Tanz und Theater: Wiederaufnahmen
Das Kulturreferat fördert Produktionen der freien Szene, die bereits im Rahmen des Juryverfahrens gefördert wurden.
Wiederaufnahmen und Kooperationen
Erneute Aufführungen bereits geförderter Produktionen können auf Antrag mit bis zu 15.000 Euro unterstützt werden. Außerdem können auch Kooperationen in München, regional oder überregional Förderungen erhalten. Wenn sich eine Gastspiel-Einladung anschließt, erhöht dies die Förderaussichten.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Antragsformular (für Projekte bis 25.000 Euro) (PDF, 174 KB)
- Bestätigung des Spielorts und des Termins für die Wiederaufnahme in München
- Bestätigung der auswärtigen Spielstätte bzw. Absichtserklärung des Kooperationspartners
- Darstellung der mit dem Kooperationsprojekt verbundenen künstlerischen Zielsetzung
- Darstellung des Koproduktionsanteils der auswärtigen Spielstätte
- Darstellung der anfallenden Kosten (Ausgaben und Einnahmen)
Bewerbungsschluss für die Antragsstellung
Für die Antragstellung dieser Förderungsmaßnahmen sind folgende Termine verbindlich:
bis 30. September für die 1. Jahreshälfte des Folgejahres
bis 31. Januar für die 2. Jahreshälfte des laufenden Jahres
Bitte reichen Sie diese Unterlagen per E-Mail an darstellendekunst@muenchen.de oder per Post ein.“