Bürgerschaftliches Engagement in der Stadtentwicklung
Sie wollen einen Beitrag zum bürgerschaftlichen Dialog zu Themen der Stadtentwicklung leisten oder sich konkret für Ihr Stadtviertel einsetzen?
Wir unterstützen Sie!
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben.
Es stehen zwei Förderprogramme zur Verfügung:
- Förderprogramm „Bürgerinnen und Bürger gestalten ihre Stadt – Bürgerbeteiligung in den Stadtbezirken"
- Förderprogramm „Förderung des Dialogs zu Themen der Stadtentwicklung und Stadtplanung“
Für eine erste Beratung, welches Förderprogramm für Ihr Vorhaben in Frage kommt, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle für Bürgerschaftliches Engagement im PlanTreff. Schreiben Sie uns: engagement.plan@muenchen.de
Die Förderprogramme
Folgende Förderprogramme stehen zur Verfügung
Das Förderprogramm „Bürgerinnen und Bürger gestalten ihre Stadt – Bürgerbeteiligung in den Stadtbezirken" unterstützt Vorhaben der Bürgermitwirkung, die zu sozialen, ökologischen und raumbezogenen Herausforderungen im Stadtviertel
- frühzeitig mit allen relevanten Akteur*innen vor Ort Vorschläge erarbeiten,
- Konflikte lösen,
- die Identifikation mit dem Stadtteil erhöhen,
- die örtliche Selbstorganisationsfähigkeit erhöhen und
- außerhalb der Bauleitplanung und Städtebauförderung stattfinden.
Die Besonderheit des Programms liegt in der Verzahnung von Zivilgesellschaft, Stadtbezirkspolitiker*innen und Verwaltung:
- aktivierende Information und Einbeziehung der Zivilgesellschaft
- der Bezirksausschuss (BA) beteiligt sich finanziell an der Förderung
- es werden Ansprechpersonen in der Stadtverwaltung benannt (Betreuungsreferat)
Antragsberechtigt sind Initiativen und juristische Personen.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Insgesamt stehen jährlich 30.000 Euro zur Verfügung. Jedes Projekt kann mit maximal 10.000 Euro pro Antrag und Jahr gefördert werden. Das Vorhaben muss klar abgegrenzt sein. Eine Förderung ist ausgeschlossen, sofern anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten. Es sind Eigenmittel in angemessener Höhe einzubringen.
Hinweis: Die finanziellen Mittel zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements werden als freiwillige Leistungen gemäß der jeweils gültigen Zuschussrichtlinie bereitgestellt. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf; sie sind abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Wie stelle ich einen Antrag?
Dem Antrag muss ein Beschluss zur anteiligen Mitfinanzierung (mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten) durch den zuständigen Bezirksausschuss (BA) beiliegen. Planen Sie daher die Projektvorstellungen im BA frühzeitig ein. Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Ihres zuständigen Bezirksausschusses.
Bei Fragen rund um das Antragsverfahren unterstützt Sie die Koordinationsstelle für Bürgerschaftliches Engagement im PlanTreff gern. Kommen Sie frühzeitig auf uns zu.
Alle erforderlichen Antragsunterlagen
- das ausgefüllte Antragsformular
- die inhaltliche Beschreibung des Projektes,
- den Kosten- und Finanzierungsplan,
- die Beschreibung der benötigten personellen Ressourcen,
- den zeitlichen Ablauf des Vorhabens,
- den räumlichen Bezug sowie
- den Beschluss des zuständigen Bezirksausschusses
senden Sie am besten per E-Mail an engagement.plan@muenchen.de.
Welche Fristen sind zu beachten?
Anträge können bis 31. Dezember für das Folgejahr bei der Koordinationsstelle für Bürgerschaftliches Engagement im PlanTreff eingereicht werden. Wir empfehlen das Vorhaben bis spätestens Oktober im Bezirksausschuss vorzustellen.
Nach einer formalen Vorprüfung durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden die Anträge von der Lenkungsgruppe „Stadtsanierung" begutachtet. Eine Entscheidung über die Anträge erfolgt in der Regel bis zum 31. März.
Das „Förderprogramm zur Förderung des Dialogs zu Themen der Stadtentwicklung und Stadtplanung“ unterstützt Projekte und Maßnahmen,
- die das bürgerschaftliche Engagement im Bereich der Stadt(teil)entwicklung und Stadtplanung fördern,
- deren Konzeption mit der Koordinationsstelle für Bürgerschaftliches Engagement im PlanTreff abgestimmt ist,
- die einen innovativen bzw. Modellcharakter haben und
- die außerhalb der Bauleitplanung und Städtebauförderung stattfinden.
Antragsberechtigt sind Initiativen und juristische Personen.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Insgesamt stehen jährlich 30.000 Euro zur Verfügung. Jedes Projekt kann mit maximal 10.000 Euro pro Antrag und Jahr gefördert werden. Das Vorhaben muss klar abgegrenzt sein. Eine Förderung ist ausgeschlossen, sofern anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten. Es sind Eigenmittel in angemessener Höhe einzubringen.
Hinweis: Die finanziellen Mittel zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements werden als freiwillige Leistungen gemäß der jeweils gültigen Zuschussrichtlinie bereitgestellt. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf; sie sind abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Wie stelle ich einen Antrag?
Bei Fragen rund um das Antragsverfahren unterstützt Sie die Koordinationsstelle für Bürgerschaftliches Engagement im PlanTreff gern. Kommen Sie frühzeitig auf uns zu.
Alle erforderlichen Antragsunterlagen
- das ausgefüllte Antragsformular
- Angaben zur antragstellenden Person mit Anlagen (z.B. aktueller Registerauszug);
- eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme / des Projekts (Konzeption), aus der ersichtlich wird, welche Leistungen für welchen Personenkreis, in welchem Umfang, an welchem Ort erbracht werden sollen,
- den Gesamtkosten- und Gesamtfinanzierungsplan,
- jeweils eine Bestätigung dafür, dass weder Verbindlichkeiten, die die zweckentsprechende Durchführung der Maßnahmen gefährden, noch Vermögenswerte, die eine zweckentsprechende Durchführung der Maßnahme auch ohne Beteiligung der Landeshauptstadt München ermöglichen würden, vorhanden sind;
- ggf. der Stellenplan, aus dem die personelle und organisatorische Konzeption ersichtlich ist (z.B. wöchentliche Arbeitszeit)
Bitte nutzen Sie das bereitgestellte Antragsformular und reichen Ihren Antrag am besten per E-Mail an engagement.plan@muenchen.de ein.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Der Antrag sollte jedoch spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn der Koordinationsstelle für Bürgerschaftliches Engagement im PlanTreff vorliegen. Eine Prüfung erfolgt inhaltlich nach den Vorgaben der Förderrichtlinie.