Schule und Sport an der Bauseweinallee

An der Bauseweinallee, zwischen Ober- und Untermenzing, sollen eine Realschule, Sporteinrichtungen und ein Grünzug entstehen.

Projekt

Umgriff Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2161, Bauseweinallee
LHM

Das Planungsgebiet südlich der Von-Kahr-Straße und westlich der Bauseweinallee ist etwa 14,5 Hektar groß. Der südöstliche Teilbereich liegt in Pasing-Obermenzing, der nordwestliche Teilbereich in Allach-Untermenzing.

Realschule und Sportanlagen

Um auch künftig eine ausreichende und pädagogisch anspruchsvolle Schulversorgung gewährleisten zu können, muss die Schulplanung im Münchner Nordwesten an die steigenden Schüler*innenzahlen angepasst werden. Daher werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine fünfzügige Realschule mit Dreifachsporthalle und Freisportflächen an der Prof.-Eichmann-Straße geschaffen. Durch die Verlagerung der Städtischen Carl-Spitzweg-Realschule an den neuen Standort wird das Schulzentrum an der Pfarrer-Grimm-Straße entlastet.

Bestandteil des Projekts ist zudem eine Bezirkssportanlage und der sogenannte Grünzug-M, der für Freizeit und Erholung genutzt werden kann und die ökologische Vernetzung der Grünzüge stärken soll. Ursprünglich umfassten die Planungen auch den Bau einer neuen Feuerwache, die nun am Standort Pasinger Heuweg realisiert wird.

Verfahrensstand

Der Stadtrat hat im März 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2161 beschlossen. Die Ergebnisse der Prüfaufträge aus dem Aufstellungsbeschluss wurden dem Stadtrat im November 2024 vorgestellt. Die Planungsziele aus dem Aufstellungsbeschluss zur Bauseweinallee, unter anderem die Umsetzung des Grünzugs als öffentliche Grünfläche, werden weiterverfolgt und innerhalb eines Nutzungskonzepts neu geordnet. Aufgrund der aktuellen Grundstücksverfügbarkeit konzentriert sich die Neuordnung vorerst auf die städtischen Flächen innerhalb des Planungsumgriffs.

Chronologie

11/2024: Bericht zu den Ergebnissen der Prüfaufträge aus dem Aufstellungsbeschluss 
03/2023: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2161

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