Mitreden in der Bauleitplanung

Hier finden Sie Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren, zu denen Sie sich derzeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußern können.

Bauleitplanung Online München

Für die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Öffentlichkeit, sich im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu einzelnen Planungen äußern, gibt es die Plattform "Bauleitplanung Online München". Dort können Interessierte während der einmonatigen Auslegungsdauer alle Unterlagen zu einem Bebauungsplan oder einem Flächennutzungsplan einsehen und sich dazu äußern.

Hinweis: Die einzelnen Verfahren sind nur während der einmonatigen Auslegungsdauer sichtbar.

Aktuelle Bauleitplanverfahren

In der Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt sollen 70 bezahlbare Wohnungen entstehen.

Von 23. April bis 23. Mai wird der Entwurf des sektoralen Bebauungsplans Nr. 2198 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit auf der digitalen Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München über den Planungsstand informieren und dazu äußern.

Außerdem liegen die Unterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a), von Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr aus. Mitarbeiter*innen des Referats stehen telefonisch unter (089) 233-25359 oder per E-Mail unter plan.ha2-21v@muenchen.de für Auskünfte zur Verfügung.

Auf dem Vereinsgelände am Aumeisterweg soll ein neuer Center Court für zirka 6.500 Zuschauer*innen entstehen. Dafür wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Von Montag, 5. Mai bis Donnerstag, 5. Juni 2025 liegen die Planungsunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches aus. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die Pläne für das Iphitos-Vereinsgelände informieren und sich zum städtebaulichen Entwurf äußern.

Am Donnerstag, 15. Mai um 19 Uhr findet die öffentliche Erörterungsveranstaltung im Gymnasium Neufreimann, Ungererstraße 191 / Ecke Domagkstraße (U6 Alte Heide) statt. Alle Interessierten haben die Möglichkeit, sich umfassend über die Planungen zu informieren und sich dazu zu äußern. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Planungsunterlagen sowie Möglichkeiten zu Äußerungen und Stellungnahmen finden Sie auf der Plattform bauleitplanung.muenchen.de

Weitere Auslegungsorte finden Sie hier.

Für die Kistlerstraße in Obergiesing wird ein sektoraler Bebauungsplan aufgestellt.

Von 9. Mai bis 11. Juni 2025 liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2186 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) aus. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit auf der digitalen Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München über den Planungsstand informieren und sich dazu äußern.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Weitere Auslegungsorte finden Sie hier.

An der Friedenheimer Brücke entsteht ein neues Wohn- und Geschäftsviertel.

Von 20. Mai bis 23. Juni 2025 werden der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2147 und der Entwurf des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit auf der digitalen Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München über den Planungsstand informieren und dazu äußern.

Außerdem liegen die Unterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28a), von Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr aus. Mitarbeiter*innen des Referats stehen telefonisch unter (089) 233-25299 oder per E-Mail unter plan.ha2-22v@muenchen.de für Auskünfte zur Verfügung. Auskünfte zum Flächennutzungsplan: plan.fnp@muenchen.de, Telefon 089/233-22562

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Bekanntmachung

Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Neubau der Straßenbahnstrecke Tram-Westtangente in München; Planfeststellungsverfahren nach § 28 PBefG mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellungsabschnitt 2 von der Wendeschleife am Waldfriedhof bis zum U-Bahnhof Aidenbachstraße; Tektur C

  1. Die Antragsunterlagen können in der Zeit vom 21. Mai bis einschließlich 20. Juni 2025 auf der Internetseite des UVP-Portals der Länder eingesehen werden.
  2. Jeder, dessen Belange durch die Planungsänderung erstmals oder stärker als bisher berührt werden, kann bis spätestens zwei Monate nach Ende der Auslegung, also bis zum Ablauf des 20. August 2025, bei der Landeshauptstadt München oder bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Anerkannte Natur- und Umweltschutzverbände sowie anerkannte Verbände nach dem Behindertengleichstellungsgesetz im Sinne des Artikel 73 Absatz 4 Satz 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes können innerhalb derselben Frist bei den beiden vorgenannten Behörden schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu der Planänderung abgeben. Einwendungen und Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Regierung von Oberbayern können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 089/2176-2152 erhoben werden. Einwendungen und Stellungnahmen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, unter der Adresse poststelle@reg-ob.bayern.de erhoben werden. Einwendungen mit „konventioneller“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur sind unwirksam.

    Einwendungen, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben werden, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Nicht formgerecht vorgebrachte Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
  3. Werden gegen den geänderten Plan Einwendungen erhoben, so werden diese in der Regel in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen im Sinn von Nr. 1 deren Vertreter oder Bevollmächtigter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 solcher Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Nimmt ein Beteiligter am Erörterungstermin nicht teil, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.
  4. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder für einen Bevollmächtigten entstehen, können nicht erstattet werden.
  5. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  6. Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren seitens der Regierung von Oberbayern erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Die Regierung von Oberbayern kann die Daten an die Antragstellerin zur Auswertung der Stellungnahmen weiterreichen. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Diese Bekanntmachung sowie die auszulegenden Planunterlagen können gemäß Artikel 27b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BayVwVfG zusätzlich in Papierform in der Blumenstraße 31, 80331 München eingesehen werden. Dazu können Sie montags bis freitags unter der Telefonnummer 089 / 233 24719 einen Termin ausmachen. Bei Bedarf wird ein Raum mit barrierefreiem Zugang sichergestellt.

München, 20. Mai 2025
Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Allgemeine Informationen zu Planfeststellungsverfahren

Definition

Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Der am Ende erlassene Planfeststellungsbeschluss bündelt mehrere sonst einzeln zu beantragende Genehmigungen. Betroffene Bürger*innen, aber auch Träger öffentlicher Belange können Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist hauptsächlich an Infrastrukturverfahren wie dem Neubau oder der Sanierung von S-Bahn, U-Bahn, Trambahnlinien, Bahnhöfen und Haltestellen beteiligt.

Planungsphase

Der Vorhabenträger erstellt Pläne und Untersuchungen. Vorhabenträgerin ist zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Münchner Verkehrsgesellschaft.

Anhörungsverfahren

Einreichen der Planunterlagen

Der Vorhabenträger reicht die Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde ein - in der Regel ist das die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Landeshauptstadt München informiert im Amtsblatt und im Internet, wo und wann sie die Unterlagen für die Bürger*innen im Auftrag der Anhörungsbehörde zur Einsichtnahme auslegt. Die Auslegung dauert einen Monat. Auch in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur wird auf die Auslegung hingewiesen. Hier geht es zu den Bekanntmachungen im Internet.

Einwendungen

Von der Planung betroffene Bürger*innen haben die Möglichkeit, bei der Anhörungsbehörde bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen vorzubringen. Die Kontaktdaten sind in der Bekanntmachung zu finden. Alternativ können Einwendungen auch bei der Landeshauptstadt München vorgebracht werden, die diese an die Anhörungsbehörde weiterleitet.

Erörterungstermin

Gegebenenfalls lädt die Anhörungsbehörde zu einem Erörterungstermin: Dort werden die Einwendungen der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (beispielsweise der Landeshauptstadt München oder von Naturschutzverbänden) behandelt und versucht, im Dialog eine Lösung zu finden. Das Ergebnis wird protokolliert und fließt in die abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde an die Planfeststellungsbehörde ein, die für diese empfehlenden Charakter hat. Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Genehmigung

Planfeststellungsbeschluss

Die Planfeststellungsbehörde erlässt nach Prüfung der Unterlagen und Abwägung aller Stellungnahmen den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird nach Bekanntmachung in den Medien für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.

Klagemöglichkeit

Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit der Klage.

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