Bezahlbarer Wohnraum an der Gallmayerstraße
Mit einem sektoralen Bebauungsplan sollen bezahlbare Wohnungen in Haidhausen anteilig gesichert werden.
Das Projekt
Lage
Das Gebiet liegt im 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen in der Nähe des Rosenheimer Platzes. Es befindet sich südlich der Rosenheimer Straße und des Rosenheimer Platzes, westlich der Franziskanerstraße, nördlich der Gallmayerstraße und östlich der Schleibingerstraße und umfasst eine Fläche von etwa 0,56 Hektar.
Ziel der Planung
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anteilige Sicherung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum nach § 9 Absatz 2d Nr. 3 BauGB
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für bestehendes, bislang nicht realisiertes Baurecht nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 BauGB ist ein Anteil von 40 % gefördertem Wohnen geplant, davon 20 % Einkommensorientierte Förderung (EOF) und 20 % München Modell Miete (MM-Miete)
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Beitrag zu der angespannten Münchner Wohnungsmarktsituation
Besonderheit: sektoraler Bebauungsplan
Derzeit liegt hier kein qualifizierter Bebauungsplan vor, das heißt es besteht Baurecht nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 BauGB. Würde ein Vorhaben allein danach beurteilt werden, hätte die Stadt hier keine Möglichkeit Vorgaben zur Art des Wohnens zu machen. Wer hier neu baut, musste somit bisher keine geförderten Wohnungen bereitstellen. Mit dem „sektoralen Bebauungsplan“ nach § 9 Absatz 2d BauGB liegt den Kommunen seit Sommer 2021 jedoch ein Instrument vor, durch das die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch in „34er-Gebieten“ ausgeschöpft werden können.
Chronologie
07-08/2024: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs: Vereinfachtes Verfahrens gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB
07.12.2022 Aufstellungsbeschluss für den sektoralen Bebauungsplan Nr. 2185