Tanz und Theater: Wiederaufnahmen

Das Kulturreferat fördert Produktionen der freien Szene, die bereits im Rahmen des Juryverfahrens gefördert wurden.

Wiederaufnahmen, Kooperationen und Gastspiele

Erneute Aufführungen bereits im Juryverfahren geförderter Produktionen können auf Antrag mit bis zu 15.000 Euro unterstützt werden. Außerdem können auch Kooperationen in München, regional oder überregional sowie auswärtige Gastspiele Förderungen erhalten. Die maximale Antragshöhe beträgt auch hier 15.000 Euro.

 

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Antragsformular
  • Darstellung der anfallenden Kosten (Ausgaben und Einnahmen)
  • Bestätigung der Spielstätte in München

Für auswärtige Gastspiele zudem:

  • Bestätigung der auswärtigen Spielstätte

Im Fall einer Kooperation zudem:

  • Bestätigung der auswärtigen Spielstätte beziehungsweise Absichtserklärung des Kooperationspartners
  • Darstellung der mit dem Kooperationsprojekt verbundenen künstlerischen Zielsetzung
  • Darstellung des Koproduktionsanteils der auswärtigen Spielstätte
Information

Bewerbungsschluss für die Antragstellung

Für die Antragstellung dieser Förderungsmaßnahmen sind folgende Termine verbindlich:

bis 15. September für das Folgejahr
bis 31. Januar für das laufende Jahr.

Bitte reichen Sie diese Unterlagen per E-Mail an darstellendekunst@muenchen.de oder per Post ein.

  • Kulturreferat

    Abteilung 1
    Bildende Kunst, Darstellende
    Kunst, Film, Literatur, Musik,
    Stadtgeschichte, Wissenschaft

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