforderungen in der Pflege (Inflation, Stromkosten, et cetera) integriert.
Die vollstationären Pflegeeinrichtungen konnten in den Pflegesatzverhandlungen - sofern diese am Stichtag bereits abgeschlossen waren - die folgenden einzelnen Aspekte schon ganz oder teilweise realisieren:
Inflation konnte bei rund 35,1 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen in den Pflegesatzverhandlungen bereits ganz oder teilweise realisiert werden

  • höhere Strompreise konnten bei rund 42,1 Prozent ganz oder teilweise realisiert werden
  • gestiegene Personalkosten konnten bei 38,6 Prozent ganz oder teilweise realisiert werden
  • gestiegene Einkaufskosten konnten bei 43,9 Prozent ganz oder teilweise realisiert

Daran wird deutlich, dass etliche der 57 vollstationären Pflegeeinrichtungen zum Stichtag die Pflegesatzverhandlungen noch nicht abgeschlossen hatten oder diese Aspekte (noch) nicht abbilden konnten.

Über einen Krisen-Notfallplan verfügten zum Stichtag 37 der 57 vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Landeshauptstadt München (rund 64,9 Prozent), bei 16 Einrichtungen ist ein solcher Krisen-Notfallplan in Planung (rund 28,1 Prozent).

Zudem verfügen zum Beispiel

  • 24 der Pflegeeinrichtungen über ein eigenes Notstromaggregat (rund 42,1 Prozent),
  • 34 oft zusätzlich zum eigenen Notstromaggregat über eine interne Notstromversorgung (rund 59,6 Prozent) insbesondere für die Sauerstoffversorgung von Bewohner*innen, für Licht, Telefon, Aufzüge und eine externe Notstromversorgung stand am Stichtag in 21,1 Prozent der Einrichtungen zur Verfügung.

Erstmalig und einmalig erhob das Sozialreferat für den Stichtag, wie in den 57 Münchner teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen Technikunterstützung eingesetzt wurde und welche Einschätzungen die Einrichtungsleitungen damit verbinden. Dabei orientierte sich das Sozialreferat in den Fragestellungen an der bundesweiten Befragung „Pflegethermometer 2018“ des Deutsches Instituts für Pflegeforschung e. V..

  • Rund 96,5 Prozent vollstationären Pflegeeinrichtung dokumentierten am Stichtag digital.
  • In Folge der Pandemie wurde die handy-/tablet-/computergestützte Bewohner*innen-Kommunikation mit An- und Zugehörigen deutlich ausgebaut – diese wurde bei rund 91,2 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen am Stichtag angewandt.
  • 77,2 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen nutzten Technikunterstützung im Bereich der Bewohner*innen-Sicherheit (Sensorsysteme, Alarmsysteme, Sturzerkennung), hierbei wurde insbesondere auf Sensormatten verwiesen.
  • Moderne digitale Spiele, Konsolen und virtuelle Brillen gab es am Stichtag in rund 71,9 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen.
  • Übersetzungs-Apps in der Kommunikation zwischen Bewohner*innen, An- und Zugehörigen und Mitarbeitenden nutzten bereits rund 57,9 Prozent der Einrichtungen.
  • Über automatisierte Sonnenblenden, Klimaanlagen oder Schließanlagen verfügten rund 54,4 Prozent der Einrichtungen.
  • Während rund 29,8 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen am Stichtag über elektrische Waschtische und Aufstehbetten verfügten, existierte bisher in keiner der Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen Liefer-Robotoren für Verbrauchsgüter (für zum Beispiel einen Wäsche-Transport).

Auch die persönlichen Einschätzungen der Einrichtungsleitungen zu Digitalisierung/neuen Technologien/Robotik in der Pflege wurden erhoben:

  • Rund 94,7 Prozent der Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen erwarten durch Wartung, Einweisung und System-Updates der neuen Technologien höhere Betriebskosten.
  • Rund 86 Prozent der Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen sind der Auffassung, dass beruflich Pflegende durch den Einsatz von neuen Technologien entlastet werden können.
  • Bezüglich der Akzeptanz neuer Technologien betonten viele Einrichtungsleitungen der Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen, dass diese ihrer Einschätzung nach stark mit dem Alter der Mitarbeitenden zusammenhänge. Die Einrichtungen mit tendenziell eher jüngerer Mitarbeiterschaft bejahten diese Frage daher (rund 53,6 Prozent).
  • Bereits ebenfalls bei 53,6 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen hat auf Trägerebene eine Auseinandersetzung mit ethischen Fragen bezüglich des Einsatzes neuer Technologien und Robotik stattgefunden.

Am Stichtag wurden für Menschen mit Demenzerkrankungen oder mit anderen psychischen Erkrankungen insgesamt 1.172 gerontopsychiatrische vollstationäre Pflegeplätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI bereitgestellt.  Am Stichtag waren damit rund 14,8 Prozent aller Pflegeplätze auf diese spezifischen gerontopsychiatrischen Bedarfe ausgerichtet (2021: ebenfalls 1.172 Plätze, Anteil: 14,7 Prozent).
Von den genannten 1.172 Plätzen standen insgesamt 479 beschützende gerontopsychiatrische Plätze (2021: 476 Plätze) mit Versorgungsvertrag nach SGB XI (mit sog. „Unterbringungsbeschluss“, in 17 vollstationären Pflegeeinrichtungen) zur Verfügung. Die Anzahl der beschützenden Plätze war somit im Vergleich zum Vorjahr auf nahezu gleichem Niveau.
13 der 17 vollstationären Pflegeeinrichtungen mit beschützenden vollstationären Pflegeplätzen verfügten am Stichtag über 354 (2021: 353) Plätze in einem geschlossenen, beschützenden Bereich. Vier der 17 vollstationären Pflegeeinrichtungen mit beschützenden Bereichen boten diesen als einen „teilgeöffneten Bereich“ mit einem sog. „Transponder“-Verfahren mit insgesamt 125 Plätzen an (2021: 123 Plätze).

Zudem wurden 208 vollstationäre Pflegeplätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI für Menschen mit weiteren spezifischen Pflegebedarfen in eigenen Versorgungsbereichen (z. B. 54 spezifische Pflegeplätze für unter 60-jährige Pflegebedürftige, 40 spezifische Plätze für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, 27 Plätze für Pflegebedürftige im Wachkoma) offeriert. Die Anzahl der Pflegeplätze für Menschen mit weiteren spezifischen Pflegebedarfen stieg im Vergleich zum Vorjahr um fünf Plätze an.

In den Mischeinrichtungen zeichnete sich eine Stagnation der Platzzahlen ab:

  • In den Wohnbereichen in stationärer Einrichtung (ehemals „Altenheim“) verblieb die Anzahl auf weitgehend gleichem Niveau (2022: 177, 2021: 174).
    Im an die vollstationären Pflegeeinrichtungen angeschlossenen sogenannten „Betreuten Wohnen“ lag die Platzzahl wie im Vorjahr bei rund 1.900 Plätzen in Wohnungen oder Appartements.
  • Das Sozialreferat geht davon aus, dass darüber hinaus – unabhängig von vollstationären Pflegeeinrichtungen – eine weitere, nicht zu beziffernde Anzahl von Plätzen im sogenannten „Betreuten Wohnen“ in der Landeshauptstadt München existiert.

Die Einzelzimmerquote (Anzahl aller Einzelzimmer bezogen auf die gesamte Anzahl der Zimmer in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen) lag am Stichtag bei 80,5 Prozent (2021: 80,3 Prozent) und verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr wieder leicht.

Bereits 42 der 57 Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen (rund 73,7 Prozent aller Einrichtungen) erfüllten die aus der Umsetzung der AVPfleWoqG (Ausführungsverordnung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PfleWoqG) geforderte Einzelzimmerquote bei Neu- und Bestandsbauten von 75 Prozent.

  • Am Stichtag waren insgesamt 4.388 beruflich pflegende Mitarbeitende (Personen-Anzahl) in den 57 Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen beschäftigt. In Vollzeitäquivalenten (VZÄ) entsprach das nach den Angaben aller Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen 3.552,0 VZÄ.
  • Von diesen 3.552 VZÄ der beruflich Pflegenden in den vollstationären Pflegeeinrichtungen waren 1.755,8 VZÄ staatlich anerkannte Pflegefachkräfte. Der Anteil der Fachkräfte (VZÄ) an allen beruflich Pflegenden betrug am Stichtag somit rund 49,4 Prozent (Personen: Anteil 47,4 Prozent).
  • Der Anteil der Pflegenden mit Migrationshintergrund (Personen) an allen beruflich Pflegenden in den vollstationären Pflegeeinrichtungen lag bei rund 71,9 Prozent, was einer weiteren Erhöhung des Anteils im Vergleich zum Vorjahres-Stichtag entspricht (Anteil am 15.12.2021: 68,1 Prozent).
  • In den 23 Münchner solitären Tagespflegeeinrichtungen waren insgesamt 165 beruflich pflegende Mitarbeitende (Personen-Anzahl) beschäftigt. In Vollzeitäquivalenten (VZÄ) entsprach das nach den Angaben aller Münchner Tagespflegeeinrichtungen 108,0 VZÄ.
  • Von diesen 108 VZÄ der beruflich Pflegenden in den solitären Tagespflegeeinrichtungen waren 59,1 VZÄ staatlich anerkannte Pflegefachkräfte. Der Anteil der Fachkräfte (VZÄ) an allen beruflich Pflegenden betrug am Stichtag somit rund 54,7 Prozent (Personen: Anteil 45,5 Prozent).
  • Der Anteil der Pflegenden mit Migrationshintergrund (Personen) an allen beruflich Pflegenden in den solitären Tagespflegeeinrichtungen lag bei rund 38,8 Prozent und war damit wieder deutlich geringer als deren Anteil in den vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Zum Stichtag boten 51 der 57 vollstationären Pflegeeinrichtungen insgesamt bereits 827 Plätze in ganz unterschiedlichen Ausbildungsgängen (beispielsweise Pflegefachhilfe, Generalistik) in der Pflege an, davon waren 597 Ausbildungsplätze besetzt, das heißt rund 72,2 Prozent. Sechs vollstationäre Pflegeeinrichtungen konnten keine Ausbildungsplätze anbieten. Die Anzahl aller Ausbildungsplätze ist im Vergleich zum Vorjahr leicht um 49 Plätze (rund 6,3 Prozent) gestiegen (2021: 778 Ausbildungsplätze in der Pflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen).

Am Stichtag stellten 51 der 57 vollstationären Pflegeeinrichtungen insgesamt 636 Ausbildungsplätze in der Generalistik (Start der Generalistik im Jahr 2020) für Auszubildende in allen drei Ausbildungsjahren bereit (besetzt: 507, d. h. rund 79,7 Prozent besetzte Ausbildungsplätze in der Generalistik). Von 2021 auf 2022 konnte ein Anstieg der Ausbildungsplätze in der Generalistik um 215 Plätze (rund 51,1 Prozent) festgestellt werden (2021: 421 Ausbildungsplätze in der Generalistik, 328 besetzte Ausbildungsplätze). Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die traditionellen Ausbildungsplätze in der Altenpflege seit 2020 mit Inkrafttreten der neuen, generalistischen Pflegeausbildung (Abschluss zur*zum Pflegefachfrau*/ Pflegefachmann*) kontinuierlich ausliefen.
Im Jahr 2022 wurden in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen insgesamt 71 Ausbildungsverträge in der Generalistik vorzeitig aufgelöst. Dafür wurden unter anderem die folgende Gründe benannt:

  • Vorstellungen zur Ausbildung waren andere (zehn Nennungen).
  • Nicht ausreichende Sprachkenntnisse (acht Nennungen)
  • Die Ausbildung wurde als zu anspruchsvoll und überfordernd erlebt (sieben Nennungen)
  • Wechsel zu einer anderen vollstationären Pflegeeinrichtung/zu einem anderen Träger (vier Nennungen)
  • Vorstellungen über die Berufspraxis waren andere (drei Nennungen).

Zum Stichtag standen insgesamt 186,1 Vollzeitäquivalente beruflich Pflegende mit einer abgeschlossenen Palliative Care-Weiterbildung von 160 Stunden oder einem höheren Stunden-Umfang für 7.427 Bewohner*innen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen (ohne Hospize) zur Verfügung.

Das bedeutet, dass auf rund 40 Bewohner*innen in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen an diesem Stichtag eine Palliative Care-Fachkraft zur Verfügung stand (Versorgungsquote: rund 2,5 Prozent, 2021: rund 2,3 Prozent). Die Versorgungsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr somit verbessert.

Daten zu ambulanten Pflegediensten

Das Sozialreferat beobachtet auch kontinuierlich die Situation in der ambulanten Pflege.

Bereits zum Stichtag 15. Dezember 2014 wurde eine systematische Datenerhebung bei den ambulanten Pflegediensten vorgenommen. Diese Ergebnisse wurden im Beschluss des Sozialausschusses vom 10. November 2016 berichtet.

Die Ergebnisse der zweiten schriftlichen Befragung bei allen Münchner ambulanten Pflegediensten (Stichtag 15.Dezember  2018) wurden im Beschluss des Sozialausschusses vom 28. Mai 2020 "Ergebnisse der Befragung bei den ambulanten Pflegediensten in München" vorgestellt.

Das Sozialreferat erhielt den Auftrag, Befragungen bei den Münchner ambulanten Pflegediensten künftig regelmäßig durchzuführen.

Am 14. Oktober 2021 wurden im Sozialausschuss die "Ergebnisse der Befragung bei den ambulanten Pflegediensten in München 2021“, bekannt gegeben.

Diese nunmehr dritte Befragung fand im Mai / Juni 2021 erstmals als reine Online-Erhebung statt. Es beteiligten sich erneut über 50 Prozent der Münchner ambulanten Pflegedienste. Die Ergebnisse verdeutlichen das im Bereich der professionellen ambulanten Pflege ungebrochen hohe Engagement. Die ambulanten Pflegedienste arbeiten trotz aller beschriebenen widrigen Umstände mit Hochdruck daran, eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Kund*innen weiterhin aufrechterhalten zu können. Das Sozialreferat wird an seiner Strategie der kontinuierlichen Beobachtung der Situation auf dem ambulanten Pflegemarkt mit Online-Befragungen alle drei Jahre festhalten.

Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen

Die Ergebnisse der "Bedarfsermittlung zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt München mit Zehntem Marktbericht Pflege des Sozialreferats" (Beschluss der Vollversammlung vom 16.12.2020) belegen:

  • Die Anzahl der Pflegebedürftigen in München wird auf rund 37.800 im Jahr 2030 steigen.
  • Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen (etwa 29.300 Personen) werden auch künftig in ihrem privaten häuslichen Umfeld gepflegt und versorgt.
  • Voraussichtlich etwa 8.550 pflegebedürftige Münchner*innen werden im Jahr 2030 in vollstationären Pflegeeinrichtungen versorgt werden.
  • Das Sozialreferat hat dem Sozialausschuss vorgeschlagen, die Entstehung von 1.000 zusätzlichen vollstationären Pflegeplätzen nach Möglichkeit in Kombination mit festen Kurzzeitpflege- und/oder solitären Tagespflegeplätzen sowie Nachtpflegeplätzen und Personalwohnungen durch Flächenreservierungen in München zu unterstützen. Hierbei empfiehlt das Sozialreferat eine regional ausgeglichene Verteilung und eine bedarfsgerechte kleinräumige Versorgung. Damit kann ein kommunaler Beitrag geleistet werden, dass auf spezifische Pflegebedarfe ausgerichtete, vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit modernen Konzepten und in zeitgemäßer Größe (etwa 130 Pflegeplätze) entstehen.
  • Die Landeshauptstadt München unterstützt zudem durch Investitionsförderung und qualitätsfördernde Programme das Marktsegment der teil- und vollstationären pflegerischen Versorgung.
  • Durch Investitionsförderung und qualitätsfördernde Programme wird auch das Marktsegment der ambulanten pflegerischen Versorgung gestärkt.
  • Daneben werden weiterhin innovative Pflege- und Versorgungsformen (wie ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften) durch Anschubfinanzierungen gefördert, um einen aktiven Beitrag zum notwendigen Versorgungsmix in München zu leisten.   

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