Informationen für Geflüchtete zum Thema Wohnen

Informationen zu den Themen Sozialwohnung, Wohngeld und Mietberatung

Geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen)

Rathaus München - Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und Kiew

Ein Antrag für eine Sozialwohnung kann nur gestellt werden, wenn eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis ist bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Wohnungsanträge ohne gültige Aufenthaltserlaubnis müssen abgelehnt werden.

Alle weiteren Voraussetzungen für einen Antrag auf eine Sozialwohnung finden Sie auf der Website für Geförderten Wohnraum. Der Antrag für eine Sozialwohnung kann online unter https://sowon.muenchen.de gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der großen Menge eingehender Anträge zu langen Bearbeitungszeiten (circa 6 Monate) kommt. Die Vergabe von Wohnungen erfolgt in der Reihenfolge der Dringlichkeit. Derzeit warten in München rund 22.000 Haushalte auf eine Wohnung. Jährlich werden aber nur rund 3.400 Wohnungen zur Vermietung frei.

Freifinanzierter Wohnraum

Freifinanzierter Wohnraum wird über Immobilienportale, wie beispielsweise ImmoScout angeboten.

Übernahme von Mietkosten

Mietkosten können bis zu den Mietobergrenzen übernommen werden.

Mietzuschuss im Rahmen von Wohngeld

Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerber Leistungsgesetz erhalten können Sie kein Wohngeld beantragen.

Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete durch eigenes Einkommen bestritten wird.

Die Voraussetzungen für die Beantragung von Wohngeld sind:

  • Gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Eigenes Einkommen, keine Transferleistungen (AsylblG, Jobcenter, SGB XII)
  • Anmeldung des Wohnsitzes in München
  • Eigener Mietvertrag

Grundsätzliche nicht wohngeldfähig ist die Unterbringung in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Notunterkünften und dergleichen)

Die Bearbeitungsdauer liegt derzeit bei mindestens 10 bis 12 Monaten.

Hilfe bei Fragen zu Mietverträgen von Wohnraum

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Geflüchtete aus der Ukraine in Mietwohnungen aufzunehmen:

  • als Besuch,
  • im Rahmen eines Miet- oder Untermietvertrags.

Die Regelungen des Mietrechts sind von Bürger*innen zu beachten, die Wohnraum zur Verfügung stellen. Sie können sich einen Überblick in unserem Infoblatt Wohnraum für Geflüchtete verschaffen oder Sie wenden sich an die Mietberatung im Amt für Wohnen und Migration, wenn Sie sich persönlich beraten lassen möchten. Sie können Ihre mietrechtlichen Fragen auch per E-Mail an mietberatung.soz@muenchen.de senden.

  • Anmeldung: 089  233 - 40200

  • Hotline: 089 233 – 40057 (Montag bis Mittwoch von 13.30 bis 15 Uhr und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr)

Weitere Infos für Geflüchtete aus der Ukraine