Neue Grundschule auf Klinikgelände Harlaching
Auf dem Gelände des Klinikums Harlaching sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Grundschule geschaffen worden.
Projekt
Auf dem Areal der Klinik Harlaching entsteht eine dreizügige Grundschule mit Mensa und Doppelsporthalle. Geplant ist ein sehr kompaktes, fünfgeschossiges Gebäude mit integrierter Doppelsporthalle und Tiefgarage. Teile des Dachs werden als Pausenhof und Freisportflächen genutzt. Es ist vorgesehen, die Fassaden- und Dachflächen so weit wie möglich zu begrünen und neue Bäume entlang von Seyboth- und Theodolindenstraße zu pflanzen. Die Sporthalle soll außerhalb der Schulzeiten auch für weitere Nutzergruppen wie örtliche Vereine zur Verfügung stehen. Das Planungsgebiet umfasst zudem ein Wohnheim für Klinikpersonal im Bestand, das durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert wird.
Das über 14 Hektar große Klinikgelände Harlaching wird gemäß Masterplan von 2020 in mehreren Bauphasen zu einem lebendigen Klinik- und Medizinstandort entwickelt. Der Grundschulneubau auf dem Areal soll die Grundschule Rotbuchenstraße entlasten und die wohnortnahe Schulversorgung sichern. Der zugehörige Bebauungsplan mit Grünordnung wurde im Juni 2023 als Satzung beschlossen. Die neue Schule wird voraussichtlich 2027 in Betrieb gehen.
Lage
Das 0,86 Hektar große Planungsgebiet im 18. Stadtbezirk Harlaching-Untergiesing ist etwa zwei Kilometer entfernt von der U-Bahn-Station Mangfallplatz. Die neue Schule wird im nordöstlichen Bereich des Baufelds an der Ecke Seyboth-, Theodolindenstraße errichtet.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand im Sommer 2020 statt. Im März 2022 wurden die aktuellen Planungen in der öffentlichen Sitzung des Bezirksausschusses 18 vorgestellt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte von Dezember 2022 bis Januar 2023.
Chronologie
10.11.2023 Inkrafttreten des Bebauungsplans
06/2023 Satzungsbeschluss
12/2022 bis 01/2023 Öffentliche Auslegung nach§ 3 Abs. 2 BauGB
09/2022 Billigungs- und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
07 bis 09/2020 Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
02/2020 Aufstellungsbeschluss für Bebauungspläne im Rahmen der Schulbauoffensive 2013 bis 2030 (hier: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2159)