Bezahlbarer Wohnraum an der Gallmayerstraße
Mit einem sektoralen Bebauungsplan sollen bezahlbare Wohnungen in Haidhausen anteilig gesichert werden.
Aktuelles
Beteiligung der Öffentlichkeit
Von Dienstag, 9. Juli bis Freitag, 9. August 2024 wird der Entwurf des Bebauungsplans im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans über die digitale Beteiligungsplattform Bauleitplanung online München äußern.
Die Planungsunterlagen sowie Möglichkeiten zu Äußerungen und Stellungnahmen finden Sie auf der Plattform bauleitplanung.muenchen.de.
Weitere Auslegungsorte
Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum vom 9. Juli 2024 bis 9. August 2024 auch an folgenden Auslegungsorten über die Planungen informieren:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a),
Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr
Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer 089/233-23221 während der Dienstzeit Montag bis Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr und Freitag von 9.30 bis 12 Uhr als auch per E-Mail unter plan.ha2-21v@muenchen.de zur Verfügung.
Das Projekt
![Umgriff Planungsgebiet Gallmayerstraße](/.resources/lhmTemplates/themes/lhm/assets/images/placeholder-image-280x186.png)
Lage
Das Gebiet liegt im 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen in der Nähe des Rosenheimer Platzes. Es befindet sich südlich der Rosenheimer Straße und des Rosenheimer Platzes, westlich der Franziskanerstraße, nördlich der Gallmayerstraße und östlich der Schleibingerstraße und umfasst eine Fläche von etwa 0,56 Hektar.
Ziel der Planung
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anteilige Sicherung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum nach § 9 Absatz 2d Nr. 3 BauGB
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für bestehendes, bislang nicht realisiertes Baurecht nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 BauGB ist ein Anteil von 40 % gefördertem Wohnen geplant, davon 20 % Einkommensorientierte Förderung (EOF) und 20 % München Modell Miete (MM-Miete)
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Beitrag zu der angespannten Münchner Wohnungsmarktsituation
Besonderheit: sektoraler Bebauungsplan
Derzeit liegt hier kein qualifizierter Bebauungsplan vor, das heißt es besteht Baurecht nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 BauGB. Würde ein Vorhaben allein danach beurteilt werden, hätte die Stadt hier keine Möglichkeit Vorgaben zur Art des Wohnens zu machen. Wer hier neu baut, musste somit bisher keine geförderten Wohnungen bereitstellen. Mit dem „sektoralen Bebauungsplan“ nach § 9 Absatz 2d BauGB liegt den Kommunen seit Sommer 2021 jedoch ein Instrument vor, durch das die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch in „34er-Gebieten“ ausgeschöpft werden können.