Mitreden in der Bauleitplanung
Hier finden Sie Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren, zu denen Sie sich derzeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußern können.
Bauleitplanung Online München
Für die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Öffentlichkeit, sich im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu einzelnen Planungen äußern, gibt es die Plattform "Bauleitplanung Online München". Dort können Interessierte während der einmonatigen Auslegungsdauer alle Unterlagen zu einem Bebauungsplan oder einem Flächennutzungsplan einsehen und sich dazu äußern.
Hinweis: Die einzelnen Verfahren sind nur während der einmonatigen Auslegungsdauer sichtbar.
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Südlich des Kapellenwegs wird ein neuer U-Bahnhof für die Linie U9 geplant. Von 30. Oktober bis 2. Dezember 2024 wird der Entwurf des Bebauungsplans im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans über die digitale Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München äußern. Dort finden Sie auch die Planungsunterlagen.
Außerdem liegen die Unterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a), von Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr öffentlich aus.
Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung stehen Ihnen während der Dienstzeit für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer (089) 233-28565 oder per E-Mail unter plan.bp2177@muenchen.de zur Verfügung.
Aktuelle Planfeststellungsverfahren
Bekanntmachung
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Landeshauptstadt München, Verlängerung der U5 West vom Laimer Platz bis Pasing - Abschnitt PA 77, U-Bahnhof Laimer Platz bis U-Bahnhof Willibaldstraße, Änderungsantrag vom 18.04.2024 zum Planfeststellungsbeschluss vom 21. November 2019 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 17. Juni 2020 und der Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse vom 4. Januar 2022 und 7. Juni 2023 gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
Tektur C – U-Bahnhof Willibaldstraße: Geänderte Entrauchungsöffnungen, zusätzlicher Aufzug am Aufgang Nord-West und Bauwerksanpassung im Bereich Aufgang Süd-West, Verschiebung der Netzersatzanlage in den Bereich nördlich der Josef-Felder-Straße nahe des Pasinger Bahnhofs, zusätzliche Baustelleneinrichtungsfläche an der Silberdistelstraße und lärmintensive Betonarbeiten zur Deckelherstellung an der Gotthardstraße
Die Regierung von Oberbayern hat im Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes am 24. September 2024 den Änderungsplanfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der U5 West vom Laimer Platz bis Pasing durch die Landeshauptstadt München erlassen.
Der Plan wird festgestellt. Er umfasst eine Vielzahl von Berichten, Zeichnungen und Plänen.
Der Änderungsplanfeststellungsbeschluss ist mit Nebenbestimmungen versehen.
Der Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Unterlagen in der Zeit
vom 23. Oktober bis einschließlich 5. November 2024
bei der
Landeshauptstadt München,
Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Blumenstraße 28b, 80331 München,
Auslegungsraum 071 Erdgeschoss
(barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, Blumenstraße 28a),
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen finden Sie auch hier.
Rechtlich maßgebend sind gemäß Artikel 27a Absatz 1 Satz 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) jedoch allein die in Papierform ausliegenden Unterlagen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (Artikel 74 Absatz 5 Satz 3 BayVwVfG). Dies gilt nicht für diejenigen, denen der Beschluss individuell zugestellt worden ist.
Die auszulegenden Planunterlagen sind zusätzlich mit Beginn der Auslegung über diesen Link erreichbar.
München, 8. Oktober 2024
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Allgemeine Informationen zu Planfeststellungsverfahren
Definition
Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Der am Ende erlassene Planfeststellungsbeschluss bündelt mehrere sonst einzeln zu beantragende Genehmigungen. Betroffene Bürger*innen, aber auch Träger öffentlicher Belange können Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist hauptsächlich an Infrastrukturverfahren wie dem Neubau oder der Sanierung von S-Bahn, U-Bahn, Trambahnlinien, Bahnhöfen und Haltestellen beteiligt.
Planungsphase
Der Vorhabenträger erstellt Pläne und Untersuchungen. Vorhabenträgerin ist zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Münchner Verkehrsgesellschaft.
Anhörungsverfahren
Einreichen der Planunterlagen
Der Vorhabenträger reicht die Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde ein - in der Regel ist das die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Die Landeshauptstadt München informiert im Amtsblatt und im Internet, wo und wann sie die Unterlagen für die Bürger*innen im Auftrag der Anhörungsbehörde zur Einsichtnahme auslegt. Die Auslegung dauert einen Monat. Auch in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur wird auf die Auslegung hingewiesen. Hier geht es zu den Bekanntmachungen im Internet.
Einwendungen
Von der Planung betroffene Bürger*innen haben die Möglichkeit, bei der Anhörungsbehörde bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen vorzubringen. Die Kontaktdaten sind in der Bekanntmachung zu finden. Alternativ können Einwendungen auch bei der Landeshauptstadt München vorgebracht werden, die diese an die Anhörungsbehörde weiterleitet.
Erörterungstermin
Gegebenenfalls lädt die Anhörungsbehörde zu einem Erörterungstermin: Dort werden die Einwendungen der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (beispielsweise der Landeshauptstadt München oder von Naturschutzverbänden) behandelt und versucht, im Dialog eine Lösung zu finden. Das Ergebnis wird protokolliert und fließt in die abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde an die Planfeststellungsbehörde ein, die für diese empfehlenden Charakter hat. Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.
Genehmigung
Planfeststellungsbeschluss
Die Planfeststellungsbehörde erlässt nach Prüfung der Unterlagen und Abwägung aller Stellungnahmen den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird nach Bekanntmachung in den Medien für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.
Klagemöglichkeit
Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit der Klage.