Neuer Wohnraum in der Kistlerstraße
Mit dem sektoralen Bebauungsplan Kistlerstraße sichert die Stadt bei Neubauvorhaben, Ergänzungen oder Aufstockungen bezahlbaren Wohnraum.
Projekt
Ziel der Planung ist, einen bestimmten Anteil an bezahlbarem Wohnen zu sichern, wenn auf dem Areal Neubauten errichtet oder der Bestand ergänzt wird. Da dies zwischenzeitlich vertraglich gesichert werden konnte, wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan nicht mehr in Kraft treten soll.
Lage
Das knapp ein Hektar große Gebiet liegt zwischen Kistlerstraße, Weinbauernstraße und Martin-Luther-Straße im 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten.
Aktuelle Nutzung
Es handelt sich um ein gut angebundenes, gewachsenes und gemischt genutztes Quartier. Dort befinden sich überwiegend Wohnungen, aber auch Einzelhandel, Gaststätten, Handwerk, Kleingewerbe sowie Freizeit- und Gesundheitseinrichtungen.
Ziele der Planung
Für bestehendes, bislang nicht realisiertes Baurecht ist ein Anteil an bezahlbaren / geförderten Wohnen zu sichern.
Besonderheit: sektoraler Bebauungsplan
Derzeit liegt hier kein Bebauungsplan vor, das heißt es besteht Baurecht nach §34 des Baugesetzbuchs (BauGB). Würde ein Vorhaben allein danach beurteilt werden, hätte die Stadt hier keine Möglichkeit Vorgaben zur Art des Wohnraums zu machen. Wer hier neu baut, musste somit bisher keine geförderten Wohnungen bereitstellen. Mit dem „Sektoralen Bebauungsplan“ nach §9 Absatz 2d des BauGB liegt den Kommunen seit Sommer 2021 und befristet bis zum 31.12.2026 jedoch ein Instrument vor, durch das die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch in „34er-Gebieten“ ausgeschöpft werden können.
Hinweis: Die schwierige und alle bayerischen Kommunen treffende Fördermittelknappheit macht es notwendig, die noch verbleibenden Finanzmittel für den geförderten Wohnungsbau so effizient wie möglich einzusetzen. Hierzu hat die Vollversammlung am 17.12.2025 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Chronologie
03/2026: Satzungsbeschluss; kein Inkrafttreten vorgesehen
05-06/2025: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs: Vereinfachtes Verfahrens nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB
02/2023: Aufstellungsbeschluss für den Sektoralen Bebauungsplan Nr. 2186