Infos zu Covid und Unternehmen
Zu den Soforthilfen für Unternehmen und Selbständige durch Stadt, Freistaat und IHKs finden Sie hier aktuelle Informationen.
Hinweise zur Corona Soforthilfe in der Landeshauptstadt München
Alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe Corona wurden mit Anschreiben vom November 2022 bzw. September 2024 an Ihre Pflicht erinnert, ihren Liquiditätsengpass zu prüfen und ggf. zu viel erhaltene Soforthilfe zurückzuerstatten. Das Verfahren konnte online über den erhaltenen Link durchgeführt werden. Die Frist für die letztmögliche Rückmeldung ist am 31.12.2024 abgelaufen.
Wurden die notwendigen Auskünfte nicht erteilt wurde bzw. wird der Bewilligungsbescheid wegen Verstoßes gegen diese Auflage gemäß Art. 49 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen. Entsprechende Bescheide werden derzeit erstellt und versendet.
Für allgemeine Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Servicehotline (werktags 9 - 11 und 13 - 15 Uhr) unter Tel 089 57 90 7066 oder per Mail unter info@soforthilfecorona.bayern.de zur Verfügung.
Für konkrete Rückfragen zu Ihren Bescheiden wenden Sie sich bitte an die auf Ihrem Bescheid angegebene Mailadresse.
Da uns derzeit eine Vielzahl an Rückmeldungen erreicht, bitten wir Sie um etwas Geduld.