Vereinsgelände des Münchner Tennis- und Turnierclubs Iphitos e.V.

Auf dem Vereinsgelände am Aumeisterweg soll ein neuer Center Court für zirka 6.500 Zuschauer*innen entstehen. Dafür wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Projekt

Bebauungsplan Nr. 2195: Umgriff
LHM
Umgriff des Planungsgebiets

Auf dem Gelände des Münchner Tennis- und Turnierclubs Iphitos e.V. (MTTC Iphitos e.V.) finden jährlich an neun Tagen im April und Mai die internationalen Tennismeisterschaften von Bayern (BMW Open) als ATP-Turnier der 250er Serie statt. Iphitos e.V. hat den Zuschlag für die zukünftige Austragung der Turniere der 500er Serie erhalten. Für die Durchführung der ATP 500er Turniere muss der bestehende Center Court zukünftig durch einen neuen, größeren Center Court ersetzt werden.

Information

Projektsteckbrief

Stadtbezirk: 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann
Lage: südlich des Aumeisterwegs und westlich des Schwabinger Bachs
Fläche: zirka 3,8 Hektar
Nutzung: Münchner Tennis- und Turnierclub Iphitos e.V.
Geplant: Neubau Center Court
Grundstückseigentümer: privat
Bebauungsplan Nummer: 2195
Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Details zur Planung

Das Planungsgebiet mit einer Fläche von zirka 3,8 Hektar befindet sich im 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann. Es liegt südlich des Aumeisterwegs und westlich des Schwabinger Bachs.

Die Durchführung der ATP 500er Turniere an neun Tagen im Jahr erfordert die Ausweitung der bisherigen Kapazitäten. Deshalb soll der bestehende Center Court innerhalb des Vereinsgeländes am Aumeisterweg verlagert und erweitert werden. Geplant ist ein Neubau als kompaktes Stadion mit Überdachung für zirka 6.500 Zuschauer*innen im südlichen Bereich des Areals. Diese umfangreiche bauliche Entwicklung des Vereinsgeländes setzt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung voraus.

Mit Beschluss vom 15. Mai 2024 „Sportstadt München – Tennis als Breitensport und Imageträger“ hat der Stadtrat die Unterstützung des Vorhabens signalisiert und einen Beitrag zur Mitfinanzierung in Aussicht gestellt. Im Vorgriff auf ein mögliches Bauleitplanverfahren wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, um die Rahmenbedingungen der Planung zu ermitteln und eine erste Einschätzung zur Umsetzbarkeit eines größeren Center Court zu erhalten. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für Standort und Größe des neuen Center Court sind der Erhalt des wertvollen Baumbestands und die Berücksichtigung des Denkmalschutzes unter Bewahrung der funktionalen Zusammenhänge des Vereinsbetriebs.

Am 12. Juni 2024 hat der Stadtrat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, auf Basis zweier Standortvarianten der Machbarkeitsstudie in südlicher oder in zentraler Lage des Vereinsgeländes den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2195 aufzustellen.

Der ursprünglich geplante Center Court mit temporären Tribünen für die ATP-Turniere wurde zu einem dauerhaften, überdachten Neubau weiterentwickelt. Er bietet Platz für zirka 6.500 Zuschauer*innen und kommt ohne jährlichen Auf- und Abbau aus. Der wirtschaftliche Aufwand sowie die Belastung für die umgebende Bebauung durch die umfangreichen Aufbaumaßnahmen können so reduziert werden. Die feste Bauweise verbessert den Lärmschutz und erlaubt eine begrünte Fassade zur Klimaanpassung.

Im Alltag dient der neue Center Court dem regulären Vereinssport. Nur während der ATP-Turniere wird seine volle Kapazität genutzt. Ein Verkehrskonzept sieht hierfür vor, die Stellplätze für Besucher*innen in bestehenden umliegenden Parkhäusern nachzuweisen. Eine Sichtraumanalyse zeigt, dass sich der Neubau aufgrund der umgebenden Bäume in die Nachbarschaft integriert und weder das Landschaftsbild noch das Gartendenkmal Englischer Garten sowie das Denkmal Max-Planck-Institut beeinträchtigt. Auch negative Auswirkungen auf das benachbarte Landschaftsschutzgebiet sind nicht zu erwarten.

Von 5. Mai bis 5. Juni 2025 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches durchgeführt. Es fand in diesem Zeitraum auch eine Erörterungsveranstaltung statt.

Chronologie

05-06/2025: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch mit Erörterung
06/2024: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2195
05/2024: Beschluss „Sportstadt München - Tennis als Breitensport und Imageträger"

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung

    Stadtplanung - Planungsgruppe Bezirk Ost (Stadtbezirk 14 und 15)

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