Mitreden in der Bauleitplanung

Hier finden Sie Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren, zu denen Sie sich derzeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußern können.

Bauleitplanung Online München

Für die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Öffentlichkeit, sich im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu einzelnen Planungen äußern, gibt es die Plattform "Bauleitplanung Online München". Dort können Interessierte während der einmonatigen Auslegungsdauer alle Unterlagen zu einem Bebauungsplan oder einem Flächennutzungsplan einsehen und sich dazu äußern.

Hinweis: Die einzelnen Verfahren sind nur während der einmonatigen Auslegungsdauer sichtbar.

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Auf einem Teil des Telekom-Geländes zwischen der Pappenheim- und Blutenburgstraße in der Maxvorstadt sollen zirka 170 Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Gewerbeflächen entstehen. Dazu wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Von 29. August bis 30. September hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2089 ist in dieser Zeit auf der digitalen Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München zu finden. 

Zusätzlich liegen die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071, von Montag bis Freitag, 6 bis 18 Uhr, aus.

Weitere Infos zum Projekt

Auf dem ehemaligen Knorr-Bremse-Areal am Oberwiesenfeld ist ein durchmischtes Quartier geplant. Dazu werden ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert.

Von 29. August bis 30. September sind der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2142 sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/64 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) ausgelegt. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit auf der digitalen Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München über den Planungsstand informieren und sich dazu äußern.

Zusätzlich können die Unterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum, barrierefreier Eingang Blumenstraße 28 a), von Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr eingesehen werden.

Weitere Infos zum Projekt

Eine neue Feuerwache soll auf städtischen Flächen an der Lerchenauer Straße in Feldmoching auf bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücken entstehen. Mit dem Neubau wird die Berufsfeuerwehr München dann an insgesamt zwölf Standorten im Stadtgebiet präsent sein. Für das Vorhaben soll zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. In der Folge ist ein Baugenehmigungsverfahren im Außenbereich gemäß § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch geplant.

Von 29. September bis 29. Oktober kann sich die Öffentlichkeit auf der digitalen Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online München zu dem Vorhaben äußern. Nach Auswahl des Planverfahrens „Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung“ für den Bereich V/66 – Neubau Feuerwache in Feldmoching – (§ 3 Abs. 1 BauGB) sind die Unterlagen im Bereich „Planungsdokumente“ zu finden.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, Blumenstraße 28a), von Montag bis Freitag jeweils von 6 bis 18 Uhr öffentlich ausgelegt. Auskünfte zum Flächennutzungsplan erhalten Interessierte, wenn sie eine E-Mail senden an plan.fnp@muenchen.de.

Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Momentan finden keine Auslegungen statt.

Allgemeine Informationen zu Planfeststellungsverfahren

Definition

Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Der am Ende erlassene Planfeststellungsbeschluss bündelt mehrere sonst einzeln zu beantragende Genehmigungen. Betroffene Bürger*innen, aber auch Träger öffentlicher Belange können Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist hauptsächlich an Infrastrukturverfahren wie dem Neubau oder der Sanierung von S-Bahn, U-Bahn, Trambahnlinien, Bahnhöfen und Haltestellen beteiligt.

Planungsphase

Der Vorhabenträger erstellt Pläne und Untersuchungen. Vorhabenträgerin ist zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Münchner Verkehrsgesellschaft.

Anhörungsverfahren

Einreichen der Planunterlagen

Der Vorhabenträger reicht die Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde ein - in der Regel ist das die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Landeshauptstadt München informiert im Amtsblatt und im Internet, wo und wann sie die Unterlagen für die Bürger*innen im Auftrag der Anhörungsbehörde zur Einsichtnahme auslegt. Die Auslegung dauert einen Monat. Auch in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur wird auf die Auslegung hingewiesen. Hier geht es zu den Bekanntmachungen im Internet.

Einwendungen

Von der Planung betroffene Bürger*innen haben die Möglichkeit, bei der Anhörungsbehörde bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen vorzubringen. Die Kontaktdaten sind in der Bekanntmachung zu finden. Alternativ können Einwendungen auch bei der Landeshauptstadt München vorgebracht werden, die diese an die Anhörungsbehörde weiterleitet.

Erörterungstermin

Gegebenenfalls lädt die Anhörungsbehörde zu einem Erörterungstermin: Dort werden die Einwendungen der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (beispielsweise der Landeshauptstadt München oder von Naturschutzverbänden) behandelt und versucht, im Dialog eine Lösung zu finden. Das Ergebnis wird protokolliert und fließt in die abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde an die Planfeststellungsbehörde ein, die für diese empfehlenden Charakter hat. Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.

Genehmigung

Planfeststellungsbeschluss

Die Planfeststellungsbehörde erlässt nach Prüfung der Unterlagen und Abwägung aller Stellungnahmen den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird nach Bekanntmachung in den Medien für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.

Klagemöglichkeit

Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit der Klage.

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