Versorgung langzeitbeatmeter Menschen
Manche Menschen benötigen Unterstützung durch ein Beatmungsgerät. Hier erhalten Betroffene und Angehörige einen Überblick über die Versorgungsmöglichkeiten.
Langzeitbeatmung auf einen Blick
Bei einer Langzeitbeatmung unterstützt oder übernimmt ein Beatmungsgerät die Atmung über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft. Die Ursachen dafür können sehr unterschiedlich sein. Eine Versorgung ist häufig auch außerhalb des Krankenhauses möglich, wenn die Beatmung während des Klinikaufenthalts nicht beendet werden kann. Dafür ist eine sorgfältige Planung notwendig:
- Die Versorgung kann zu Hause, in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft oder in einer spezialisierten stationären Einrichtung stattfinden.
- Die Wünsche und die persönliche Situation der beatmeten Person spielen bei der Wahl des Versorgungsorts eine wichtige Rolle. Gleichzeitig mus am gewählten Ort eine sichere medizinische und pflegerische Versorgung gewährleistet sein.
- Der Sozialdienst oder das Entlassmanagement der Klinik sowie die Klinik- und Hausärzt*innen unterstützen bei der Vorbereitung.
- Es wird medizinisch geprüft, ob die Beatmung verringert oder beendet werden kann.
Welche ist die passende Versorgung?
Welche Versorgung geeignet ist, richtet sich insbesondere nach den Wünschen der beatmeten Person, dem medizinischen und pflegerischen Bedarf, den Unterstützungsmöglichkeiten durch Angehörige, den Bedingungen in der Wohnung oder am gewünschten Versorgungsort und der Frage, ob dort eine sichere Versorgung gewährleistet werden kann.
Der Sozialdienst oder das Entlassmanagement der entlassenden Klinik oder Rehabilitationsklinik unterstützt Sie bei der Suche. Auch die behandelnden Klinik-, Haus- und Fachärzt*innen sowie die Kranken- und Pflegekasse können beraten.
Wenn die häusliche und persönliche Situation es zulässt, können Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Langzeitbeatmung in ihrem gewohnten Umfeld leben. Die professionelle Pflege übernehmen in der Regel
- ambulante Kinderpflegedienste mit entsprechender Intensivpflege-Qualifikation bei Kindern und Jugendlichen
- ambulante Intensivpflegedienste für Erwachsene.
Ambulante Pflegedienste und Ünterstützungsmöglichkeiten sind über die Münchner Pflegebörse zu finden.
Die ärztliche Versorgung und weitere notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapie oder Logopädie, müssen individuell organisiert werden.
In einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft mieten die Bewohner*innen ein eigenes Zimmer. Ein ambulanter Intensivpflegedienst übernimmt die notwendige Versorgung. Beratungsmöglichkeit bietet die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern.
Die ärztliche Betreuung sowie weitere Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapie oder Logopädie, müssen auch hier individuell organisiert werden.
In spezialisierten stationären Einrichtungen stehen die Rehabilitation und ein möglichst selbstbestimmtes Leben in einem wohnlichen Umfeld im Mittelpunkt. Ein Team aus verschiedenen Berufsgruppen übernimmt die pflegerische und therapeutische Versorgung sowie die soziale Betreuung. Je nach Einrichtung gibt es auch Freizeitangebote und andere tagesstrukturierende Aktivitäten.
Spezialisierte Einrichtungen in München und im Münchner Umland:
- Kinderhaus AtemReich für Kinder und Jugendliche
- Stiftung Pfennigparade für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Einige vollstationäre Pflegeeinrichtungen verfügen über spezialisierte Wohnbereiche für beatmete pflegebedürftige Menschen. Dort werden Unterkunft, Pflege und die notwendige Intensivversorgung miteinander verbunden. Informationen zu Einrichtungen bietet die Münchner Pflegebörse.
Wie ist die ambulante ärztliche Versorgung organisiert?
Langzeitbeatmete Kinder und Jugendliche werden in der Regel von Kinder- und Jugendärzt*innen gemeinsam mit Fachärzt*innen betreut. Bei Erwachsenen übernehmen Hausärzt*innen die ambulante Versorgung in Zusammenarbeit mit Fachärzt*innen.
Anders als im Krankenhaus sind die Ärzt*innen nicht ständig vor Ort. Sie müssen für regelmäßige Untersuchungen und bei besonderen medizinischen Problemen kontaktiert werden.
Niedergelassenen Ärzt*innen können über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gefunden werden..
Worauf sollten Sie bei einem Versorgungsangebot achten?
Die Versorgung beatmeter Menschen stellt hohe fachliche Anforderungen. Achten Sie deshalb darauf, dass die beteiligten Ärzt*innen und Pflegefachkräfte über die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen in der Intensiv- und Beatmungspflege verfügen.
Klären Sie vor einer Entscheidung unter anderem:
- Ist die Versorgung rund um die Uhr zuverlässig gesichert?
- Welche Erfahrung hat der Anbieter mit der jeweiligen Beatmungsform?
- Wie wird bei einem medizinischen Notfall vorgegangen?
- Wer koordiniert ärztliche Termine, Therapien und Hilfsmittel?
- Wie werden Angehörige und die beatmete Person in Entscheidungen einbezogen?
- Welche Kosten übernimmt die Kranken- oder Pflegekasse?
- Welche Eigenanteile oder zusätzlichen Kosten können entstehen?
Was ist Weaning (Entwöhnung)?
„Weaning“ ist der medizinische Begriff für die schrittweise Entwöhnung von einem Beatmungsgerät. Spezialisierte Weaningzentren und Weaningstationen prüfen, ob und wie eine selbstständige Atmung wieder möglich werden kann.
Auch wenn eine Entwöhnung zunächst nicht gelingt, kann ein späterer erneuter Versuch sinnvoll sein. Das gilt besonders, wenn sich der Gesundheitszustand verändert oder die Beatmung optimiert werden kann. Bei Problemen mit der Beatmung, die ambulant nicht gelöst werden können, bieten Weaningzentren ebenfalls spezialisierte Unterstützung.
Ob eine Beatmungsentwöhnung möglich ist, muss immer individuell medizinisch beurteilt werden.
Spezialisierte Weaning-Einrichtungen im Münchner Umland sind:
Wer übernimmt die Kosten?
Welche Kosten übernommen werden, hängt von der persönlichen Situation, dem Versorgungsort und den benötigten Leistungen ab.
Bei gesetzlich Versicherten trägt die Krankenkasse grundsätzlich die Kosten der medizinisch notwendigen außerklinischen Intensivpflege. Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Je nach Einzelfall können außerdem die Beihilfe, eine private Versicherung oder der Sozialhilfeträger beteiligt sein.
Eigenanteile können zum Beispiel für gesetzliche Zuzahlungen, Unterkunft, Verpflegung oder zusätzliche Leistungen entstehen. Die Höhe hängt von der gewählten Versorgungsform, dem jeweiligen Anbieter und den bewilligten Leistungen ab.
Lassen Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss schriftlich erklären:
- welche Leistungen beantragt werden,
- welcher Kostenträger welche Kosten übernimmt,
- welche Genehmigungen erforderlich sind und
- welche Kosten Sie selbst tragen müssen.
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an Ihre Kranken- und Pflegekasse beziehungsweise Ihre private Versicherung, die Beihilfestelle oder den ausgewählten Pflegedienst beziehungsweise die Einrichtung.