Anträge und Abrechnung
Um Mittel aus der Münchner Förderformel zu erhalten, müssen Kindertageseinrichtungen einen Antrag stellen. Außerdem müssen sie eine Endabrechnung einreichen.
Beantragung der Förderung
Um Mittel aus der Münchner Förderformel zu erhalten, müssen Kindertageseinrichtungen einen Antrag stellen. Die Förderung für die Faktoren und weiteren Förderbestandteile der Münchner Förderformel wird grundsätzlich für einen ganzen Bewilligungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember gewährt.
Zur Finanzierung erstattet die Landeshautstadt München den freigemeinnützigen und sonstigen Trägern auf Antrag die Differenz zwischen dem von den Trägern festzusetzenden, einkommensabhängig reduzierten Elternentgelt und dem in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einkommensbezogen festgelegten Höchstentgelt (Differenzförderung). Die Förderung für die Differenzförderung der Münchner Förderformel wird grundsätzlich für einen ganzen Bewilligungszeitraum vom 1. September bis 31. August gewährt.
Fristen und Ablauf
Erstanträge und Folgeanträge müssen bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Bewilligungszeitraums dem Geschäftsbereich KITA bei der Geschäftsstelle Zuschuss eingegangen sein.
Ausnahmen gelten für unterjährig neu gegründete Kindertageseinrichtungen. Diese können auch im laufenden Bewilligungszeitraum in die Förderung einsteigen. Für diese Neugründungen muss der Antrag spätestens bis zum Ende des Monats der Betriebsaufnahme eingegangen sein.
Jeder Träger erhält individuell einen Endabrechnungsbescheid zur BayKiBiG-Förderung. Dieser Bescheid wird nach der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig. Nach Bestandskraft des Endabrechnungsbescheides nach BayKiBiG muss der Träger innerhalb eines Monats den Antrag auf Endabrechnung nach der Münchner Förderformel bei der Geschäftsstelle Zuschuss einreichen.
Die Geschäftsstelle Zuschuss prüft die eingereichten Unterlagen und teilt der Trägerin beziehungsweise dem Träger die Entscheidung durch einen schriftlichen Bescheid mit.
Information und Beratung
Weitere wichtige Informationen finden Sie in den jeweiligen Zuschussrichtlinien. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Beantragung der Fördermittel haben, wenden Sie sich gerne für die Faktoren und weiteren Förderbestandteile der Münchner Förderformel an die Geschäftsstelle Zuschuss. Bei Fragen zur Differenzförderung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Gebührenstelle.
Formulare Förderantrag 2021
Hier finden Sie alle Unterlagen für die Beantragung der Förderung. Bitte beachten Sie alle hierfür notwendigen Formulare und Hinweisblätter für die einzelnen Antragsarten (Erstantrag, Folgeantrag, Münchenzulage und Fahrtkostenzuschuss sowie Differenzförderungsantrag).
Abrechnung der Förderung
Die Abgabefrist für die Endabrechnung ist im Abschlagszahlungsbescheid des jeweiligen Bewilligungszeitraums geregelt.