Formulare für Bauanträge sowie Baum- und Denkmalschutz
Für Genehmigungen und Erlaubnisse im Rahmen eines gesetzlich vorgeschiebenen Verfahrens sind Anträge, Bescheinigungen und Anzeigen vorzulegen.
Formulare zur Baugenehmigung
Für das Baugenehmigungsverfahren sind amtliche Formulare, Anzeigen und Bescheinigungen vorgeschrieben. Daneben stellt die LBK eigene Formulare zur Verfügung.
Formulare zum Baugenehmigungsverfahren
Die amtlichen Bauantragsformulare sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen inhaltlich und im Layout nicht verändert werden.
Bauantragsformulare des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Erhebungsbogen zur Bautätigkeitsstatistik
Die Lokalbaukommission stellt Formulare zur Verfügung, um für den Bauantrag erforderliche Nachweise und Berechnungen einheitlich und vollständig vorzulegen.
Antrag auf Ausnahme, Befreiung und Abweichung
Antrag auf Ausnahme und Befreiung bei Mobilfunkanlagen
Freischankflächen auf öffentlichem Grund
Wirtsgarten (Freischankfläche auf privatem Grund)
Antrag auf Genehmigungsverlängerung
Nachweis über die Grundstückserschließung - Entwässerung
Bescheinigung der Einhaltung der Vorgaben nach TA Lärm von Luft-Wärmepumpen
Die Stadt München regelt über örtliche Satzungen wie und wie viele Stellplätze für Kfz und Fahrräder im Rahmen eines Bauvorhabens nachzuweisen sind. Für einheitliche und nachvollziebare Berechnungsgrundlagen stellt die LBK Formulare zur Verfügung.
Stellplatzberechnung - Erläuterung
Nachweis der Fahrradabstellplätze
Bestimmte Bauzustandsanzeigen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die amtlich vorgeschriebenen Formulare sind dabei verbindlich zu verwenden.
Bescheinigung SPrüfV (Formulare des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr)
Baumschutz
Für Bäume ab einer bestimmten Größe gilt im Stadtgebiet München die Baumschutzverordnung. Werden Fällungen oder Veränderung an geschützen Bäumen geplant, muss eine Genehmigung beantragt werden.
Antrag auf Baumfällung und Baumveränderung (online)
Antrag auf Baumfällung und Baumveränderung
Vollmacht zur Baumschutzrechtlichen Genehmigung (Mustervorlage)
Denkmalschutz
Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG).
Antrag auf Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz
Werbeanlagen
Werbeanlagen gelten entsprechend der Bayerischen Bauordnung (BayBO) als bauliche Anlagen und sind in der Regel genehmigungspflichtig.
Datenschutz
Hinweise nach der Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)