Mitreden in der Bauleitplanung
Hier finden Sie Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren, zu denen Sie sich derzeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußern können.
Bauleitplanung Online München
Für die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Öffentlichkeit, sich im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu einzelnen Planungen äußern, gibt es die Plattform "Bauleitplanung Online München". Dort können Interessierte während der einmonatigen Auslegungsdauer alle Unterlagen zu einem Bebauungsplan oder einem Flächennutzungsplan einsehen und sich dazu äußern.
Hinweis: Die einzelnen Verfahren sind nur während der einmonatigen Auslegungsdauer sichtbar.
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Momentan finden keine Auslegungen statt.
Aktuelle Planfeststellungsverfahren
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren nach § 28 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG): Neubau einer Zulaufstrecke zum Straßenbahnbetriebsgelände an der Ständlerstraße
Die Regierung von Oberbayern hat im Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes am 13. Februar 2026 (Geschäftszeichen: 3568.23.2_04-16-4) den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Zulaufstrecke zum Straßenbahnbetriebsgelände an der Ständlerstraße durch die Stadtwerke München erlassen.
Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern kann mit einer Ausfertigung der festgestellten Unterlagen in der Zeit vom 11. März bis einschließlich 24. März 2026 unter diesem Link eingesehen werden (bitte auf den blauen Link klicken).
Diese Bekanntmachung sowie die auszulegenden Planunterlagen können gemäß Artikel 27b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) im oben genannten Zeitraum zusätzlich in Papierform in der Blumenstraße 31, 80331 München, eingesehen werden. Dazu können Sie montags bis freitags (9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr) unter der Telefonnummer (089) 233-24719 einen Termin vereinbaren. Bei Bedarf wird ein Raum mit barrierefreiem Zugang sichergestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungbeschluss den Betroffenen, denen dieser nicht persönlich zugestellt wurde, als zugestellt (Art. 74 Abs. 5 Satz 3 BayVwVfG).
München, 10. März 2026
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Allgemeine Informationen zu Planfeststellungsverfahren
Definition
Die Planfeststellung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei bestimmten Baumaßnahmen vorgeschrieben ist. Der am Ende erlassene Planfeststellungsbeschluss bündelt mehrere sonst einzeln zu beantragende Genehmigungen. Betroffene Bürger*innen, aber auch Träger öffentlicher Belange können Einwendungen gegen die Planung vorbringen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist hauptsächlich an Infrastrukturverfahren wie dem Neubau oder der Sanierung von S-Bahn, U-Bahn, Trambahnlinien, Bahnhöfen und Haltestellen beteiligt.
Planungsphase
Der Vorhabenträger erstellt Pläne und Untersuchungen. Vorhabenträgerin ist zum Beispiel die Deutsche Bahn oder die Münchner Verkehrsgesellschaft.
Anhörungsverfahren
Einreichen der Planunterlagen
Der Vorhabenträger reicht die Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde ein - in der Regel ist das die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Die Landeshauptstadt München informiert im Amtsblatt und im Internet, wo und wann sie die Unterlagen für die Bürger*innen im Auftrag der Anhörungsbehörde zur Einsichtnahme auslegt. Die Auslegung dauert einen Monat. Auch in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur wird auf die Auslegung hingewiesen. Hier geht es zu den Bekanntmachungen im Internet.
Einwendungen
Von der Planung betroffene Bürger*innen haben die Möglichkeit, bei der Anhörungsbehörde bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegung Einwendungen vorzubringen. Die Kontaktdaten sind in der Bekanntmachung zu finden. Alternativ können Einwendungen auch bei der Landeshauptstadt München vorgebracht werden, die diese an die Anhörungsbehörde weiterleitet.
Erörterungstermin
Gegebenenfalls lädt die Anhörungsbehörde zu einem Erörterungstermin: Dort werden die Einwendungen der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (beispielsweise der Landeshauptstadt München oder von Naturschutzverbänden) behandelt und versucht, im Dialog eine Lösung zu finden. Das Ergebnis wird protokolliert und fließt in die abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde an die Planfeststellungsbehörde ein, die für diese empfehlenden Charakter hat. Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Regierung von Oberbayern oder das Eisenbahn-Bundesamt.
Genehmigung
Planfeststellungsbeschluss
Die Planfeststellungsbehörde erlässt nach Prüfung der Unterlagen und Abwägung aller Stellungnahmen den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird nach Bekanntmachung in den Medien für zwei Wochen öffentlich ausgelegt.
Klagemöglichkeit
Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit der Klage.