Marktberichte Pflege und Pflegebedarfsermittlungen
Jährliche Marktübersicht über die teil- und vollstationäre pflegerische Versorgung in München.
Hintergrund
Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde 1995 ein Pflegemarkt geschaffen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ergreift das Sozialreferat der Landeshauptstadt München alle vorhandenen Möglichkeiten, um auf die pflegerische Versorgung einzuwirken (§§ 8, 9 SGB XI und Artikel 68, 69 AGSG, Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze). Durch die Maßnahmen des Sozialreferats im Münchner Pflegemarkt (unter anderem durch Flächensicherungen, Förderprogramme) steht heute ein zahlenmäßig größeres und differenzierteres Angebot in der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege zur Verfügung. Die Münchner Pflegeeinrichtungen berücksichtigen spezifische Hilfe- und Pflegebedarfe (zum Beispiel bei Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund oder bei Pflegebedürftigen mit Demenzerkrankungen) und können dabei die Förderprogramme nutzen.
- seit 1999 Pflegebedarfsermittlungen (Turnus: etwa alle vier bis fünf Jahre),
- seit 2011 einen jährlichen Marktbericht Pflege zur teil- und vollstationären pflegerischen Versorgung auf der Basis einer eigenen umfassenden Vollerhebung mit einer Marktübersicht und
- seit 2021 einen Marktbericht ambulante Pflege (davor Datenerhebungen im Bereich der ambulanten Pflege in unregelmäßigen Abständen). Die Daten und Informationen zu den Münchner ambulanten Pflegediensten werden alle drei Jahre durch eine Online-Befragung des Sozialreferats gewonnen. Der „Vierte Marktbericht Pflege ambulant - Ergebnisse der Befragung bei den Münchner ambulanten Pflegediensten 2024“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14061) - wurde am 17. Oktober 2024 im Sozialausschuss bekannt gegeben.
15. Marktbericht Pflege des Sozialreferats (teil- und vollstationär)
Der „15. Marktbericht Pflege des Sozialreferat - Jährliche Marktübersicht über die teil- und vollstationäre pflegerische Versorgung“ (Sitzungsvorlage 20-26 / V 17428) wurde am am 25. September 2025 im Sozialausschuss bekannt gegeben.
Trotz der vielen Herausforderungen in der Langzeitpflege wirkten auch in diesem Jahr wieder alle 87 Münchner teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (54 vollstationäre Pflegeeinrichtungen, zwei solitäre Kurzzeitpflegebereiche angeschlossen an vollstationäre Pflegeeinrichtungen, eine spezifische solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung, zwei vollstationäre Hospize, 27 solitäre Tagespflegeeinrichtungen und eine solitäre Nachtpflegeeinrichtung) an der Daten-Vollerhebung des Sozialreferats mit. Es konnte wieder ein 100-prozentiger Rücklauf erzielt werden.
Das Sozialreferat bedankt sich bei allen Beteiligten für die engagierte Kooperation.
Ergebnisse des 15. Marktberichts Pflege (teil-/vollstationäre Pflege)
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Am Stichtag 15. Dezember 2024 wurden für die Landeshauptstadt München 7.633 vollstationäre Pflegeplätze in 54 Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach SGB XI ermittelt (Feste Kurzzeitpflegplätze sind hier inkludiert). Im Vergleich zum Vorjahr (2023: 7.790 Plätze) ist ein Rückgang an vollstationären Pflegeplätzen festzustellen (Rückgang um 157 Plätze, rund 2,0 Prozent).
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Die Marktanteile der Träger bei den vollstationären Pflegeplätzen sind im Vergleich zum Vorjahr auf einem ähnlichen Niveau (Wohlfahrt, weitere kirchliche Träger und gemeinnütziger Stiftungen: 52,6 Prozent, MÜNCHENSTIFT GmbH: 27,7 Prozent, privat-gewerbliche Träger: 19,7 Prozent).
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Am Stichtag 15. Dezember 2024 waren 157 Plätze der 7.633 vollstationären Pflegeplätze nicht belegbar (rund 2,1 Prozent). Bei 120 der 157 Plätze, etwa bei 76,4 Prozent dieser Plätze wurde als Grund für diese Nicht-Belegbarkeit der Mangel an beruflich Pflegenden angegeben.
Die Belegbarkeit der vollstationären Pflegeplätze hat sich in den letzten Jahren verbessert, das heißt: der Anteil der nicht-belegbaren Plätze hat abgenommen.
15. Dezember 2024: 7.476 belegbare Plätze, 2,1 Prozent nicht belegbar,
15. Dezember 2023: 7.514 belegbare Plätze, 3,5 Prozent nicht belegbar,
15. Dezember 2022: 7.618 belegbare Plätze, 3,6 Prozent nicht belegbar,
15. Dezember 2021: 7.660 belegbare Plätze, 3,8 Prozent nicht belegbar. -
Die Auslastung auf den am 15. Dezember 2024 faktisch vorhandenen 7.476 vollstationären Pflegeplätzen betrug 97,1 Prozent. Die Belegungsquote lag somit im Vergleich zum Vorjahr auf ähnlichem, sehr hohem Niveau (2023: 97,6 Prozent).
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Die 7.476 belegbaren vollstationären Pflegeplätze am 15. Dezember 2024 waren von 7.256 Bewohner*innen belegt, davon waren 5.234 Frauen (72,1 Prozent) und 2.022 Männer (27,9 Prozent). Diverse Personen wurden nicht festgestellt.
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765 der 7.256 Bewohner*innen hatten einen Migrationshintergrund (10,5 Prozent). Der Anteil der Bewohner*innen mit Migrationshintergrund war somit auf einem leicht höheren Niveau als im Vorjahr (2023: 10,2 Prozent).
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Der Angebotsschwerpunkt bei der Kurzzeitpflege (KZP) lag wie bundesweit und wie in den Vorjahren bei den eingestreuten KZP-Plätzen (Angebot in 49 von 54 vollstationären Pflegeeinrichtungen). Am Stichtag 15. Dezember 2024 wurden 163 Dauerpflegeplätze als eingestreute KZP-Plätze genutzt. (Am 15. Dezember 2023 wurden 87 Dauerpflegeplätze als eingestreute KZP-Plätze von KZP-Gästen genutzt.)
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Am Stichtag 15. Dezember 2024 standen darüber hinaus insgesamt 69 feste, im Voraus buchbare KZP-Plätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI zur Verfügung. Diese teilten sich auf in:
- 13 „solitäre“ feste KZP-Plätze,
- 6 solitäre spezifische feste KZP-Plätze und
- 44 „fix plus x“- bzw. „fix/flex“-KZP-Plätze in 18 vollstationären Pflegeeinrichtungen.
Die Anzahl der festen, im Voraus buchbaren KZP-Plätze nahm somit im Vergleich zum Vorjahr um 14 Plätze ab (2023: 83 feste KZP-Plätze). -
Die Anzahl der belegbaren, faktisch angebotenen KZP-Plätze lag wie in den Vorjahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Belegbarkeit dieser Plätze hat sich nicht verbessert:
15. Dezember 2024: 61 belegbare feste KZP-Plätze,
11,6 Prozent der Plätze waren nicht belegbar.
15. Dezember 2023: 78 belegbare feste KZP-Plätze,
6,0 Prozent der Plätze waren nicht belegbar.
15. Dezember 2022: 81 belegbare feste KZP-Plätze,
5,8 Prozent der Plätze waren nicht belegbar.
15. Dezember 2021: 76 belegbare feste KZP-Plätze,
10,6 Prozent der Plätze waren nicht belegbar. -
Der Grund, der für die Nicht-Belegbarkeit der festen KZP-Plätze angegeben wurde, war ausschließlich der Personalmangel in den Pflegeberufen.
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Die Belegungsquote auf den belegbaren festen KZP-Plätzen betrug am Stichtag 15. Dezember 2024 insgesamt 73,8 Prozent. Somit stieg die Auslastungsquote im Vergleich zu den Vorjahren (Belegungsquoten 2023: 71,8 Prozent).
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Die 61 belegbaren festen KZP-Plätze waren von 45 KZP-Gästen am Stichtag belegt: 24 Frauen (53,3 Prozent), 21 Männer (46,7 Prozent), keine diversen Personen. Neun der 45 KZP-Gäste (20,0 Prozent) hatten am 15. Dezember 2024 einen Migrationshintergrund (2023: 19,6 Prozent).
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Um die Belegungssituation in der Tagespflege differenzierter abzubilden, werden die Daten bezüglich der Tagespflege in der Regel für vier Stichtage im Jahr (an verschiedenen Wochentagen) erhoben und dargestellt.
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Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege liegt der Angebotsschwerpunkt bei der Tagespflege nach wie vor bei den sogenannten solitären TP-Plätzen. So hatten am 13. Dezember 2024
27 TP-Einrichtungen Versorgungsverträge für 555 solitäre TP-Plätze abgeschlossen. (15. Dezember 2023 insgesamt 24 solitäre TP-Einrichtungen mit 482 TP-Plätzen).
2024:
13. März: 516 solitäre TP-Plätze in 25 TP-Einrichtungen mit VV nach SGB XI
10. Juni: 516 solitäre TP-Plätze in 25 TP-Einrichtungen mit VV nach SGB XI
19. September: 535 solitäre TP-Plätze in 26 TP-Einrichtungen
mit VV nach SGB XI
13. Dezember: 555 solitäre TP-Plätze in 27 TP-Einrichtungen
mit VV nach SGB XI -
Die Anzahl der solitären TP-Plätze stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an (15. Dezember 2023: 482). Im direkten Vergleich zum Dezember-Stichtag im Vorjahr konnte für den 13. Dezember 2024 ein deutlicher Anstieg um 73 solitäre TP-Plätze (um 15,1 Prozent) festgestellt werden.
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Der Anteil der nicht-belegbaren solitären TP-Plätze an den TP-Plätzen lag weiterhin auf niedrigem Niveau, die Belegbarkeit der TP-Plätze war gleichbleibend gut.
2024:
13. März: 511 belegbare TP-Plätze - 1,0 Prozent nicht-belegbar,
10. Juni: 511 belegbare TP-Plätze - 1,0 Prozent nicht-belegbar,
19. September: 530 belegbare TP-Plätze - 0,9 Prozent nicht-belegbar und
13. Dezember: 530 belegbare TP-Plätze - 4,5 Prozent nicht-belegbar.
2023:
16. März: 477 belegbare TP-Plätze - 1,0 Prozent nicht-belegbar,
14. Juni: 477 belegbare TP-Plätze - 1,0 Prozent nicht-belegbar,
19. September: 477 belegbare TP-Plätze - 1,0 Prozent nicht-belegbar und
15. Dezember: 465 belegbare TP-Plätze - 3,5 Prozent nicht-belegbar. -
Als Gründe für die nicht-belegbaren solitären TP-Plätze im Jahr 2024 wurde für alle vier Stichtage eine derzeitige Angebotsüberprüfung in einer Einrichtung benannt (fünf nicht-belegbare TP-Plätze). Für den 13. Dezember 2024 wurde zudem eine im Aufbau befindliche TP-Einrichtung als Grund benannt – somit an diesem Stichtag 25 nicht-belegbare TP-Plätze.
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Auf den oben genannten belegbaren solitären TP-Plätzen konnten an den vier Stichtagen ähnliche Auslastungsquoten erreicht werden wie im Vorjahr:
2024:
13. März: 78,9 Prozent,
10. Juni: 75,7 Prozent,
19. September: 80,2 Prozent,
13. Dezember: 82,3 Prozent.
2023:
16. März: 79,7 Prozent,
14. Juni: 81,1 Prozent,
19. September: 81,6 Prozent,
15. Dezember: 81,1 Prozent.
Generell muss hierbei berücksichtigt werden, dass viele TP-Gäste nur einzelne Tage in der solitären Tagespflege buchen.
Im Juni 2024 hatten die solitären TP-Einrichtungen für die 516 TP-Plätze (beziehungsweise für die 511 belegbaren TP-Plätze) mit insgesamt 800 TP-Gästen einen Vertrag geschlossen.
Im Dezember 2024 hatten die solitären TP-Einrichtungen für die 555 TP-Plätze (beziehungsweise für die 530 belegbaren TP-Plätze) mit insgesamt 866 TP-Gästen einen Vertrag geschlossen.
Diese Vertragsabschluss-Daten verdeutlichen, dass die Belegungsquoten an bestimmten Stichtagen nur bedingt aussagekräftig sind und dass die TP-Angebote sehr stark nachgefragt und gebucht werden. -
Von den 436 TP-Gästen am 13. Dezember 2024 waren 258 Frauen (59,2 Prozent) und 178 Männer (40,8 Prozent). Bisher wurden (noch) keine diversen TP-Gäste festgestellt.
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63 der 436 TP-Gäste am 15. Dezember 2024 hatten einen Migrationshintergrund. Der Anteil der TP-Gäste mit Migrationshintergrund betrug somit 14,4 Prozent (15. Dezember 2023: 9,3 Prozent).
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Angebote in solitären TP-Einrichtungen und Kosten
14,8 Prozent der TP-Einrichtungen hatten flexible Öffnungszeiten. Einen eigenen Fahrdienst besaßen am Stichtag 51,9 Prozent (14 der 27) der TP-Einrichtungen, oft gab es auch zusätzlich Kooperationen mit Fahrdiensten und Taxi-Unternehmen.
Die Kosten setzen sich aus dem pflegebedingten Aufwand (pro Tag im Pflegegrad zwei im Median: 68,27 Euro), den Fahrtkosten, der Ausbildungsumlage und dem Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und etwaigen übersteigende Kosten – Eigenanteil im Dezember 2024 im Median 29,65 Euro).
Die TP-Gäste setzen für die Kosten in der TP-Einrichtung ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung im jeweiligen Pflegegrad ein und bezahlen den Eigenanteil selbst. Bei Bedürftigkeit können sie Hilfe zur Pflege (SGB XII, Sozialhilfe) beantragen. -
Anzahl der eingestreuten TP-Plätze und Belegung
Die Anzahl der eingestreuten TP-Plätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI lag im Jahr 2024 an allen vier Stichtagen mit jeweils 34 eingestreute TP-Plätzen in den Pflegebereichen der vollstationären Pflegeeinrichtungen nach wie vor auf niedrigem Niveau (vergleiche 15. Dezember 2023: 45 eingestreute TP-Plätze).
Zudem waren 2024 nur wenige eingestreute TP-Plätze belegbar:
2024: an allen vier Stichtagen 29 belegbare, eingestreute TP-Plätze,
2023: an allen vier Stichtagen 17 belegbare, eingestreute TP-Plätze.
Darüber hinaus lagen die Belegungsquoten an den vier Stichtagen auf den belegbaren eingestreuten Tagespflegeplätzen weiterhin auf einem niedrigen Niveau:
2024: 13. März: 17,2 Prozent,
10. Juni: 13,8 Prozent,
19. September: 20,7 Prozent und
13. Dezember: 17,2 Prozent.
2023: 16. März: 17,7 Prozent,
14. Juni: 22,2 Prozent,
19.September: 17,7 Prozent und
15. Dezember: 17,7 Prozent.
Die 29 belegbaren eingestreuten TP-Plätzen wurden am 13. Dezember 2024 von vier Frauen (80,0 Prozent) und einem Mann (20,0 Prozent) in Anspruch genommen. Diverse Personen und TP-Gäste mit Migrationshintergrund wurden nicht festgestellt.
Das Angebot der eingestreuten TP-Plätze ist in der Bevölkerung nach wie vor weitgehend unbekannt und wird nur selten in Anspruch genommen.
Das Sozialreferat geht davon aus, dass eingestreute TP-Plätze in Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen wegen der geringen Nachfrage weiter reduziert werden oder künftig womöglich sogar ganz eingestellt werden. -
Anzahl der solitären Nachtpflegeplätze und Belegung
An den vier Stichtagen im Jahr 2024 stellte eine Einrichtung Nachtpflege mit Versorgungsvertrag nach SGB XI in der Landeshauptstadt München mit zwölf Plätzen bereit. Die Belegung dieser Nachtpflegeplätze wurde sukzessive aufgebaut und lag beispielsweise am 13. Dezember 2024 bei zwölf TP-Gästen (100-prozentige Belegung).
In den nachfolgenden Kapiteln werden die Marktentwicklungen in der teil- und vollstationären Pflege in der Landeshauptstadt München dargelegt.
Der (Gesamt-)Eigenanteil, den die*der Bewohner*in monatlich selbst für die vollstationäre Pflegeeinrichtung aufbringen muss, besteht aus den Kosten für Unterkunft, den Kosten für Verpflegung, den Investitionskostenbeitrag je nach Zimmergröße (Einzelzimmer oder Doppelzimmer) und dem einrichtungseinheitlichem Eigenanteil (EEE) für die Pflege, der auch als „pflegebedingter Aufwand“ bezeichnet wird und der in den Pflegegraden zwei bis fünf einheitlich ist.
Dabei setzt sich der EEE aus dem Pflegeentgelt im jeweiligen Pflegegrad abzüglich der Leistung der Pflegekasse im jeweiligen Pflegegrad, zuzüglich des Ausbildungszuschlag, zuzüglich der Ausbildungsumlage und abzüglich des aufenthaltsabhängigen Leistungszuschlags der Pflegekasse je nach Aufenthaltsdauer in der vollstationären Pflegeeinrichtung zusammen.
Der Median des Eigenanteils (Gesamt-Kosten) im Einzelzimmer einer Münchner vollstationären Pflegeeinrichtung lag am 01. Dezember 2024 bei 3.592,75 Euro, am 01. Dezember 2023 bei 3.426,87 Euro.
Zum Stichtag 15. Dezember 2024 wurden in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen insgesamt 2.717 Leistungsbezieher*innen von „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII, Sozialhilfe) in den vollstationären Pflegeeinrichtungen festgestellt. Somit konnten rund 37,5 Prozent der Bewohner*innen die Kosten für ihren vollstationären Pflegeplatz nicht aus Eigenmitteln (wie Renten, Pensionen, Ersparnissen) begleichen und bezogen zur Finanzierung ihres Platzes „Hilfe zur Pflege“.
In den Vorjahren ergaben sich folgende Stichtags-Werte:
(2023: 2.559 Leistungsbezieher*innen, rund 35,0 Prozent der Bewohner*innen,
2022: 2.502 Leistungsbezieher*innen, rund 33,8 Prozent der Bewohner*innen,
2021: 2.688 Leistungsbezieher*innen, rund 36,5 Prozent der Bewohner*innen).
Kurzzeitpflegegäste wurden hierbei nicht berücksichtigt.
Tagespflegegäste nehmen seltener „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch:
Am 13.12.2024 bezogen 71 der 436 TP-Gäste (16,3 Prozent) „Hilfe zur Pflege“.
Am Stichtag 15. Dezember 2024 wurden für Menschen mit Demenzerkrankungen oder mit anderen psychischen Erkrankungen insgesamt 1.231 gerontopsychiatrische vollstationäre Pflegeplätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI bereitgestellt. Somit waren rund 16,1 Prozent aller Pflegeplätze auf diese spezifischen gerontopsychiatrischen Bedarfe ausgerichtet (2023: 1.233 gerontopsychiatrische Pflegeplätze, Anteil: 15,8 Prozent).
Am Stichtag standen von den genannten 1.233 Plätzen insgesamt 451 beschützende gerontopsychiatrische Plätze (2023: 490 Plätze) mit Versorgungsvertrag nach SGB XI (mit sog. „Unterbringungsbeschluss“, in 17 vollstationären Pflegeeinrichtungen) zur Verfügung. Die Anzahl der beschützenden Plätze war somit im Vergleich zum Vorjahr auf einem niedrigeren Niveau.
14 der 17 vollstationären Pflegeeinrichtungen mit beschützenden vollstationären Pflegeplätzen verfügten am Stichtag über 376 (2023: 414) Plätze in einem geschlossenen, beschützenden Bereich. Betont werden sollte, dass drei der 17 vollstationären Pflegeeinrichtungen mit beschützenden Bereichen diesen als einen „teilgeöffneten Bereich“ mit einem „Transponder“-Verfahren mit insgesamt 75 Plätzen anboten (2023: 76 Plätze).
Zudem wurden 227 vollstationäre Pflegeplätze mit Versorgungsvertrag nach SGB XI für Menschen mit weiteren spezifischen Pflegebedarfen in eigenen Versorgungsbereichen (beispielsweise 54 spezifische Pflegeplätze für unter 60-jährige Pflegebedürftige, 60 spezifische Plätze für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, 27 Plätze für Pflegebedürftige im Wachkoma) offeriert (15. Dezember 2023: 208 vollstationäre Pflegeplätze für spezifische Pflegebedarfe).
Für den Stichtag 15. Dezember 2024 können einige vollstationäre Pflegeeinrichtungen in München den „Mischeinrichtungen“ zugeordnet werden:
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Fünf Einrichtungen stellten ergänzend zu ihrem Angebot an vollstationären Pflegeplätzen (noch) einen Wohnbereich in „stationärer Einrichtung“, der früher u. a. als „Altenheim“ bezeichnet wurde, mit insgesamt 166 zusätzlichen Plätzen (15. Dezember 2023: vier Einrichtungen mit 138 zusätzlichen Plätzen) bereit.
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Insgesamt 21 Einrichtungen boten zusätzlich Appartements oder Wohnungen im angeschlossenen „Betreuten Wohnen“ (insgesamt rund 1.873 Plätze) an. Am 15. Dezember 2023 standen hier rund 1.950 Plätze zur Verfügung. „Betreutes Wohnen“ fällt seit der Einführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) nicht mehr unter die öffentliche Überprüfungspflicht der Aufsichtsbehörden [„Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) im Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt München, ehemals: „Heimaufsicht“.
Darüber hinaus ist der Begriff des „Betreuten Senior*innenwohnens“ weder gesetzlich definiert noch geschützt. Aus diesem Grund ist für solche Angebote auch keine dezidierte Bedarfsplanung von Seiten der öffentlichen Verwaltung möglich.
Die Einzelzimmerquote (Anzahl aller Einzelzimmer bezogen auf die gesamte Anzahl der Zimmer in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen) lag am Stichtag 15. Dezember 2024 bei 80,9 Prozent (2023: 80,8 Prozent). Die Einzelzimmerquote aller Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen verbesserte sich seit dem ersten Erhebungszeitpunkt im Jahr 2012 (76,6 Prozent) kontinuierlich.
Am 15. Dezember 2024 dokumentierten bereits alle vollstationären Pflegeeinrichtungen (100,0 Prozent) und 85,7 Prozent der solitären Tagespflegeeinrichtungen am Computer (auf Tablet oder Handy: 48,1 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen und 28,6 Prozent der Tagespflege-Einrichtungen). Alle vollstationären Pflegeeinrichtungen und 92,9 Prozent der Tagespflege-Einrichtungen kommunizierten mit An- und Zugehörigen beispielsweise per E-Mail am Computer, auf Handys oder Tablets. Die Dokumentation in einer Fremdsprache (mit automatisierter Rückübersetzung für die Pflegedokumentation) war in 5,6 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen und in 3,6 Prozent der Tagespflegeeinrichtungen auf einem Tablet oder Handy möglich. Übersetzungs-Apps zur Kommunikation zwischen Bewohner*innen, An- und Zugehörigen und Mitarbeitenden fanden in 25,9 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen (und in 35,7 Prozent der Tagespflege-Einrichtungen) Anwendung.
Elektrische Aufstehbetten nutzten 31,5 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen (21,4 Prozent der Tagespflege-Einrichtungen). Bereits zwei vollstationäre Pflegeeinrichtungen (3,7 Prozent) hatten sich im Rahmen von Projekten mit Exoskeletten beschäftigt und setzten diese zur Kraftunterstützung einzelner Bewohner*innen ein (bisher noch nicht in den Münchner Tagespflegeeinrichtungen).
Ein Pflegeroboter zum Heben der Bewohner*innen fand bisher weder in teil- noch in vollstationären Pflegeeinrichtungen Anwendung.
Zur emotionalen Anregung der Bewohner*innen nutzten 5,6 Prozent der vollstationären und 3,6 Prozent der Tagespflege-Einrichtungen moderne Roboter (beispielsweise den so genannten „Paro“). (Spiel-)Konsolen und virtuelle Brillen wurden bereits in 59,3 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen (und in 35,7 Prozent der Tagespflegen) verwendet.
Im Bereich der Haustechnik wurden moderne technische Anwendungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen und in den Tagespflege-Einrichtungen noch weniger eingesetzt (z. B. vollautomatisierte Klimaanlagen in 9,3 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen und in 7,1 Prozent der Tagespflegen, Lieferrobotik findet in Münchner Pflegeeinrichtungen noch keine Anwendung).
Seit Juli 2025 waren alle Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur verpflichtet. Ab 1. Dezember 2026 erfolgt dann die vollelektronische Abrechnung im Bereich des SGB XI ausschließlich innerhalb der Telematikinfrastruktur.
Am 15. Dezember 2024 hatten 63,0 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen und 25,0 Prozent der Tagespflege-Einrichtungen bereits Maßnahmen zur Einführung der Telematik ergriffen.
In den nachfolgenden Kapiteln werden Detail-Informationen zu den Personalstruktur-Daten in den Münchner teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen zusammengestellt.
Am Stichtag 15. Dezember 2024 waren 4.662 beruflich Pflegende in den 54 Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen beschäftigt (3.399 Frauen, 1.261 Männer, zwei diverse Personen).
Die 4.662 beruflich Pflegenden teilen sich auf in:
- 1.852 staatlich anerkannte Pflegefachpersonen (39,7 Prozent),
- 405 Pflegefachhilfen mit einjähriger Ausbildung (8,7 Prozent),
- 1.827 Pflegehelfer*innen ohne Ausbildung (39,1 Prozent) und
- 528 Auszubildende in der Pflege.
3.623 der 4.662 beruflich Pflegenden in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen hatten einen Migrationshintergrund (77,7 Prozent).
412 der 4.662 beruflich Pflegenden (8,8 Prozent) waren am Stichtag 60 Jahre oder älter. 173 der 1.852 staatlich anerkannten Pflegefachpersonen (9,3 Prozent) waren am Stichtag 60 Jahre oder älter.
177 beruflich Pflegende waren am genannten Stichtag in den 27 Münchner solitären Tagespflegeeinrichtungen beschäftigt (140 Frauen, 37 Männer, keine diversen Personen).
Die 177 beruflich Pflegenden in den Tagespflegeeinrichtungen untergliederten sich am Stichtag in:
- 84 staatlich anerkannte Pflegefachkräfte (47,5 Prozent),
- 16 Pflegefachhilfen mit einjähriger Ausbildung (9,0 Prozent),
- 76 Pflegehelfer*innen ohne Ausbildung (42,9 Prozent) und in
- eine*n Heilerziehungspfleger*in auf.
88 der 177 beruflich Pflegenden in den Münchner solitären Tagespflegeeinrichtungen hatten einen Migrationshintergrund (49,7 Prozent).
25 der 177 beruflich Pflegenden (14,1 Prozent) waren am Stichtag 60 Jahre oder älter. 11 der 84 staatlich anerkannten Pflegefachpersonen (13,1 Prozent) waren am Stichtag 60 Jahre oder älter.
Insgesamt konnten am Stichtag 49 der 54 Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen (Anteil: 90,7 Prozent) selbst 826 Plätze/Wohnangebote in Wohnungen oder Appartements bereitstellen. Zudem konnten acht der 27 solitären Tagespflegeeinrichtungen (Anteil: 29,6 Prozent) insgesamt 125 Plätze in Wohnungen oder Appartements anbieten.
Darüber hinaus verfügten die Träger übergreifend insgesamt noch über 1.166 weitere Plätze (und 60 weitere trägerübergreifende Plätze für die Mitarbeitenden der Tagespflegen) in Wohnungen oder Appartements, die gegebenenfalls auch an beruflich Pflegende aus teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtungen vergeben werden können / konnten.
Somit standen am Stichtag 15. Dezember 2024 insgesamt maximal 2.177 Plätze in Wohnungen oder Appartements für die 4.839 beruflich Pflegenden (4.662 beruflich Pflegende in den vollstationären Pflegeeinrichtungen und 177 beruflich Pflegende in den solitären Tagespflegeeinrichtungen) zur Verfügung (das heißt für 45,0 Prozent der beruflich Pflegenden in diesen beiden Marktsegmenten).
33 vollstationäre Pflegeeinrichtungen führen ein gezieltes Personalrecruiting aus dem Ausland hinsichtlich der beruflich Pflegenden durch (Anteil: rund 61,1 Prozent). In 16 vollstationären Pflegeeinrichtungen konnten im Jahr 2024 die Kosten für das Personalrecruiting im Pflegesatz abgedeckt werden. Die Leitungen von zehn dieser 16 Pflegeeinrichtungen gaben allerdings an, dass sie Kosten dafür nur teilweise im Pflegesatz abbilden konnten.
In neun der 27 solitären Tagespflegeeinrichtungen wurde im Jahr 2024 auch bereits ein gezieltes Personalrecruiting durchgeführt (Anteil: rund 33,3 Prozent). Fünf dieser neun Tagespflegeinrichtungen konnten die Kosten dafür teilweise im Pflegesatz abdecken.
Zwei der 54 vollstationären Pflegeeinrichtungen (Anteil: rund 3,7 Prozent) verfügten im Jahr 2024 über eine*n eigene*n Integrationsbeauftragte*n. In 32 der 54 vollstationären Pflegeeinrichtungen (Anteil: rund 59,3 Prozent) existierte im Jahr 2024 übergreifend beim jeweiligen Träger ein*e Integrationsbeauftragte*r.
Zwei der 27 Tagespflegeeinrichtungen (Anteil: 7,4 Prozent) verfügten im Jahr 2024 über eine*n eigene*n Integrationsbeauftragte*n. In neun der 27 Tagespflegeeinrichtungen (Anteil: rund 33,3 Prozent) gab es im Jahr 2024 übergreifend beim jeweiligen Träger eine*n Integrationsbeauftragte*n.
Zum Stichtag 15. Dezember 2024 boten 51 der 54 vollstationären Pflegeeinrichtungen insgesamt bereits 872 Plätze in der Pflege an (ohne Praxiseinsatzplätze für die Auszubildenden in der Pflege beispielsweise aus den Kliniken). Seit Beginn der Datenerhebungen des Sozialreferats für die Marktberichte Pflege im Jahr 2011 wurde somit für den 15. Dezember 2024 die höchste Anzahl an angebotenen Ausbildungsplätzen in Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen ermittelt. Im direkten Vergleich zum Jahr 2023 stieg die Anzahl aller angebotenen Ausbildungsplätze um 13 Plätze (rund 1,5 Prozent) an.
Von den angebotenen 872 waren 578 Ausbildungsplätze am Stichtag 15.12.2024 besetzt (das heißt rund 66,3 Prozent, 2023: 62,4 Prozent). 294 Ausbildungsplätze konnten somit nicht besetzt werden. Sie stieg von 2023 auf 2024 um 42 besetzte Plätze (Anstieg um 7,8 Prozent) an, was sehr positiv zu bewerten ist (Besetzte Ausbildungsplätze 15.12.2024: 578, besetzte Ausbildungsplätze 15.12.2023: 536).
Am Stichtag 15. Dezember 2024 stellten 51 der 54 vollstationären Pflegeeinrichtungen insgesamt 668 Ausbildungsplätze in der Generalistik (Start der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020) für Auszubildende in allen drei Ausbildungsjahren bereit (besetzt: 459, das heißt rund 68,7 Prozent).
Im Dezember 2023 lag die Besetzungsquote bei 66,2 Prozent (410 besetzte Ausbildungsplätze in der Generalistik). Von 2023 auf 2024 kam es zu einem Anstieg der angebotenen Ausbildungsplätze in der Generalistik um 49 Plätze (das heißt um rund 7,9 Prozent). Auch die besetzten Ausbildungsplätze in der Generalistik stiegen um 49 Plätze an, das heißt um rund 12,0 Prozent.
Zum Stichtag 15. Dezember 2023 standen insgesamt 152,6 Vollzeitäquivalente beruflich Pflegende mit einer abgeschlossenen Palliative Care-Weiterbildung von 160 Stunden oder einem höheren Stundenumfang für 7.335 Bewohner*innen in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen (ohne Hospize) zur Verfügung (2022: 186,1 VZÄ für 7.427 Bewohner*innen). Das bedeutet, dass für rund 48 Bewohner*innen (2022: für 40 Bewohner*innen) in den Münchner vollstationären Pflegeeinrichtungen an diesem Stichtag eine Palliative Care-Fachkraft zur Verfügung stand (Versorgungsquote 2023: 2,1 Prozent, 2022: 2,5 Prozent). Die Versorgungsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr somit verschlechtert.
Daten zu ambulanten Pflegediensten
Das Sozialreferat beobachtet auch kontinuierlich die Situation in der ambulanten Pflege. Aufgrund der hohen Anzahl an Diensten und der Marktdynamik ist jedoch eine jährliche Vollerhebung wie bei den Marktberichten Pflege teil- und vollstationär hier nicht möglich. Vielmehr versucht das Sozialreferat mit seinen Online-Befragungen in größeren Abständen die Situation auf dem ambulanten Pflegemarkt stichprobenartig möglichst engmaschig zu beobachten.
Bereits zum Stichtag 15. Dezember 2014 wurde eine systematische Datenerhebung bei den ambulanten Pflegediensten vorgenommen. Diese Ergebnisse wurden im Beschluss des Sozialausschusses vom 10. November 2016 berichtet. Die Ergebnisse der zweiten schriftlichen Befragung bei allen Münchner ambulanten Pflegediensten (Stichtag 15. Dezember 2018) wurden im Beschluss des Sozialausschusses vom 28. Mai 2020 "Ergebnisse der Befragung bei den ambulanten Pflegediensten in München" vorgestellt. Das Sozialreferat erhielt den Auftrag, Befragungen bei den Münchner ambulanten Pflegediensten künftig regelmäßig durchzuführen. Am 14. Oktober 2021 wurden im Sozialausschuss die "Ergebnisse der Befragung bei den ambulanten Pflegediensten in München 2021“ bekannt gegeben. Diese dritte Befragung fand im Mai / Juni 2021 erstmals als reine Online-Erhebung statt
Zuletzt wurde „Der vierte Marktbericht Pflege ambulant – Ergebnisse der Befragung bei den Münchner ambulanten Pflegediensten 2024“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14061)“ am 17. Oktober 2024 im Sozialausschuss bekannt gegeben.
Bei der Online-Erhebung im März und April 2024 beteiligten sich 128 Dienste (Rücklauf 41,2 Prozent). Auch die Ergebnisse dieser Erhebung legen nahe, dass die Situation auf dem ambulanten Pflegemarkt weiterhin sehr angespannt ist:
49,5 Prozent der ambulanten Pflegedienste können die Versorgung neuer Kund*innen innerhalb von 24 Stunden übernehmen, 38,4 Prozent innerhalb von durchschnittlich 2,4 Tagen und 12,1 Prozent können derzeit keine neuen Kund*innen annehmen. Zur aktuellen Versorgung ihrer Kund*innen benötigen 41,7 Prozent der ambulanten Pflegedienste mehr Mitarbeitende und die Besetzung der offenen Stellen ist problematisch.
Das Sozialreferat legt daher bereits seit längerem Förderprogramme auf, die der Qualifizierung der Mitarbeitenden in den ambulanten Pflegediensten, aber auch der Personalbindung und -gewinnung dienen. Gemäß den Richtlinien zur Förderung von Investitionen fördert das Sozialreferat weiterhin Investitionen für ambulante Pflegeeinrichtungen. Ausbildungs- und Pflegemessen, der Praxistag Pflege, die Empfehlungen des Lenkungskreises Pflege unter Leitung des Büros der Dritten Bürgermeisterin und die Task Force Pflege sind Beispiele des weiteren Einsatzes der Landeshauptstadt München unter anderem auch für die ambulante Pflege. Das Sozialreferat wird die Situation in der ambulanten Pflege in der Landeshauptstadt München weiter beobachten, die nächste Online-Erhebung ist für das Jahr 2027 geplant.
Pflegebedarfsermittlung
Am 12.12.2024 beschloss der Sozialausschuss des Münchner Stadtrats die „Bedarfsermittlung zur pflegerischen Versorgung in der Landeshauptstadt 2024 bis 2035“.
Das Sozialreferat hat in dieser Pflegebedarfsermittlung eine Vorausberechnung der Pflegebedürftigen in München für das Jahr 2035 vorgenommen und kommunale Einwirkungsmöglichkeiten auf die Pflege dargelegt.
Die zentralen Inhalte sind:
- Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in München wird bis zum Jahr 2035 auf rund 49.700 Personen ansteigen.
- Auch in Zukunft wird die überwiegende Mehrzahl (84,2 Prozent beziehungsweise rund 41.800 Personen) in ihrem privaten häuslichen Umfeld gepflegt und versorgt werden.
- Voraussichtlich etwa 7.900 Personen werden im Jahr 2035 in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt werden.
- Prognostisch ist von einem zusätzlichen Bedarf von etwa 1.800 Vollzeitstellen beruflich Pflegender in München im Jahr 2035 auszugehen.
- Die pflegerische Infrastruktur muss angemessen auf diese Entwicklungen reagieren:
- Zur Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger hält das Sozialreferat weiterhin an seinem breiten Angebot der Beratung und der offenen Altenhilfe fest.
- Auch die Situation ambulanter Pflegedienste soll weiterhin im Blick behalten und durch kommunale Förderprogramme gestützt werden.
- Das Sozialreferat wurde vom Stadtrat beauftragt, die Entstehung von rund 700 zusätzlichen vollstationären Pflegeeinrichtungen, wo möglich in zeitgemäßen kleinteiligen Mischeinrichtungen in Kombination mit einem Wohnangebot für ältere Menschen, durch Grundstücksreservierungen zu unterstützen. Um eine regional ausgeglichene Verteilung dieser Angebote zu erreichen, sollen die Flächenreservierungen vorrangig in den zehn Stadtbezirken mit den höchsten prognostischen Deckungslücken vorgenommen werden.
- Ergänzend dazu wird weiterhin die Entstehung innovativer Pflege- und Versorgungsformen, wie etwa ambulant betreuter Pflege-Wohngemeinschaften angeregt und durch Anschubfinanzierungen unterstützt.